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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EGV-Möglichkeit für eigenen Berücksichtigungswunsch?


Sabine1979
10.12.2009, 21:27
Ich habe vor einer Woche meine neue EGV unterschrieben. Wenn ich im Februar 2010 meine AGH weitermache, wird es wieder eine neue geben. Leider hatte ich im letzten Projekt, extreme Probleme mit einen Kollegen, der mich ständig irgendwelcher Dinge beschuldigte und es schafte, dass nach und nach die restliche Gruppe auch gegen mich war und ich mich schließlich die letzten drei Wochen des Projekts habe krankschreiben lassen.

Trotz des Ärgers möchte ich auf jeden Fall in diesem Projekt weiterarbeiten. Die Weiterbeschäftigung wäre mir nämlich dort sicher und in einen anderen Projekt müsste ich mich erst wieder auf gut Glück bewerben und gehe das Risiko ein, am Ende ohne Beschäftigung zu sein, wenn andere Bewerber genommen werden.

Ist es möglich in die neue EGV reinschreiben zu lassen, dass man ohne Sanktionen aus der Maßnahme ausscheiden darf, wenn man der Ansicht ist, dass man wegen der Probleme am Arbeitsplatz nicht in der Lage ist, die Arbeit bis zum Ende fortzusetzen?

restart
10.12.2009, 21:57
Ist es möglich in die neue EGV reinschreiben zu lassen, dass man ohne Sanktionen aus der Maßnahme ausscheiden darf, wenn man der Ansicht ist, dass man wegen der Probleme am Arbeitsplatz nicht in der Lage ist, die Arbeit bis zum Ende fortzusetzen? Sagen wir mal, es ist nicht ausgeschlossen, aber sehr unwahrscheinlich, dass die ARGE sich auf sowas einlässt. Versuchen kannst du es aber.