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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jobcenter verbietet mir Aubildung, ist herablassend & droht


Edimax_sp
16.12.2009, 16:46
Hallo
Ich bin neu hier, heiße Melanie und bin 26 Jahre alt. Heute hatte ich ein sehr schlimmes Gespräch beim Jobcenter.
Ich beziehe Hart IV und habe keine Berufsausbildung. Beworben hab ich mich auf alles Mögliche. Auf Voll, Teilzeit und 400 Euro Stellen in allen möglichen Bereichen. Jetzt habe ich vor 3 Monaten einen 400 Euro Job bekommen. Den wollte ich solange machen bis ich was in Voll oder Teilzeit habe.

Jetzt habe ich gesehen dass die Johanniter eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpraktiker anbietet. Die Ausbildung muss selber bezahlt werden. Dies kann man monatlich in Raten machen. Durch meinen 400 Euro Job habe ich das Geld dafür über. Genug Stellen habe ich auch schon gesehen wo Heilpraktiker eingestellt werden. Jetzt habe ich mich dazu entschieden diese Ausbildung zu machen und habe mich da beworben.
Vor 3 Monaten hatte ich einen Termin beim Jobcenter den ich abgesagt hatte weil ich ein Vorstellungsgespräch hatte. Ich hatte telefonisch abgesagt und auch um einen neuen Termin gebeten.

Heute hatte ich diesen neuen Termin beim Jobcenter wo man mich erstmal fragte was mir denn einfiele den Termin einfach abzusagen und ob ich noch ganz bei Trost wäre. Ich solle meinen 400 Euro Job kündigen da dies mit den paar Stunden pro Woche eher ein Hobby und kein Job ist.

Meine Ausbildung bei den Johannitern darf ich nicht machen. Ich wäre größenwahnsinnig von Null gleich einen auf Arzt zu machen. Die Ausbildung würde mehrere Tauschend Euro kosten und ich müsste mich danach selbstständig machen und bracueh dafür viel Kapital. Ich habe ihr gesagt das die Ausbildung 160 Euro im Monat kostet und ich auch schon genug Stellen gesehen habe wo man als Heilpraktiker eingestellt wird. Ich hätte mich gar nicht informiert und außerdem wird die Ausbildung vom Jobcenter nicht anerkannt. Sie persönlich hölt davon auch nichts. Wenn ich eine Ausbildung machen will dann soll ich mir was aussuchen was über einen Bildungsgutschein läuft.

Sollte ich das doch machen wird mir die Miete gestrichen. Wenn ich bis März keinen vernünftigen Job habe, werde ich irgendwo in eine Maßnahme reingesteckt wo ich dann eh nicht mehr zu meinem Minijob kann. Mein Kind steckt sie dann in einen Ganztagskindergarten.

Mein Freund bekommt auch Hartz IV und hat erst eine Ausbildung zum Netzwerkadministrator gemacht. Er findet keinen Job weil er noch keine Berufserfahrung hat. Das wurde im beim Nachtelefonieren der Absagen fast immer als Grund genannt. Da hat man ihm vom Jobcenter angeboten einen 1 Euro für 6 Monate in einer Schule als Netzwerkadministrator zu machen um Erfahrungen zu sammeln. Diesen hat er auch gerne angenommen. Dazu meinte die Dame bei der ich heute war dass er gefälligst mal hinmachen soll um einen Job zu bekommen. Er wurde nur in diesen 1 Euro Job gesteckt damit er beaufsichtigt ist und nicht zur Flasche greift oder sich was spritzt.

Dürfen die mir einfach so verbieten dass ich diese Ausbildung mache? Warum erkennt das Jobcenter diese Ausbildung nicht an? Sie ist doch staatlich anerkannt. Ich habe beim Jobcenter geschaut was dort als Ausbildung über einen Bildungsgutschein angeboten wird. Und was habe ich gefunden: Heilpraktiker. Sie meinte im laufe des Gesprächs noch das sie auch mal Heilpraktikerin lernen wollte und das nicht geklappt hat. Ist sie vielleicht deshalb dagegen?
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Muss man sich so was gefallen das einem solche Sachen gesagt werden. Die kann doch nicht einfach sagen das 1 Euro Jobber Alkoholiker und Drogis sind. Kann man sich beschweren oder bringt das sowieso nichts?

Polarlicht
18.12.2009, 20:49
Ich würde an deiner Stelle erst einmal zwischen deinen Zielen (Ausbildung) und den Aussagen und verbalen Entgleisungen trennen...so lässt sich leichter eine Lösung finden.

