ArbeitslosUndSauer
12.12.2009, 15:08
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mal wieder eine Frage an euch.
Ich bin einer neuen "hilfreichen" Maßnahme zugeordnet worden. Und zwar eine Art Unterricht bei der FAW - Fortbildungsakademie der Wirtschaft. Hat damit jemand Erfahrung???
Und jetzt ein paar Fragen:
Situation: Nichtleistungsempfänger, kein ALG I oder II, Nebenjob (Mini-Job) als Urlaubsvertretung bzw. bei Bedarf einer zusätzlichen Arbeitskraft in einer kleinen Anwaltskanzlei in meinem Wohnort.
Ab Mittwoch bin ich 1 x pro Woche bei der FAW. Dort werden Computergrundlagen beigebracht, Bewerbungsunterlagen erstellt (die bei mir schon längst in perfekter Form vorliegen), während der Unterrichtszeit nach Stellenangeboten gesucht und noch ein paar Dinge, die ich noch nicht genau weiß (hatte bisher nur das erste Gemeinschaftstreffen). Grundlagen PC beinhaltet Office (Word, Excel usw.), obwohl ich selbst schon einen Ratgeber zu Word 2007 veröffentlicht habe, also der größte Schwachsinn wo gibt, mir die OBERFLÄCHE von Word erklären zu wollen...
Meine Kenntnisse sind bereits sehr stark ausgeprägt, daher nur 1 x pro Woche von 8 - 16 Uhr Unterricht. Dauer der Maßnahme beträgt 9 Monate!!!
Fahrtkosten monatlich: 22,20 EURO
a) Ich weiß genau, dass ich schon 2 x nicht dort erscheinen kann, da ich an diesen Tagen arbeiten muss. Da ich die Vertretung für die einzig dort arbeitende Dame bin, kann ich nicht meinem Arbeitgeber sagen, dass ich nicht kommen kann. Was kann ich also tun, wenn die FAW/BA mir sagen, ich MUSS kommen?
(Mein Arbeitgeber hat mir schon Unterstützung im Problemfall zugesagt. Am Mittwoch werde ich das dann abklären bei der FAW und ihn ggf. darüber informieren, falls die sich querstellen.)
Bei einer anderen Teilnehmerin hieß es bereits, sie müsse ihre Arbeitszeiten bei ihren beiden 400 EURO-Jobs so legen, dass sie Donnerstags am Unterricht teilnehmen kann.
Was kann ich also tun, wenn ich gezwungen werde, dort zu erscheinen? Könnte ggf. mein Arbeitgeber, der ja auch Anwalt ist, so eine Art Widerspruch einlegen?
b) Was soll ich tun, wenn die mir sagen, dass sie die Fahrtkosten nicht tragen, möglicherweise, weil ich ja ein NLE bin und kein Anspruch mehr auf Kostenerstattung habe. Wir können es uns nicht leisten, so viel Geld im Moment dafür auszugeben.
Könnte man in diesem Falle von einer unzumutbaren Härte sprechen, auch wenn ich deshalb nicht arbeiten gehen darf/kann?
c) Nehmen wir mal an, mein Chef sagt "OK, dann kannst du halt nicht arbeiten kommen, da konnte ich auch nichts ändern", wie kann ich dann den Verdienstausfall von ca. 64 EURO geltend machen??? Gibts da eine Möglichkeit?
d) Hat halt jemand mit denen Erfahrung sammeln können?
Offen gesagt, ich sehe da Probleme auf mich zukommen. Am 23. muss ich arbeiten - und laut denen muss ich, wenn ich den einen Tag nicht kommen kann, den nächsten kommen, glaube aber kaum, dass die am 24. Dez. arbeiten werden dort.
Zudem wurde mir von meinem AV anfangs die Fehlinformation gegeben, dass die mir nur bei der Vermittlung helfen sollen, sodass ich nur alle 2 Wochen 1x dort hätte hingehen müssen. Diese Maßnahme gibt es aber nicht mehr (wo ich auch schon von einer Mitarbeiterin der FAW Fehlauskunft erhalten habe, weshalb ich mich frage, ob die tatsächlich die Fahrtkosten übernehmen).
Bitte um eure Hilfe bei diesem langen Fall/Problem. Mache mir schon den ganzen Tag einen Kopf und Sorgen, dass das auf Dauer Probleme bereiten wird.
ich habe mal wieder eine Frage an euch.
