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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenkasse muss Zahlen Behindertenl-Lift fürs Auto


Forumadmin
10.10.2006, 20:45
Nürnberg.

Das Familienleben in heimischer Umgebung gehört zu den Grundbedürfnissen eines neunjährigen Kindes.

Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden
(Az.L 4 KR 124/02).

Damit wurde die Deutsche Angestellten Krankenkasse in Hamburg verurteilt,
einem Ehepaar 10.244,59 Euro für den Einbau eines speziellen Kassettenlifts in sein Auto zu Bezahlen.

Diese Vorrichtung ist notwendig um dem gehunfähigen und deshalb in einem Internet lebenden Sohn an
den Wochenenden und in den Schulferien ins Fahrzeug zu laden und mit dem PKW nach Hause bringen zu können.

Die Kasse hatte die Zahlung des Geldes verweigert

Ihre Begründung:
Da der teure Lift nicht dem unmittelbaren Ausgleich der Behinderung diene, sondern lediglich das Einladen des Rollstuhls in den PKW vereinfache,
handele sich dabei nicht um Hilfsmittel im Sinne des Sozialbuches.
"Und das Mitnehmen im PKw gehört nun mal nicht zu den Grundbedürfnissen eines behinderten Versicherten",
argumentierte die zahlungsunwilligen Kassenvertretter.

"Darum geht es doch gar nicht " erwiderten die Celler Richter.
Es ist vielmehr in in Höchsten Maße sinnvoll und notwendig,
einem neunjährigen, schwer kranken Jungen unter allen Umständen den unbeschwerten Kontakt zu den Eltern zu ermöglichen.
"Die Sicherstellung dieses Grundbedürfnisses ist in
diesem Fall aber nur mit dem eigenen Pkw der
Eltern nebst der umstrittenen Hubvorrichtung möglich",
zitiert Rechtsanwältin Daniela Sämann aus dem Urteilsspruch.