Dein Ziel: Heilpraktiker
Deine Kosten: 160 Euro im Monat (wie lange? wie fundiert ist die Ausbildung?)
Dein Problem: Diese Ausbildung sei nicht über Bildungsgutschein (?) gefördert, du müsstest es - nach deren Aussage - selbst finanzieren und ständest nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?

Deine Argumente:
- findet die Ausbildung in Teil- oder Vollzeit statt? (bist du für den Arbeitsmarkt verfügbar?)
- wie viele Stellen hast du konkret gesehen? Kannst du diese kopieren und zur Arge mitnehmen?
- könntest du dort auch einen Arbeitgeber finden, der dir jetzt bestätigt, dass er dich mit entsprechender Ausbildung einstellen würde (dies könntest du telefonisch erfragen, quasi als Vorbereitung).
- du hast noch keine Berufsausbildung - die Arge müsste daran interessiert sein, dich langfristig in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Noch bist du jung.

Wenn ich eine Ausbildung machen will dann soll ich mir was aussuchen was über einen Bildungsgutschein läuft.

Ich habe beim Jobcenter geschaut was dort als Ausbildung über einen Bildungsgutschein angeboten wird. Und was habe ich gefunden: Heilpraktiker.
Gut. Kursnummer notieren, dort anrufen, Daten abgleichen. Damit zurück zur Dame. Nimm sie doch beim Wort?

Mein Kind steckt sie dann in einen Ganztagskindergarten.
Lass dich da nicht unter Druck setzen. Dann soll sie erst einmal den Kindergartenplatz für dein Kind finden, das ist ja nicht mal für Vollzeitberufstätige, die händeringend suchen, von jetzt auf gleich möglich.

Dürfen die mir einfach so verbieten dass ich diese Ausbildung mache? Warum erkennt das Jobcenter diese Ausbildung nicht an? Sie ist doch staatlich anerkannt. Verbieten können sie es nicht, aber Steine in den Weg legen. Eine staatliche Anerkennung läuft auch nach anderen Kriterien als die Anerkennung durch das Arbeitsamt. Ich kenne das von einer Freundin, die gern Physiotherapeutin werden wollte.

Kannst du die Johaniter nicht um Infomaterial oder Beratung bitten? Sonst suche dir doch einen anderen Träger, der es anbietet?

Als Alternative könntest du dir bei deinen Recherchen überlegen, was dich an der Ausbildung und der Tätigkeit als Heilpraktikerin interessiert - vielleicht findest du eine mit ähnlichen Inhalten oder ähnlicher Interessenlage, die gefördert wird? Medizin, Pflege, Assistenz (z.B. Zahnmedizin, Labore....)
Bald wird Fachkräftemangel herrschen - vielleicht ergibt sich daraus für dich die Chance, dass ein Arbeitgeber es gern mit dir versuchen will und dein Alter ignoriert.

Ich drück dir die Daumen, dass du für dich den richtigen Weg findest!

Pharao
19.12.2009, 00:47
Hi

hab mal ein bischen gegooglet, was evtl auch erklären könnte warum es nicht vom Amt unterstützt wird:

Welche Voraussetzungen muss ich zur Ausbildung mitbringen ?

Da die Überprüfung zum Heilpraktiker erst mit dem 25. Lebensjahr abgelegt werden kann (...)
Sie sollten mindestens über einen abgeschlossenen Haupt- bzw. Grundschulabschluß verfügen. (...)
Klären und überprüfen Sie, zuallererst in Ihrem Interesse, Ihre finanzielle Situation. Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist noch immer privatrechtlicher Natur. D.h. es gibt grundsätzlich keine staatlichen Förderungen in breitem Maße.
(...)

Worauf muss ich bei der Schulauswahl achten?

Es gibt sehr viele Kriterien für die Schulwahl. Zum einen ist nach der Anzahl der geleisteten Ausbildungsstunden zu fragen. Erfahrungsgemäß sollten es schon ca. 2500 und mehr Stunden sein. So viel braucht es um das umfangreiche Stoffgebiet von Anatomie, Pathologie, Pharmakologie bis hin zur Anamneseführung zu verarbeiten. Es kommt immer wieder vor, dass selbst Menschen mit jahrelanger Praxiserfahrung im medizinischen oder med.-technischen Bereich glauben die Anatomie und Pathologie nebensächlich behandeln zu können und dann die amtsärztliche Prüfung nicht bestehen.
(...)
Scheuen Sie sich nicht nach den Kündigungsmöglichkeiten zu fragen. Es kann vorkommen, dass jemand feststellt sich übernommen zu haben, oder sich falsche Vorstellungen vom Heilpraktikerberuf gemacht zu haben. In einem solchen Fall weiterzahlen zu müssen ist schmerzlich. Eine seriöse Ausbildungsstätte bietet auch eine sog. Ausstiegsfrist, bevor die Ausbildungsverträge bindend werden. Oder zumindest moderate Kündigungsfristen über die Dauer der gesamten Ausbildung hinweg.
(...)

