Forumadmin
10.10.2006, 16:38
Kranke Schwerbehinder-te können einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung
an ihrem Arbeitsplatz haben.
Voraussetzung ist laut BAG,
dass sie einen Eingliederungsplan ihres Arztes vorlegen,
der auch den Zeitpunkt der vollen Belastbarkeit prognostiziert.
(Az: 9 AZR 229/05) (AFP)
an ihrem Arbeitsplatz haben.
Voraussetzung ist laut BAG,
dass sie einen Eingliederungsplan ihres Arztes vorlegen,
der auch den Zeitpunkt der vollen Belastbarkeit prognostiziert.
(Az: 9 AZR 229/05) (AFP)