felargon
19.08.2005, 16:41
Zur Sachlage :
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.05.2005 mit einer Klausel dass ich mich FRÜHESTENS 3 monate vor Beendigung des Vertrages melden soll. Daraufhin habe ich mich am 19.05.2005 arbeitssuchend gemeldet und eine Kürzungd des ALG von 1050 Euro erhalten.
Den von mir eingelegten Widerspruch wegen
a) Unkenntnis und
b) der berechtigten hoffnung auf weiterbeschäftigung, da ein ähnlicher Vertrag zuvor bereits einmal verlängert wurde
wurde vom AA abgewiesen.
Aufgrund dessen ist meine Finanzlage derzeit sehr angespannt und mir fehlen die finanziellen Mittel mich in einen Rechtsstreit mit der AA einzulassen.
Mir sind mittlerweile die Urteile des BSG B 11a/11 AL 81/04R und 47/04 R bekannt die die Kürzung in einem Fall wie meinem für unrechtmässig erklären.
Meine Frage ist nun : Wie wahrscheinlich hätte eine Klage vor Gericht Erfolg ? - Das ist die einzige Möglichkeit die die AA mir in der Ablehnung geben.
Oder gibt es andere Wege für mich die 1050 Euro wieder einzufordern?
P.S: ich habe mir zum 12.9.2005 eigenständig eine neue Arbeit gesucht die ich auch nicht vorher hätte antreten können falls das im bezug auf irgendwelche Fristen eine Rolle spielt
P.S.S: Ich war vorher noch nie arbeitslos so dass für mich die Regelungen etc völlig unbekannt waren
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.05.2005 mit einer Klausel dass ich mich FRÜHESTENS 3 monate vor Beendigung des Vertrages melden soll. Daraufhin habe ich mich am 19.05.2005 arbeitssuchend gemeldet und eine Kürzungd des ALG von 1050 Euro erhalten.
Den von mir eingelegten Widerspruch wegen
a) Unkenntnis und
b) der berechtigten hoffnung auf weiterbeschäftigung, da ein ähnlicher Vertrag zuvor bereits einmal verlängert wurde
wurde vom AA abgewiesen.
Aufgrund dessen ist meine Finanzlage derzeit sehr angespannt und mir fehlen die finanziellen Mittel mich in einen Rechtsstreit mit der AA einzulassen.
Mir sind mittlerweile die Urteile des BSG B 11a/11 AL 81/04R und 47/04 R bekannt die die Kürzung in einem Fall wie meinem für unrechtmässig erklären.
Meine Frage ist nun : Wie wahrscheinlich hätte eine Klage vor Gericht Erfolg ? - Das ist die einzige Möglichkeit die die AA mir in der Ablehnung geben.
Oder gibt es andere Wege für mich die 1050 Euro wieder einzufordern?
P.S: ich habe mir zum 12.9.2005 eigenständig eine neue Arbeit gesucht die ich auch nicht vorher hätte antreten können falls das im bezug auf irgendwelche Fristen eine Rolle spielt
P.S.S: Ich war vorher noch nie arbeitslos so dass für mich die Regelungen etc völlig unbekannt waren