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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unzulässige EGV?


Butschi-Viola
13.12.2009, 14:17
Hallo!

ich hatte am 09.12.2009 einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin zwecks Bewerberangebot bzw. berufliche Situation.

Zur Sachlage:

Als ich dort hinkam, fragte mich meine SB wie weit ich zzt. bin, ohne erstmal zu wissen, was sie meint. Habe ihr daraufhin meine Bewerbungsnachweise (+evtl. Absagen) vorgelegt. Sie schaute es sich an und ohne einen Kommentar dazu schaute sie in ihrem PC und meinte nur, ich habe sie in einer Maßnahme vorgesehen. Ich dachte mir erstmal: "Hallo? Was soll das denn jetzt?" Sie meinte anschließend, dass sie mich in einer Maßnahme bei der Verbandsgemeinde vorgesehen hatte. Und ich so, und welche Tätigkeiten? Dann meinte sie, sie werden von der Verbandsgemeinde zugewiesen. Ich meinte nur, solange ich nicht weiß, was ich da machen soll, werde ich das auch nicht machen, zumal ich noch nicht einmal beim Gesundheitsamt war, um meine Eignungen feststellen zu lassen. Meine SB wurde sauer und meinte nur, ja sie wissen aber schon dass sie das machen müsse. Ich sagte nur, sterben muss ich. Solange ich nicht weiß, was ich, wo ich und wann ich was machen soll, mache ich das auch nicht. Ich kann keine EGV unterschreiben, wo ich nicht weiß, was mich erwartet. Da meinte sie, sie werden wahrscheinlich Straßen kehren. Und ich so, hallo ich dachte sie fordern und fördern? Ich habe Kaufmann für Bürokommunikation gelernt, was bringt mir das Kehren von Straßen, wie soll ich da wieder beruflich eingegliedert werden und außerdem darf ich nicht alle Arbeiten durchführen wegen meiner Gesundheit. Da meinte sie, sie schickt mich zum Amtsarzt, ich soll den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und an meine SB zurückschicken. Habe mir nur gedacht, was geht der SB der Fragebogen an und hinzu kommt noch, dass ich 8 "Leute" von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden soll. Habe nur gemeint, ich nehme die EGV mit nach Hause und lese mir die durch. Da meinte sie, die müsste ich an Ort und Stelle unterschreiben. Ich meinte nur, muss ich garnicht, die EGV ist ein Vertrag und sie können nicht von mir verlangen, dass ich den innerhalb von 5 Minuten durchgegangen bin. Dann kam sie mir regelrecht nah und zeigte mir nur, dass es nur das ist, was vereinbart wurde und dass die Rechtsbehelfserklärungen dieselben seien. Ich meinte nur, mir doch egal, deswegen steht mir das Recht trotzdem zu, dass ich das überprüfen lasse. Ja sie haben doch damals auch unterschrieben. Und ich so, richtig DAMALS! Wir haben aber nicht damals sondern jetzt. Dann ging sie raus und wollte den Chef holen. Ich dachte mir nur, und wenn sie 20 Leute holen, werde ich hier nichts unterschreiben, hinzu käme von mir noch eine Anzeige wegen Drohung und Nötigung. Sie kam aber wieder zurück und meinte dann ich soll es 1 Woche mitnehmen und dann alles an sie zurückschicken.

Jetzt meine Fragen zum Sachverhalt:

1. Muss ich den usgefüllten Gesundheitsfragebogen an meine SB schicken?
2. Wie in der EGV ersichtlich, muss ich das unterschreiben, da steht doch Fahrkosten zur Maßnahme. Dann bin ich doch dazu verpflichtet, doch eine anzunehmen oder nicht, zumal noch kein ärztlicher Dienst zur Vorsprache kam, kann doch glaube ich keine EGV erstellt werden oder?
3. Muss ich sämliche "Leute" von der Schweigepflicht entbinden?

Bin ratlos! :-(

restart
13.12.2009, 18:26
1. Muss ich den usgefüllten Gesundheitsfragebogen an meine SB schicken? Ja, der wird dann sicher dem Amtsarzt/Gesundheitsamt geschickt, da ein SB diesen nicht beurteilen kann.

2. Wie in der EGV ersichtlich, muss ich das unterschreiben, da steht doch Fahrkosten zur Maßnahme. Dann bin ich doch dazu verpflichtet, doch eine anzunehmen oder nicht, zumal noch kein ärztlicher Dienst zur Vorsprache kam, kann doch glaube ich keine EGV erstellt werden oder? Es steht lediglich drin, dass eventuelle Fahrtkosten übernommen werden können. Von einer konkreten Maßnahme ist noch gar nicht die Rede und kann sicher auch erst nach dem Amtsarzt entschieden werden.

Ich finde diese EGV harmlos und nichtssagend. Deine einzige Verpflichtung ist derzeit der Amtsarzt.


3. Muss ich sämliche "Leute" von der Schweigepflicht entbinden? Ich weiß zwar nicht was das für Leute bei dir sind, aber ja, du musst deine Ärzte und den Amtsarzt von der Schweigepflicht entbinden. Deine Ärzte können sonst dem Amtsarzt keine Auskünfte erteilen und der Amtsarzt keine Einschätzung deiner Situation treffen. Ein SB selbst kann deinen gesundheitlichen Zustand nicht bewerten und dafür ist ein Amtsarzt notwendig.

Tapir
13.12.2009, 23:37
Also, was hier schonmal wichtig wäre, wäre zu klären, welche Tätigkeit Du bei der Gemeinde übernehmen sollst. Denn dann wäre auch zu bestimmen, ob die genannte Zielsetzung überhaupt mit einer solchen Tätigkeit wie "Straßenkehren" vereinbar wäre.
Die geplante Tätigkeit ich schriftlich abfragen (bei der Gemeinde) und dann würde ich meine Vermittlerin schriftlich um eine Stellungnahme bitten, wie die Zielsetzung mit dieser Tätigkeit erreicht werden soll.

Um eine Maßnahme sinnhaft einzusetzen müsste man dann als Vermittler was von Zielhierarchie und Ordnungen verstehen und durchaus begründen können, wie und in welcher Form welche Ziele erreicht werden können. Dazu gehört im übrigen auch eine zeitliche Vorgabe innerhalb dessen geprüft werden muss, ob die Ziele erreicht worden sind.

Bei einem mutmaßlichen Job als Straßenkehrer in Verbindung

mit einem erlernten Beruf als Kaufmann für Bürokommunikation und
einer Schwerbehinderung in Verbindung
mit der genannten Zielsetzung der EGV (Stabilisierung, berufliche Orientierung (???) und Wiedereingliederung)

fällt mir die Zuweisung als zumindest erstaunlich ins Auge.

Das würde ich mir doch begründen lassen, was an dem Job als Straßenkehrer für meine berufliche Wiedereingliederung als Bürokaufmann tut.

schönen Abend noch, Gruß, T.:)

Butschi-Viola
02.03.2010, 08:09
Danke Tapir, ich hätte es nicht besser ausdrücken können, super Tipps! :-)