Forumadmin
10.10.2006, 17:16
Behinderte, die wegen eines Arbeitsunfalls auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sind,
können künftig leichter umziehen.
Wie das Bundessozialgericht entschied,
haben sie bei Bedarf auch mehrfach Anspruch auf Zuschüsse zum Umbau einer Wohnung.
Bei dieser sogenannten Wohnungshilfe müssen die Berufsgenossenschaften auch private Gründe für einen Umzug anerkennen.
(Urteil vom 6. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R).
Der Kläger hatte früher ein Unternehmen für Baumfällarbeiten.
Seit einem Arbeitsunfall ist er querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen.
Mit Unterstützung naher Verwandter betrieb er nun einen kleinen Laden.
(AFP)
können künftig leichter umziehen.
Wie das Bundessozialgericht entschied,
haben sie bei Bedarf auch mehrfach Anspruch auf Zuschüsse zum Umbau einer Wohnung.
Bei dieser sogenannten Wohnungshilfe müssen die Berufsgenossenschaften auch private Gründe für einen Umzug anerkennen.
(Urteil vom 6. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R).
Der Kläger hatte früher ein Unternehmen für Baumfällarbeiten.
Seit einem Arbeitsunfall ist er querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen.
Mit Unterstützung naher Verwandter betrieb er nun einen kleinen Laden.
(AFP)