PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme: Fortbildungsakademie der Wirtschaft


ArbeitslosUndSauer
12.12.2009, 15:08
Hallo Leidensgenossen,

ich habe mal wieder eine Frage an euch.

Ich bin einer neuen "hilfreichen" Maßnahme zugeordnet worden. Und zwar eine Art Unterricht bei der FAW - Fortbildungsakademie der Wirtschaft. Hat damit jemand Erfahrung???

Und jetzt ein paar Fragen:

Situation: Nichtleistungsempfänger, kein ALG I oder II, Nebenjob (Mini-Job) als Urlaubsvertretung bzw. bei Bedarf einer zusätzlichen Arbeitskraft in einer kleinen Anwaltskanzlei in meinem Wohnort.

Ab Mittwoch bin ich 1 x pro Woche bei der FAW. Dort werden Computergrundlagen beigebracht, Bewerbungsunterlagen erstellt (die bei mir schon längst in perfekter Form vorliegen), während der Unterrichtszeit nach Stellenangeboten gesucht und noch ein paar Dinge, die ich noch nicht genau weiß (hatte bisher nur das erste Gemeinschaftstreffen). Grundlagen PC beinhaltet Office (Word, Excel usw.), obwohl ich selbst schon einen Ratgeber zu Word 2007 veröffentlicht habe, also der größte Schwachsinn wo gibt, mir die OBERFLÄCHE von Word erklären zu wollen...

Meine Kenntnisse sind bereits sehr stark ausgeprägt, daher nur 1 x pro Woche von 8 - 16 Uhr Unterricht. Dauer der Maßnahme beträgt 9 Monate!!!

Fahrtkosten monatlich: 22,20 EURO

a) Ich weiß genau, dass ich schon 2 x nicht dort erscheinen kann, da ich an diesen Tagen arbeiten muss. Da ich die Vertretung für die einzig dort arbeitende Dame bin, kann ich nicht meinem Arbeitgeber sagen, dass ich nicht kommen kann. Was kann ich also tun, wenn die FAW/BA mir sagen, ich MUSS kommen?
(Mein Arbeitgeber hat mir schon Unterstützung im Problemfall zugesagt. Am Mittwoch werde ich das dann abklären bei der FAW und ihn ggf. darüber informieren, falls die sich querstellen.)
Bei einer anderen Teilnehmerin hieß es bereits, sie müsse ihre Arbeitszeiten bei ihren beiden 400 EURO-Jobs so legen, dass sie Donnerstags am Unterricht teilnehmen kann.

Was kann ich also tun, wenn ich gezwungen werde, dort zu erscheinen? Könnte ggf. mein Arbeitgeber, der ja auch Anwalt ist, so eine Art Widerspruch einlegen?

b) Was soll ich tun, wenn die mir sagen, dass sie die Fahrtkosten nicht tragen, möglicherweise, weil ich ja ein NLE bin und kein Anspruch mehr auf Kostenerstattung habe. Wir können es uns nicht leisten, so viel Geld im Moment dafür auszugeben.

Könnte man in diesem Falle von einer unzumutbaren Härte sprechen, auch wenn ich deshalb nicht arbeiten gehen darf/kann?

c) Nehmen wir mal an, mein Chef sagt "OK, dann kannst du halt nicht arbeiten kommen, da konnte ich auch nichts ändern", wie kann ich dann den Verdienstausfall von ca. 64 EURO geltend machen??? Gibts da eine Möglichkeit?

d) Hat halt jemand mit denen Erfahrung sammeln können?


Offen gesagt, ich sehe da Probleme auf mich zukommen. Am 23. muss ich arbeiten - und laut denen muss ich, wenn ich den einen Tag nicht kommen kann, den nächsten kommen, glaube aber kaum, dass die am 24. Dez. arbeiten werden dort.

Zudem wurde mir von meinem AV anfangs die Fehlinformation gegeben, dass die mir nur bei der Vermittlung helfen sollen, sodass ich nur alle 2 Wochen 1x dort hätte hingehen müssen. Diese Maßnahme gibt es aber nicht mehr (wo ich auch schon von einer Mitarbeiterin der FAW Fehlauskunft erhalten habe, weshalb ich mich frage, ob die tatsächlich die Fahrtkosten übernehmen).

Bitte um eure Hilfe bei diesem langen Fall/Problem. Mache mir schon den ganzen Tag einen Kopf und Sorgen, dass das auf Dauer Probleme bereiten wird.

Step
12.12.2009, 15:55
Ich bin einer neuen "hilfreichen" Maßnahme zugeordnet worden. Und zwar eine Art Unterricht bei der FAW - Fortbildungsakademie der Wirtschaft. Hat damit jemand Erfahrung???

