Forumadmin
10.10.2006, 23:54
5 K 2784/00
Ein Schwerbehinderter, in dessen Ausweis der Buchstabe «G» für «gehbehindert» steht,
kann jährlich für Autofahrten von bis zu 3000 Kilometern 1560 Mark
als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes in Kassel hervor.
Es müssen jedoch sämtliche Kosten gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden,
etwa durch Fahrtenbuch, Tankbelege und Inspektionsrechnungen.
Quelle: DM
Ein Schwerbehinderter, in dessen Ausweis der Buchstabe «G» für «gehbehindert» steht,
kann jährlich für Autofahrten von bis zu 3000 Kilometern 1560 Mark
als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes in Kassel hervor.
Es müssen jedoch sämtliche Kosten gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden,
etwa durch Fahrtenbuch, Tankbelege und Inspektionsrechnungen.
Quelle: DM