cady77
15.12.2009, 19:17
Hallöchen zusammen,
mein Vater war in den letzten 2 Jahren zwischenzeitlich immer mal arbeitslos. Meist war dies dann ein Zeitraum von 3-4 Monaten (über Winter). In dieser Zeit hatte er über das Arbeitsamt an einer 60tätigen Maßnahme teilgenommen. Ihm wurde gesagt, daß er für durch Maßnahme 30 Tage "angerechnet" bekommt.
Nun war er heute zur Leistungsabteilung und dort wurde gesagt, daß dies nicht stimmte. Daher fehlen im jetzt 21 Arbeitstage für einen Anspruch der für ein Jahr reicht (d.h. er hat jetzt nur Anspruch auf ein halbes Jahr).
Das ist extrem ärgerlich, denn er ging davon aus, daß er die 30 Tage mitberechnet bekommt, denn er hätte bei seiner alten Firma diese Zeit noch eingestellt bleiben können (da er noch Urlaubsanspruch hatte und er sich diesen lieber ausgezahlt lassen hat).
Hat Jemand von Euch Helfern davon Ahnung, ob das so richtig berechnet wurde?
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich, was ich meine ;-)
mein Vater war in den letzten 2 Jahren zwischenzeitlich immer mal arbeitslos. Meist war dies dann ein Zeitraum von 3-4 Monaten (über Winter). In dieser Zeit hatte er über das Arbeitsamt an einer 60tätigen Maßnahme teilgenommen. Ihm wurde gesagt, daß er für durch Maßnahme 30 Tage "angerechnet" bekommt.
Nun war er heute zur Leistungsabteilung und dort wurde gesagt, daß dies nicht stimmte. Daher fehlen im jetzt 21 Arbeitstage für einen Anspruch der für ein Jahr reicht (d.h. er hat jetzt nur Anspruch auf ein halbes Jahr).
Das ist extrem ärgerlich, denn er ging davon aus, daß er die 30 Tage mitberechnet bekommt, denn er hätte bei seiner alten Firma diese Zeit noch eingestellt bleiben können (da er noch Urlaubsanspruch hatte und er sich diesen lieber ausgezahlt lassen hat).
Hat Jemand von Euch Helfern davon Ahnung, ob das so richtig berechnet wurde?
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich, was ich meine ;-)