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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwiegervater in Spe: Mittellos zwischen ALG II und Rente?!


Alex1980
11.10.2006, 00:09
Hallo Leute,

mein Schwiegervater in Spe hat folgendes Problem:

da er schwer erkrankt ist, ist er mittlerweile zu 100% erwerbsunfähig.
Daher hat er bereits vor ca 3 Monaten die Rente beantragt, die ArGe hat ihm sofort nach Bekanntwerden der Erwerbsunfähigkeit die Bezüge gestrichen, allerdings lässt die Rente noch wegen "Prüfung und Bearbeitung" auf sich warten, soll zwar nachgezahlt werden, aber bis dahin sind er und seine Frau auf den Bedarf der Frau angewisen, bzw erhalten auch nur diesen.
Das haut natürlich vorn und hinten nicht hin, daher sitzen die Beiden nun regmeläßig kurz nach ANfang des Monats, wenn Strom und Miete gezahlt sind ohne einen Penny da.

Meiner Einschätzung nach sollte es doch da irgendwelche Möglichkeiten geben, um die Wartezeit bis zur Auszahlung der Rente zu überbrücken.

Für sachdienliche Hinweise bin also diesmal nicht nur ich dankbar!

Persilmann
14.10.2006, 00:56
es gibt noch sowas wie das alte " Sozialamt " !

StephanK
14.10.2006, 09:39
die ArGe hat ihm sofort nach Bekanntwerden der Erwerbsunfähigkeit die Bezüge gestrichen,Was meinst Du mit "Bekanntwerden der EU"? Ist diese bereits verbindlich festgestellt und ggf. von wem?
Der saubermännische Hinweis ist ganz richtig. Wenn die EU feststeht, ist der Mann - jedenfalls bis zum Einsetzen der Rente - ein "Fall" für die Sozialhilfe, wobei es Pflicht der ARGE war, ihn rechtzeitig vor Einstellung des Alg II dazu aufzufordern, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.
Ich empfehle deswegen, so bald wie möglich
(1) einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen und
(2) falls Mietrückstände bestehen (liest sich so), beim Sozialamt gleichzeitig die Übernahme der Mietrückstände zu beantragen, wobei der Ablauf / Vorgang mit der ARGE begründungshalber geschildert werden sollte.

Falls die EU hingegen noch nicht festgestellt sein sollte, besteht so lange Anspruch auf Alg II. Das Gesetz will ausdrücklich ausschließen, dass Hilfebedürftige zwischen ARGE und Sozialamt hin- und hergeschubst werden und verlagert das Austragen von Meinungsunterschieden zwischen beiden Behörden auf ein internes Gremium, das aus Vertretern beider Seiten gebildet wird. In diesem Fall soll er mit Bestimmtheit auf seinem Alg II-Anspruch bestehen, notfalls unter Zuhilfenahme des Sozialgerichts (trotz Eurer schlechten Erfahrungen mit diesem...).