Forumadmin
10.10.2006, 20:47
Auch wenn einem Behinderten (hier: einem Unterschenkelamputierten) dem Grunde nach ein Zuschuß
für ein Auto mit Automatikgetriebe zusteht, kann das Versorgungsamt den auf das Getriebe
entfallenden Mehrbetrag ablehnen, wenn dies nur in Verbindung mit einer stärkeren
Motorleistung als notwendig (hier 62 kw statt 55 kw) erhältlich ist.
Grund:
Es steht nicht fest, welcher Anteil des Mehrpreises auf das Automatikgetriebe entfällt.
Bundessozialgericht Az.: B 9 V 3/00
für ein Auto mit Automatikgetriebe zusteht, kann das Versorgungsamt den auf das Getriebe
entfallenden Mehrbetrag ablehnen, wenn dies nur in Verbindung mit einer stärkeren
Motorleistung als notwendig (hier 62 kw statt 55 kw) erhältlich ist.
Grund:
Es steht nicht fest, welcher Anteil des Mehrpreises auf das Automatikgetriebe entfällt.
Bundessozialgericht Az.: B 9 V 3/00