Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 18, schüler, wohngeldablehnung..- widerspruch?!
ich bin 18, vor nem guten halben jahr mit meiner mutter auseinandergezogen und habe jetz eine kleine 38qm-wohnung. bei meiner mutter ist in ihrer neuen whg kein platz für mich, da geschätzte größe von ca 30 qm.
ich bin sicher, dass ich kein bafög bekomme, weil es zumutbare lehranstalten in der nähe meiner mutter gäbe (von den dann doch etwas engen verhältnissen mal abgesehn), die ich besuchen könnte. habe auch einen ablehnungbescheid, der allerdings nicht wirklich aussagekräftig ist in bezug auf den tatsächlichen ablehnungsgrund des bafög-amts.
jedenfalls habe ich vor nem knappen halben jahr wohngeld beantragt und war mir eigentlich sehr sicher einen wohngeldanspruch zu haben. jetzt ist vor ien paar tagen der ablehnungsbescheid angekommen, weil mir scheinbar dem grunde nach bafög oder eine andere derartige ausbildungsförderung ( die für mich noch weniger infrage kommen, da ich weder behindert bin noch eine berufliche ausbildung mache) zustehen soll.
Ich habe beschlossen, Widerspruch einzulegen, weil ich nicht denke, dass der ablehnungsbescheid so korrekt ist. ich verdiene um die 500€ durch unterhalt etc und meine miete kostet 395€. und in dem ablehnungsbescheid steht nichts von zu geringem einkommen.
also ist meine frage. habe ich irgendetwas übersehen? und vor allem: wie verfasse ich ein solches Widerspruchsschreiben, so dass sich möglichst erfolg habe?
Was steht den genau in dem Ablehnungsbescheid des BAföG-Amtes? Stelle am besten mal in den Text hier ein. Ohne den genauen Grund und Wortlaut kann man hier kaum weiterhelfen.
Zur Info:
Auch wenn Du kein BAföG erhälst, heißt das nicht automatisch das Du einen Anspruch auf Wohngeld hast. Du darfst dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben, erst dann hast Du ggf. einen Anspruch auf Wohngeld (kommt dann noch auf Dein Einkommen etc. an). Daher ist es hier so wichtig zu wissen, warum das BAföG-Amt abgelehnt hat.
Bzgl. des Widerspruches musst Du der Wohngeldstelle nur schreiben, dass Du Widerspruch einlegst, weil Du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist. Eine entsprechende Begründung solltest Du mit angeben. Du kannst das ganze aber auch bei einem persönlichen Gespräch aufnehmen lassen. Ich würde sowieso dazu raten, erstmal mit Deinem Sachbearbeiter zu reden und Dir erklären lassen warum abgelehnt wurden ist. Ich gehe mal davon aus, dass das BAföG-Amt abgelehnt hat weil Dir der Höhe nach kein BAföG zusteht, Du aber dem Grunde nach einen Anspruch hast und dann hättest Du auch keinen Wohngeldanspruch. Aber wie gesagt um hier mehr zu sagen zu können, benötige ich die o.g. Infos von Dir.
ich bin sicher, dass ich kein bafög bekomme, weil es zumutbare lehranstalten in der nähe meiner mutter gäbe
hast du erst gar keinen Bafög-Antrag gestellt?
Ich kenn es vom BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Dort muss man normaler Weise auch bei den Eltern wohnen, es sei denn, man ist volljährig, Dann darf man sich auch eine Wohnung in der Nähe der Eltern nehmen.
Ich kann mir vorstellen, dass es so eine Regelung auch beim BAFÖG gibt.
Hi,
evtl. wäre es auch interessant um was für ein Bafög es sich handelt. Denn oft ist das auch Elternabhängig und dann spielen die Einkünfte deiner Eltern auch eine große Rolle ob du überhaupt Bafög bekommst oder nicht.
Ansonsten richtet sich die Höhe des Bafög`s auch daran ob man noch zu Hause wohnt oder schon eine eigene Wohung hat.
wie verfasse ich ein solches Widerspruchsschreiben, so dass sich möglichst erfolg habe?
Unabhängig ob dieser jetzt Erfolg hat oder nicht, geht das ziehmlich leicht.
Wichtig das du die Fristen beachtest ! Dann einfach ein Schreiben aufsetzen mit "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.xx.xxxx ein" und am besten ausführlich begründen.
hast du erst gar keinen Bafög-Antrag gestellt?
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Er schrieb aber auch:
habe auch einen ablehnungbescheid, der allerdings nicht wirklich aussagekräftig ist in bezug auf den tatsächlichen ablehnungsgrund des bafög-amts.
