Forumadmin
11.10.2006, 00:23
Wer von Beamten in sozialen Fragen unvollständig beraten wird,
hat Anspruch auf Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Koblenz gab einem Kläger Recht,
der für seinen Sohn BAFÖG beantragte,
ohne über zusätzliche Erziehungsbeihilfen informiert zu werden.
Oberlandesgericht Koblenz
(Az.: 1 U 529/00)
hat Anspruch auf Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Koblenz gab einem Kläger Recht,
der für seinen Sohn BAFÖG beantragte,
ohne über zusätzliche Erziehungsbeihilfen informiert zu werden.
Oberlandesgericht Koblenz
(Az.: 1 U 529/00)