Gibt es dazu einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbelehrung?
Wenn ja, ist dies eine Maßnahme nach §46 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__46.html) ?


Und jetzt ein paar Fragen:

Situation: Nichtleistungsempfänger, kein ALG I oder II,Bitte erläutere mal "Nichtleistungsempfänger". Wenn Du keine Leistungen bekommst, warum ist das Arbeitsamt überhaupt zuständig?

ArbeitslosUndSauer
12.12.2009, 16:14
bin weiterhin arbeitslos gemeldet wegen rentenfehlzeiten.

und hab mit belehrung erhalten


EDIT:

Ich zitiere mal § 46:

... Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. ...

Daraus verstehe ich insoweit, dass der Unterricht, der ja zur "Aktivierung und beruflichen Eingliederung" dient - wie in dem Schreiben von der BA angegeben - nicht länger als 8 Wochen dauern darf. Oder liege ich da falsch???

EDIT 2: Im Schreiben vom BA steht als Überschrift:

"Zuweisung in eine Einzelmaßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III"


Nun frage ich mich, ob man ggf. auf § 46 Abs. 2 S. 3 (war es glaub ich, siehe oben Zitat) Bezug nehmen kann, sodass der Unterricht nicht länger als 8 Wochen stattfinden darf.

Step
12.12.2009, 16:47
Oder liege ich da falsch???
Nein, das ist korrekt. Aber ist es denn eine Maßnahme nach §46 SGB III?

Wenn Du die Maßnahme ablehnst, riskierst Du eine Sperrzeit. In dieser Zeit werden m.W. keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Also auch wenn Du kein Arbeitslosengeld erhälst, entstehen Dir für diesen Zeitraum dann Rentenfehlzeiten.

Ich halte es für unwahrscheinlich, daß Du jemanden für Deinen entgangen Lohn aus Deinem 400-Euro-Job in die Verantwortung nehmen kannst. Arbeitest Du in dem Job denn mehr als 15 Stunden wöchentlich?

Ich kenne diese Art von sinnlosen Maßnahmezwangszuweisungen. Nur wenn Du nachweisen kannst, daß die Maßnahme für Dich unzumutbar ist (was schwierig sein dürfte), kannst Du Sanktionen entgehen.

ArbeitslosUndSauer
12.12.2009, 17:04
Also laut dem Schreiben vom BA ist es eine Maßnahme gem. dieser Überschrift:

"Zuweisung in eine Einzelmaßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III"


Ablehnen würde ich die Maßnahme nicht, obwohl alles andere als sinnvoll, aber ich hoffe, dass mein Job nicht gefährdet ist, durch den wenigstens etwas Geld reinkommt, wenn auch nicht monatlich 400 EURO. Ist halt unterschiedlich, bekomme 8 EURO pro Stunde gezahlt und werde nach Bedarf eingesetzt (z. B. zu viel Arbeit für eine Einzelperson bzw. wenn die Dame im Urlaub ist, mache ich ihre Vertretung). Hauptsache keine Sperrzeit, aber natürlich steht für mich im Vordergrund, diesen Job zu behalten, da er meine Vermittlungshemmnisse in Angriff nimmt:

a) fehlende Mobilität (kein eigener PKW) - ändert sich dadurch nicht

b) - ganz wichtig - die mir noch fehlende Berufserfahrung wird ausgebessert

c) und ich kann zumindest überall sagen, dass ihc nicht vollständig arbeitslos bin "und nur dumm zuhause rumsitze", sondern arbeiten gehe, sobald möglich.

Step
12.12.2009, 18:16
Also laut dem Schreiben vom BA ist es eine Maßnahme gem. dieser Überschrift:

"Zuweisung in eine Einzelmaßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III"

Okay, aber das paßt ja dann nicht mit den "höchstens 8 Wochen". Ich weiß jetzt aber nicht, ob nur die Tage gerechnet werden, an denen Du tatsächlich dort hinfährst.

Im §46 SGB III heißt es aber auch: Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.

Auf was wird denn hierbei beschränkt, wenn Du nicht einmal Arbeitslosengeld bekommst? M.E. wird Dir dadurch noch mehr genommen, als Du ohnehin schon hast.
Ablehnen würde ich die Maßnahme nicht, obwohl alles andere als sinnvoll,Du solltest erst einmal abklären, warum bei dieser Maßnahme von der gesetzlichen Regelung (8 Wochen) abgewichen wird Du fällst mit Sicherheit für die 9 Monate Dauer komplett aus der Arbeitslosenstatistik heraus, deshalb kann man sich sicher nicht darauf berufen, daß Du ja nur einmal pro Woche an der Maßnahme teilnimmst und dadurch innerhalb der 8-Wochen-Dauer verbleibst.

