PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kasse muss zweisitzigen Rollstuhl für behindertes Paar zahlen


Forumadmin
10.10.2006, 17:30
Die Krankenkassen müssen Behinderten Ehepartnern gegebenenfalls auch Hilfsmittel bezahlen,
die den Beeinträchtigungen beider gemeinsam gerecht werden.

Das geht aus einem jetzt zugestellten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor.

Damit sprach es einer Versicherten einen zweisitzigen Elektrorollstuhl
zu, weil sie selbst einen Elektrorollstuhl nicht steuern,
ihr Mann einen normalen Rollstuhl aber nicht schieben kann.
In dieser Situation dürfe die Frau nicht allein auf fremde Hilfsdienste verwiesen werden, urteilte das BSG.
(Az: B 3 KR 12/05 R)

Die klagende Hamburgerin ist spastisch gelähmt und dadurch stark gehbehindert und nahezu blind.
Einen normalen Greifrollstuhl kann sie wegen der Schwäche ihrer Arme nicht benutzen,
den von der Krankenkasse angebotenen Elektrorollstuhl wegen ihrer Erblindung nicht.
Ihr Ehemann ist ebenfalls spastisch gelähmt und daher wie sie auf einen Rollstuhl angewiesen.
Früher finanzierten die Krankenkassen der beiden gemeinsam einem zweisitzigen Elektrorollstuhl,
der jedoch bei einen Brand zerstört wurde.

Den Antrag auf ein Nachfolgemodell lehnten beide Kassen ab.
Die Kasse der Frau meinte, sie könne sich auch von einem Zivildienstleistenden oder anderen schieben lassen.
So oder so bleibe sie auf Hilfe angewiesen.

Doch Hilfe und fremde Hilfe sind zweierlei, betonte nun das BSG.
Der "ausschlaggebende Gebrauchsvorteil" des zweisitzigen Elektrofahrzeugs liege darin,
dass die Frau nicht mehr auf Hilfsdienste angewiesen sei,
um das Haus zu verlassen.
Dies fördere ihre zeitliche Wahlfreiheit und ihre selbstständige Lebensführung.