Quelle: Fachverband deutscher Heilpraktiker (http://www.heilpraktiker.org/serviceshpa.htm)


Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz (...) eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.
(...)
Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf, da es keine vorgeschriebene Regelausbildung und keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung gibt.
(...)

Quelle: Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker)

Edimax_sp
19.12.2009, 23:26
Aber es wird doch von der Agentur für Arbeit angeboten. Es ist dort auf der Webseite nachzulesen. Dort sind alle Heilpraktiker Ausbildungen mit Kursnummer aufgelistet.

Das hab ich ihr ja auch gesagt. Da kam sie kurz ins stocken und meckerte gleich los dass das gar nicht sein kann.

stummelbeinchen
20.12.2009, 11:41
Das KursNet ist eine Datenbank, die von der Agentur für Arbeit gestellt wird. Es können sich alle Bildungsträger dort freiwillig und ohne vorherige Prüfung der möglichen Fördervoraussetzungen einschreiben.
Die Kursnummer wird von (irgend)einer Agentur vergeben. Sie besagt lediglich, dass der Bildungsträger über die erforderlichen Räumlichkeiten verfügt, diese den Brandschutzbedingenen entspricht, dass die Lehrkräfte über eine entsprechende Ausbildung verfügen, dass ein Lehrplan existiert, etc. Die Kursnummer allein ist noch keine Garantie, dass die Maßnahme von der Agentur/Arge übernommen wird! Die Datenbank wird auch von Privatleuten genutzt, die sich neben ihrer Beschäftigung selbst weiterbilden, sie ist also nicht nur für Arbeitslose da.

Zusätzlich zur Kursnummer muss auch § 77 SGB III erfüllt sein: Die Maßnahme muss unbedingt notwendig sein, um Dich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. D.h. zum Einen, es gibt nichts anderes, was Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht, zum Anderen dass nach der Maßnahme ausreichend Stellen vorhanden sind, für die Du dann geeignet wärst. Dabei sind aber sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gemeint und diese können auch nur gefördert werden. Heilpraktiker arbeiten aber fast ausschließlich auf freiberuflicher Basis.

Und nun zur Einschätzung deiner SB: Sicher, hätte sie das etwas günstiger und freundlicher kommunizieren können. Ich vermute (wissen kann ichs ja nicht), dass bei der Ablehnung folgende Überlegungen eine Rolle gespielt haben könnten:

1. Du hast bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich kann nur vermuten, aber ich denke, Du hast es zumindest 1x mit einer Ausbildung probiert und diese dann abgebrochen bzw. die Lehre nicht abgeschlossen. Wieso sollte das bei dieser Ausbildung anders sein? Sprich, warum soll Deine SB Geld investieren, ohne sicher zu sein, dass Du es diesmal wirklich durchziehst?

2. Ja klar, kostet Deine Ausbildung mehrere Tausend Euro. Zwischen 8000,-€ (allerdings ohne Kursnummer) und 15.000 € (mit Kursnnummer) habe ich alles gesehen.

3. Es ist richtig, dass Heilpraktiker fast ausschließlich auf freiberuflicher Basis arbeiten. Hast Du Dir darüber Gedanken gemacht? Du brachst ein Büro, Grundkenntnisse in Buchhaltung, Recht, Steuern. Musst Akquise betreiben, Kunden "fangen" und das alles ohne großartige Berufserfahrung oder finanzielle Rücklagen. Wie willst Du als blutiger Anfänger Kunden dazu überzeugen Geld für freiwillige Gesundheitsleistungen bei Dir zu lassen?

Probiers doch erstmal mit einer "normalen" Ausbildung. Es kann doch auch im medizinischen Bereich sein: Wie wärs mit Arzthelferin oder oder oder.

LG

Noch eine Anmerkung: Die Ausbildung verbieten, können Sie dir nicht. Sie werden Dir dann aber das Geld streichen.