Ich gehe daher davon aus, dass hier aufgrund der Höhe seines Einkommen bzw. des Einkommen der Eltern abgelehnt wurde. Das würde auch zur Ablehnung des Wohngeldantrages passen.
ok. sry, werde die fragen jetzt mal aufklären. Also ich habe selbstverstänbdlich einen bafögantrag gestellt. für schülerbafög. das war in meinem wohngeldantrag gefordert. ich werde den text des ablehnungsbescheids gerne reinstellen, aber wie gesagt: man liest ihn und fragt sich immer noch, wa sgenau jetzt der ablehnungsgrund war. ich kann noch dazu sagen, dass ich einen verkürrzten antrag beim bafög gestellt habe. also dem bearbeiter und mir waren beiden klar, das sich kein geld bekomme und deswg wurde er nicht so intensiv geprüft wie "normale" anträge un dich habe den bescheid schneller erhalten.
Begründung(bafög):
Nach §2 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch von
-weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, sowie von Fach und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht vorraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Abs. 1a erfüllt,
-Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nochit voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
-Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
-Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendschulen, Abendgymnasien, Berufsoberschulen und Kollegs,
-Höhere Fachschulen und Akademien,
-Hochschulen
Nach § 2 Abs. 1a des Bundesausbildunsförderungsgesetzes (BAföG) kann Ausbildungsförderung nur gewährt werden, wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte in angemessener Zeit nicht erreicbar ist,
oder die Auszubildenden,
- verheiratet sind oder waren und einen eigenen Haushalt führen oder
- mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt zusammenleben.
Diese Voraussetungen werden von Ihnen nicht erfüllt. Ausbildungsförderung kann nicht gewährt werden.
---ENDE---
jo, also nix mit zu hohem einkommen.der grund is schlicht und ergreifend denke ich, oder dachte ich bisher zumindest, dass in der Nähe der WEhg meiner mutter ein Gymnasium ist, dass ich besuchen könnte...
ok, noch fragen? ich verstehe immer noch niocht, warum es abgelehnt wurde, aber vllt werde ich mich tatsächlich mal mit meinem bearbeiter zusammensetzen.
lg, nugat
Ich habe mir das ganze nochmal angesehen. Die Wohngeldstelle könnte schon recht haben mit ihrer Entscheidung.
Soweit ich weiß, wird in solchen Fällen wo es vergleichbare Schulen gibt bzw. die Wohnung zu nah am Elternhaus liegt BAföG in Höhe von 212,00 € bewilligt, also diesen Mindestsatz aber ohne weitere Beträge für die auswärtige Unterbringung. Das heißt, dass es sein kann, das Du oder Deine Eltern zuviel Einkommen / Vermögen haben und Du daher die 212 Euro nicht bekommst. Dann wäre die Entscheidung der Wohngeldstelle richtig.
Ich würde Dir raten, sprich persönlich mit Deinem SB der Wohngeldstelle. Bist Du mit dem was er sagt nicht einverstanden, kannst Du gleich den Widerspruch aufnehmen lassen.
Nach § 2 Abs. 1a des Bundesausbildunsförderungsgesetzes (BAföG) kann Ausbildungsförderung nur gewährt werden, wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte in angemessener Zeit nicht erreicbar ist,
Hi,
also ein Widerspruch kostet dich ja nur `ne Briefmarke, deswegen würde ich es auch auf jedenfall probieren - mehr als nochmals "nee is net" kann ja net passieren.
Aber ich denke das genau hier der Punkt ist, warum es abgelehnt worden ist. Zitat:"von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte in angemessener Zeit nicht erreicbar ist".
ja, aber was hat denn das mit meinem wohngeld zu tun? das ist die begründung für das BAföG! Das ist mir glasklar, warum das abgelehnt worden ist. aber in der wohngeldablehnung wird auf die ablehnung des bafög-antrags abgezielt, und dass mir das dem grunde nach ja scheinbar doch zustehen würde..o.O ich bin immer noch verwirrt...:confused:. naja, das kann mir mein berater ja vielleicht erklären...aber esrtmal der brief, damit ich in der frist bleibe...;-)
Wenn wie von mir vermutet Dir die 212 Euro zustehen würden und Du sie nur aufgrund von zu hohem Einkommen nicht bekommst, hast Du dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG und bist damit vom Wohngeld ausgeschlossen. Ich rate Dir nochmals mit Deinem SB zu sprechen. Den evtl. Widerspruch kannst Du dort gleich aufnehmen lassen oder mitnehmen und gleich vor Ort abgeben.
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