PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einrichtungsgeld-Pfändung?


JD
19.08.2005, 19:35
Ich weiß ja, dass Pfändungen von ALG erst nach 7 Tagen möglich sind.
Bis dahin kann niemand anders das Geld für sich beanspruchen.
Weder Gläubiger noch durch Forderungen der Bank.

Wie ist es aber mit Geld für die erste Einrichtung der Wohnung?
Das wird ja auch überwiesen. Wird es vielleicht weggepfändet?

JD
22.08.2005, 13:39
Weiß das niemand?

Betroffener
22.08.2005, 14:51
@JD,

zum einen ist das Geld zweckgebunden, sollte also nicht pfändbar sein, zum anderen kannst Du das sofort nach dem Eintreffen vom Konto runter holen.

Am Besten wäre in Deiner Situation aber sicher noch mal ein Gespräch mit dem Amt, ob das ohne Überweisung irgendwie funktionieren kann.

Das Einrichtungsgeld soll Dir ja gerade trotz bestehender Pfändung das Lebensminimum (in diesem Fall bei der Einrichtung) ermöglichen und nicht dem Zahlungsausgleich bei Deinen Gläubigern dienen (denen das aber sicherlich ziemlich Wurscht sein wird - Hauptsache es fliesst Geld).

JD
25.08.2005, 11:58
Nun ist es so, dass Checks doch nur bis 300 € gehen. Mein Sachbearbeiter meinte, man müsse sehen wie das gemacht wird...

Kann er mir nicht einfach 3 Schecks geben oder so?

StephanK
25.08.2005, 12:57
Nun ist es so, dass Checks doch nur bis 300 € gehen.Keineswegs - Schecksummen sind nicht begrenzt, nur die Garantie dafür, die aber beim Aussteller "Bundeskasse" (trotz Pleite... :wink: ) kein Problem ist.

JD
25.08.2005, 23:16
Den Satz begreif ich nicht. Was wird das Amt also nun tun?

StephanK
26.08.2005, 06:29
Einen Scheck über die Gesamtsumme ausstellen.
Die 300-€-Grenze, die Du im Kopf hast, betrifft nur die Grenze, bis zu der Banken auch für "faule" Schecks haften. Bundesbehörden stellen aber keine faulen Schecks aus - ist also kein Thema.
Es gibt keine Obergrenze für zulässige Schecksummen.

JD
29.08.2005, 20:43
Nun gab mir der Sachbearbeiter einfach 2 Schecks. =600 €.
Er betonte, dass man nur 1 Scheck pro Tag ausgeben darf, er aber nun aufgrund der besonderen Situation 2 ausstellt. Aber 3 auf keinen Fall. Auch wenn diese Summe mir zusteht.

Meine Frage:

Weitere Schecks will er mir nicht geben. Er sagte, dass Einrichtungspauschalen nur auf ein Konto überwiesen werden dürfen. Und er mit den Schecks nur eine einzige Ausnahme machte.
Ist das wahr?
Kann man auch ausnahmsweise den Restbetrag auf das Konto eines Bekannten überweisen lassen?