Forumadmin
10.10.2006, 17:26
Motorisierte Rollstühle...
...dürfen auf öffentlichen Straßen ohne Führerschein auch von Menschen gefahren werden, die keine Behinderungen haben.
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Voraussetzung sei, daß es sich um ein einsitziges Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer in der Stunde handele.
Das Gericht gab damit der Klage eines nichtbehinderten Mannes aus Bayern statt,
der mit seinem einsitzigen Rollstuhl ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen wollte.
(Aktenzeichen BVerwG 3 C 39.01)
(dpa)
...dürfen auf öffentlichen Straßen ohne Führerschein auch von Menschen gefahren werden, die keine Behinderungen haben.
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Voraussetzung sei, daß es sich um ein einsitziges Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer in der Stunde handele.
Das Gericht gab damit der Klage eines nichtbehinderten Mannes aus Bayern statt,
der mit seinem einsitzigen Rollstuhl ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen wollte.
(Aktenzeichen BVerwG 3 C 39.01)
(dpa)