Ich bin einer neuen "hilfreichen" Maßnahme zugeordnet worden. Und zwar eine Art Unterricht bei der FAW - Fortbildungsakademie der Wirtschaft. Hat damit jemand Erfahrung???
Und jetzt ein paar Fragen:
Situation: Nichtleistungsempfänger, kein ALG I oder II, Nebenjob (Mini-Job) als Urlaubsvertretung bzw. bei Bedarf einer zusätzlichen Arbeitskraft in einer kleinen Anwaltskanzlei in meinem Wohnort.
Ab Mittwoch bin ich 1 x pro Woche bei der FAW. Dort werden Computergrundlagen beigebracht, Bewerbungsunterlagen erstellt (die bei mir schon längst in perfekter Form vorliegen), während der Unterrichtszeit nach Stellenangeboten gesucht und noch ein paar Dinge, die ich noch nicht genau weiß (hatte bisher nur das erste Gemeinschaftstreffen). Grundlagen PC beinhaltet Office (Word, Excel usw.), obwohl ich selbst schon einen Ratgeber zu Word 2007 veröffentlicht habe, also der größte Schwachsinn wo gibt, mir die OBERFLÄCHE von Word erklären zu wollen...
Meine Kenntnisse sind bereits sehr stark ausgeprägt, daher nur 1 x pro Woche von 8 - 16 Uhr Unterricht. Dauer der Maßnahme beträgt 9 Monate!!!
Fahrtkosten monatlich: 22,20 EURO
a) Ich weiß genau, dass ich schon 2 x nicht dort erscheinen kann, da ich an diesen Tagen arbeiten muss. Da ich die Vertretung für die einzig dort arbeitende Dame bin, kann ich nicht meinem Arbeitgeber sagen, dass ich nicht kommen kann. Was kann ich also tun, wenn die FAW/BA mir sagen, ich MUSS kommen?
(Mein Arbeitgeber hat mir schon Unterstützung im Problemfall zugesagt. Am Mittwoch werde ich das dann abklären bei der FAW und ihn ggf. darüber informieren, falls die sich querstellen.)
Bei einer anderen Teilnehmerin hieß es bereits, sie müsse ihre Arbeitszeiten bei ihren beiden 400 EURO-Jobs so legen, dass sie Donnerstags am Unterricht teilnehmen kann.
Was kann ich also tun, wenn ich gezwungen werde, dort zu erscheinen? Könnte ggf. mein Arbeitgeber, der ja auch Anwalt ist, so eine Art Widerspruch einlegen?
b) Was soll ich tun, wenn die mir sagen, dass sie die Fahrtkosten nicht tragen, möglicherweise, weil ich ja ein NLE bin und kein Anspruch mehr auf Kostenerstattung habe. Wir können es uns nicht leisten, so viel Geld im Moment dafür auszugeben.
Könnte man in diesem Falle von einer unzumutbaren Härte sprechen, auch wenn ich deshalb nicht arbeiten gehen darf/kann?
c) Nehmen wir mal an, mein Chef sagt "OK, dann kannst du halt nicht arbeiten kommen, da konnte ich auch nichts ändern", wie kann ich dann den Verdienstausfall von ca. 64 EURO geltend machen??? Gibts da eine Möglichkeit?
d) Hat halt jemand mit denen Erfahrung sammeln können?
Offen gesagt, ich sehe da Probleme auf mich zukommen. Am 23. muss ich arbeiten - und laut denen muss ich, wenn ich den einen Tag nicht kommen kann, den nächsten kommen, glaube aber kaum, dass die am 24. Dez. arbeiten werden dort.
Zudem wurde mir von meinem AV anfangs die Fehlinformation gegeben, dass die mir nur bei der Vermittlung helfen sollen, sodass ich nur alle 2 Wochen 1x dort hätte hingehen müssen. Diese Maßnahme gibt es aber nicht mehr (wo ich auch schon von einer Mitarbeiterin der FAW Fehlauskunft erhalten habe, weshalb ich mich frage, ob die tatsächlich die Fahrtkosten übernehmen).
Bitte um eure Hilfe bei diesem langen Fall/Problem. Mache mir schon den ganzen Tag einen Kopf und Sorgen, dass das auf Dauer Probleme bereiten wird.