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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil zur Wiedereingliederung


Forumadmin
10.10.2006, 16:38
Kranke Schwerbehinder-te können einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung
an ihrem Arbeitsplatz haben.

Voraussetzung ist laut BAG,
dass sie einen Eingliederungsplan ihres Arztes vorlegen,
der auch den Zeitpunkt der vollen Belastbarkeit prognostiziert.

(Az: 9 AZR 229/05) (AFP)