Ist halt unterschiedlich, bekomme 8 EURO pro Stunde gezahlt und werde nach Bedarf eingesetzt (z. B. zu viel Arbeit für eine Einzelperson bzw. wenn die Dame im Urlaub ist, mache ich ihre Vertretung).Aber wenn Du doch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitest, dann müßtest Du doch Arbeitslosengeld in den Wochen bekommen, in denen Du unter 15 Wochenstunden liegst! Und wenn Du den Job schon erheblich vor der Arbeitslosmeldung hattest, gelten für Dich auch höhere Freibeträge bei der Anrechnung auf das ALG als die 165 Euro!

ArbeitslosUndSauer
12.12.2009, 18:30
ja, also ALG I habe ich schon bekommen, der Anspruch ist aber abgelaufen. Hatte nur Anspruch für 10 Monate (2 Monate hatte ich schon zwischen Ausbildungsende und Zivildienstanfang bekommen, wo der Papierkram ablief).

bezgl. der 8-Wochen-Dauer:

werde da ggf. mal mit Chef drübersprechen, sollten die mir nun sagen, dass ich an der Maßnahme teilnehmen muss, statt zu arbeiten. der ist ja Anwalt und kennt sich daher auch gut aus (auch im Sozialrecht).

Habe bei meiner Recherche im Internet so einige Fälle gefunden, wo trotz Arbeit die Pflicht zur Teilnahme an Maßnahmen bestand. (Z. B. hatte jemand einen 400 EURO-Job, bei dem er täglich 2 Stunden gearbeitet hat. Dann haben sie ihm eine Maßnahme aufgebrummt und er musste den 400 EURO-Job aufgeben!!!).

Die sollen mir bloß nicht das Nächste ruinieren, einen Job damals haben sie mir schon durch ein nicht genehmigtes Praktikum ruiniert.

Step
12.12.2009, 18:42
ja, also ALG I habe ich schon bekommen, der Anspruch ist aber abgelaufen. Hatte nur Anspruch für 10 Monate (2 Monate hatte ich schon zwischen Ausbildungsende und Zivildienstanfang bekommen, wo der Papierkram ablief).
Irgendwie blicke ich das gerade nicht und kann Dir hier wahrscheinlich nicht weiterhelfen.

Ich kenne es nicht, daß ein ALG-Anspruch abgelaufen ist, man weiter arbeitslos gemeldet bleibt und das AA weiterhin Rentenbeiträge zahlt. Warum beantragst Du nicht ergänzendes ALG II? Da werden doch auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.

Vielleicht kann hier ja jemand anderes weiterhelfen.

Habe bei meiner Recherche im Internet so einige Fälle gefunden, wo trotz Arbeit die Pflicht zur Teilnahme an Maßnahmen bestand. (Z. B. hatte jemand einen 400 EURO-Job, bei dem er täglich 2 Stunden gearbeitet hat. Dann haben sie ihm eine Maßnahme aufgebrummt und er musste den 400 EURO-Job aufgeben!!!).Yep! Das ist leider gängige Masche!

ArbeitslosUndSauer
12.12.2009, 18:50
Hartz IV wurde direkt abgeschmettert, weil wir angeblich zu viel Geld in der Familie hätten, sodass meine Mutter und ihre Frau (sind verpartnert) für mich aufkommen müssen.

Und solange ich trotzdem als Nichtleistungsempfänger arbeitslos gemeldet bleibe, entsteht bei der Rentenvers. halt nicht die Fehlzeit, weil die BA wohl der Vers. mitteilt, dass ich arbeitslos bin. So hat man es mir damals erklärt.

Im Falle der Sperre würde also die neue, nach der Sperre folgende, Arbeitslosigkeit beispielsweise nicht mehr von der Rentenvers. anerkannt und es käme zu einer Fehlzeit.

Step
12.12.2009, 18:58
Hartz IV wurde direkt abgeschmettert, weil wir angeblich zu viel Geld in der Familie hätten, sodass meine Mutter und ihre Frau (sind verpartnert) für mich aufkommen müssen.

Okay, das kann natürlich sein.
Und solange ich trotzdem als Nichtleistungsempfänger arbeitslos gemeldet bleibe, entsteht bei der Rentenvers. halt nicht die Fehlzeit, weil die BA wohl der Vers. mitteilt, dass ich arbeitslos bin. So hat man es mir damals erklärt.Wie gesagt, von dieser Möglichkeit habe ich noch nicht gehört.

Also Fahrtkosten wirst Du aber auf jeden Fall bekommen, wenn man sie Dir schon zugesichert hat. Die werden aber wohl direkt vom Maßnahmeträger (nicht vom Arbeitsamt) ausgezahlt.