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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegekasse muss Autositz für Behinderte nicht erstatten


Forumadmin
10.10.2006, 17:10
Ein Behinderter hat keinen Anspruch darauf,
dass die private Pflegeversicherung die Kosten für einen schwenkbaren Autositz erstattet.

Darauf weist der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) in Köln unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hin
(Az.: B 3 P 10/01 R).

Dieses Hilfsmittel sei für die im Pflegeversicherungsgesetz (Paragraf 40 Absatz l SGB XI) vorausgesetzten Ziele nicht notwendig.
Pflegemittel könnten grundsätzlich nur für solche Betätigungen beansprucht werden,
die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind.

In dem verhandelten Fall hatte eine behinderte Frau die Kostenübernahme mit der Begründung beantragt,
sie könne als Mitfahrerin nur in einem entsprechend ausgerüsteten Wagen ihren Arbeitsplatz erreichen.

Dieser Zweck fällt dem Gericht zufolge nicht in die Risikosphäre der Pflegeversicherung.
Auch für die Fahrten zu Ärzten oder zur Krankengymnastik könne die Frau die Übernahme der Kosten für den Sitz nicht beanspruchen.
Ein Autoschwenksitz diene auch nicht, wie im Gesetz vorausgesetzt,
zur Linderung der Beschwerden oder der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung.