Forumadmin
10.10.2006, 20:23
Zuzahlungsbefreite Arzneimittel nach § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V
Produktstand 15. 07.2006
sortiert nach Arzneimittelname
Liste aller zuzahlungsfreien Arzneimittel (http://www.arbeitslosennetz.de/downloads/Zuzahlungsbefreite-Medikamente.pdf) 150 Seiten als PDF
Patienten können bei Medikamenten sparen
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln haben Kassenpatienten zehn Prozent der Kosten selbst zu tragen.
Mindestens sind es fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Medikament.
Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass Verbraucher hier unter Umständen Geld sparen können.
Denn die Zuzahlung entfällt, wenn es sich um ein Nachahmerpräparat handelt, das ein bestimmtes Preislimit einhält.
Diese so genannten Generika müssen den Festbetrag um mindestens 30 Prozent unterschreiten.
Der Festbetrag ist die Grenze, bis zu der die Kassen maximal die Arzneimittelkosten übernehmen.
Inzwischen gibt es mehr als 2000 verschreibungspflichtige Medikamente ohne Zuzahlung auf dem Markt.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, den Arzt oder Apotheker nach den zuzahlungsfreien Arzneimitteln zu fragen.
Wer sich informieren möchte, welche Medikamente dazu gehören,
kann sich auf der Internetseite der Krankenkassenverbände unter http://www.gkv.info/ die Befreiungslisten herunterladen.
(PM VZ Bayern vom 23.08.2006)
Produktstand 15. 07.2006
sortiert nach Arzneimittelname
Liste aller zuzahlungsfreien Arzneimittel (http://www.arbeitslosennetz.de/downloads/Zuzahlungsbefreite-Medikamente.pdf) 150 Seiten als PDF
Patienten können bei Medikamenten sparen
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln haben Kassenpatienten zehn Prozent der Kosten selbst zu tragen.
Mindestens sind es fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Medikament.
Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass Verbraucher hier unter Umständen Geld sparen können.
Denn die Zuzahlung entfällt, wenn es sich um ein Nachahmerpräparat handelt, das ein bestimmtes Preislimit einhält.
Diese so genannten Generika müssen den Festbetrag um mindestens 30 Prozent unterschreiten.
Der Festbetrag ist die Grenze, bis zu der die Kassen maximal die Arzneimittelkosten übernehmen.
Inzwischen gibt es mehr als 2000 verschreibungspflichtige Medikamente ohne Zuzahlung auf dem Markt.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, den Arzt oder Apotheker nach den zuzahlungsfreien Arzneimitteln zu fragen.
Wer sich informieren möchte, welche Medikamente dazu gehören,
kann sich auf der Internetseite der Krankenkassenverbände unter http://www.gkv.info/ die Befreiungslisten herunterladen.
(PM VZ Bayern vom 23.08.2006)