Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erste Wohnungs-Einrichtung
Der Sachbearbeiter, der die Wohnungen besichtigt war da und meinte
"Waschmaschinen in einem 1-Person Haushalt werden nicht mehr gestellt. Ich kann's aufschreiben, aber wundern Sie sich nicht wenn keine kommt."
Sie gehört doch wohl auch zur Notwendigkeit eines ersten Haushaltes oder nicht??
StephanK
19.08.2005, 15:47
Sie gehört doch wohl auch zur Notwendigkeit eines ersten Haushaltes oder nicht??Das kann man so oder so sehen - und die Bielefelder Stadtverwaltung sieht es anscheinend so.
Dahinter steckt eigentlich die Überlegung: ALG II ist eine Leistung, die fehlenden Arbeitslohn ersetzt und möglichst nicht auf Dauer gezahlt werden soll - und diese Überlegung ist ja auch in Ordnung. Aber weil eben eher in kurzen Fristen gedacht wird (wenn das auch leider oft nicht realistisch ist), scheut man sich, langlebige "Investitionsgüter" zu finanzieren - und Waschmaschinen sind nun mal recht langlebig.
Außerdem: in den Waschsalon gehen ist pro Wäsche zwar um einiges teurer und damit eigentlich unwirtschaftlich, aber Du musst es aus Deiner Regelleistung von 345 € monatlich bezahlen - während die Erstausstattung direkt auf die Stadtkasse geht. Du verstehst? :x
Weitere Frage zu dem Thema:
Der Man war zur Besichtigung da. Er notierte:
1 Wohnzimmerschrank
1 Kleiderschrank
1 Wohnzimmertisch
1 Schlafcouch
1 Küchentisch
1 Küchenhängeschrank
Geschirr, Töpfe und Besteck
Was wird das ca. für eine Summe geben?
Helferlein
19.08.2005, 22:30
es gibt hier richtwerte, die sich am bshg (bundessozialhilfegesetz) orientieren. es liegt im ermessensspielraum, des jeweilligen sachbearbeiters, was nun gewährt wird und was nicht. die leistungsgewährung für solche dinge wird in §23 sgbII geregelt.
da bereits der prüfdienst im hause war, und die notwenidgkeit für die von dir genannten einrichtungsgegenstände festgestellt hat, kann man davon ausgehen, das diese auch bewilligt werden sollten.
ich habe die werte nicht im kopf, die auflistung ist daher NUR eine grobe schätzung:
wohnzimmerschrank--100
kleiderschrank--75
tisch--50//esstisch 100
schlafgelegenheit--150
küchentisch--75
hängeschrank--45
geschirr,töpfe usw.---pauschal 75
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.