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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugsgrund Kindergartenplatz??


nicouich
15.12.2009, 14:42
Hallo .. erstmal ich bin neu hier und kenne mich noch nicht so aus.. deswegen stelle ich einfach mal meine frage und hoffe auf antworten und vielleicht bisschen hilfe da ich sehr jung und mama bin weis ich noch nicht so bescheid.

ich würde gerne in eine neue stadt ziehen aus dem grund da mir gesagt wurde ich bekomme so schnell kein kindergarten platz für mein fast 4 jahre alten sohn. mir gefällt die stadt schonmal nicht und kindergarten platz wie gesagt nicht verfügbar was mir jugendamt auch schrieftlich zukommen lassen hat. deswegen möchte ich auch in neue stadt da ein kiga sofort verfügbar wäre und mein sohn ein platz dringend benötigt da er sein alten kiga auch sehr vermisst aber ich aus persönlichen gründen nicht mehr dahin zurück will.

meine frage ob kiga platz ein grund wäre für einen umzug??

Pharao
15.12.2009, 17:00
Hi,

also am Umziehen selber kann dich keiner hindern, aber die Kosten dafür wirst du wohl selber tragen müssen, evl auch die Mehrkosten an der Miete.

Hier mal was aus der Hilfe/FAQ`s dazu - Umzug/ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug) :

(...) wenn man aus eigenem Antrieb umziehen will, (...) , ist es sinnvoll, den Alg II-Träger vorher von seiner Absicht zu informieren und abzuklären, ob er den Umzug als erforderlich oder sogar als notwendig anerkennt. Davon hängt nämlich ab, ob auch eine höhere Miete getragen wird, ob man Umzugskosten erstattet und ggf. eine Kaution vorgestreckt bekommt.
(...)

Besonderheiten für Leute unter 25:


(...) Sie bekommen nach einem Umzug Geld für Miete und Heizung nur, wenn der Alg II-Träger das vorher zugesichert hat (d.h. ohne die Zusicherung gibt es dafür keinen Cent!). Diese Zusicherung darf der Alg II-Träger nach dem Gesetz nur in drei Fällen erteilen, nämlich
wenn der Umzug erforderlich ist, weil ein neuer Job oder eine neue Ausbildungsstelle nicht von der bisherigen Wohnung aus erreicht werden kann oder
wenn das Verhältnis zu den Eltern so kaputt und nicht mehr zu reparieren ist, dass man nicht mehr länger bei den Eltern wohnen kann oder
in ähnlich schwer wiegenden Fällen, z.B. wenn die Eltern von sich aus wegziehen und man deswegen eine Ausbildung abbrechen müsste.
(Der Wunsch, mit einem Freund/einer Freundin zusammen wohnen zu wollen, ist kein solcher schwer wiegender Fall!)
Diese einschränkenden Regeln werden meist ziemlich streng gehandhabt. Deswegen braucht man gute Argumente und muss das, worauf man sich beruft, auch nachweisen können. Dadurch sind Umzüge von unter 25jährigen oft sehr schwierig!

Ob diese Besonderheit bei dir jetzt zutrifft, da du ja schon ein Kind hast, kann ich nicht sagen. Ich würde es einfach mal mit deinen SB absprechen und mir gute Argumente zusätzlich einfallen lassen, da nur der Kindergartenplatz (mir persönlich) etwas zu wenig wäre.