Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Job! 4 Wochen kein Geld?
Hallo Leute,
ich habe konkret einen neuen Job in Aussicht. Was passiert, wenn ich mich beim Amt abmelde, da ich mein erstes Gehalt erst in 5-6 Wochen bekommen werde?
Muss ich solange ohne Geld auskommen? Ich bin doch bedürftig, solange nichts auf dem Konto passiert! Wer hat Ahnung?
P.S.: Euer Forum ist gut, aber völlig unübersichtlich!
LG Günter
StephanK
20.08.2005, 21:49
:welcome: Triage (welch ein Name...)
Ich denke, Du kannst im ersten Monat des neuen Jobs weiter das ALG II bekommen, aber nur als Darlehen, dass Du dann nach der ersten Lohnzahlung zurückzahlen musst. Am besten sprichst Du das rechtzeitig mit dem ALG II-Träger ab.
Für Vorschläge, wie das Forum übersichtlicher werden kann, sind wir natürlich dankbar. Wir versuchen eben, so weit es geht, die Einzelthemen zu sortieren - nur sind die Probleme natürlich oft so miteinander verwoben, dass eine ganz saubere Unterteilung kaum möglich ist.
danke für Deine Antwort.
Aber genau ein Darlehen sehe ich nicht ein. Ich bin doch bedürftig, solange ich kein Geld habe. Und wenn das erste Gehalt 5-6 Wochen braucht, dann ist mein Status doch so, oder nicht?
Gibt es noch Vermittlungsgutscheine? Vielleicht könnte ich mit einem Vermittler halbe/halbe machen. Ein schnelles Geschäft!
LG Triage
StephanK
20.08.2005, 22:09
Aber genau ein Darlehen sehe ich nicht ein. Ich bin doch bedürftig, solange ich kein Geld habe. Und wenn das erste Gehalt 5-6 Wochen braucht, dann ist mein Status doch so, oder nicht?Das mit der Bedürftigkeit stimmt schon - ich bin mir auch nicht so recht sicher, ob es wirklich so gehandhabt wird. Es ging mir erst mal nur um Deine Sorge, dass Du einen Monat auf dem Trockenen sitzen und Deinen Vermieter würdest vertrösten müssen.
Gibt es noch Vermittlungsgutscheine?Für ALG II-Bezieher nur als Kann-Leistung - wäre also Verhandlungssache.
Okay, danke!
Aber ehrlich, ich finde mich hier nicht zurecht. Extrem unübersichtlich und verwirrend.
GHruß Günter
Aber genau ein Darlehen sehe ich nicht ein. Ich bin doch bedürftig, solange ich kein Geld habe. Und wenn das erste Gehalt 5-6 Wochen braucht, dann ist mein Status doch so, oder nicht?Das mit der Bedürftigkeit stimmt schon - ich bin mir auch nicht so recht sicher, ob es wirklich so gehandhabt wird. Es ging mir erst mal nur um Deine Sorge, dass Du einen Monat auf dem Trockenen sitzen und Deinen Vermieter würdest vertrösten müssen.
Gibt es noch Vermittlungsgutscheine?Für ALG II-Bezieher nur als Kann-Leistung - wäre also Verhandlungssache.
StephanK
20.08.2005, 22:29
Ich habe gerade noch einmal genauer nachgesehen:
Es ist so, dass Arbeitentgelt (erst) in dem Monat angerechnet wird, in dem es tatsächlich auf's Konto kommt - also wird es auch nix auf Darlehen geben, sondern die normale ALG II-Zahlung bis durch die erste Lohnzahlung die "Bedürftigkeit beseitigt" ist.
Danke Dir!!!!
Ich hoffe es klappt auch so!
Betreibst Du hier den Server? Gute Sache!
Gruß Günter
StephanK
20.08.2005, 22:59
Betreibst Du hier den Server? Gute Sache!Nö - das macht der Administrator. Ich bin hier nur "Moderator", aber natürlich im Austausch mit dem Betreiber - und deswegen sind mir Rückmeldungen wie z.B. Deine über die (Un)Übersichtlichkeit schon wichtig.
Ich denke schon, dass es ein Weilchen braucht, bis man sich hier durchfindet - aber die Thematik ist eben auch vielseitig und schwierig und hat viele Einzel-Themen, die ineinandergreifen.
Forumadmin
20.08.2005, 23:37
Aber ehrlich, ich finde mich hier nicht zurecht. Extrem unübersichtlich und verwirrend.
Was genau meinst Du denn???
Mit deiner Aussage kann man ja nun wirklich gar nichts anfangen!
Also wie wäre es mal mit konstruktiven Vorschlägen???
Ich bin seit ca. 8 Jahren online und habe selbst eine kommerzielle Page betrieben. Wie gesagt, ich finde Euer Angebot grundsätzlich klasse, aber man findet sich hier einfach nicht zurecht. Ich finde kaum meine Beiträge, noch weiß ich, ob sie vielleicht schon vielfach gestelllt wurden, noch habe ich gerade eine Ahnung wer Du bist, dem ich gerade antworte. Ja der Admin anscheinend. Hmm.
Ist vielleicht besser, wenn ich mich wieder verabschiede, in der Hoffnung, dass meine Ursprungsfrage auch so vom Amt gesehen wird, wie hier beantwortet.
LG Günter
Forumadmin
21.08.2005, 01:17
noch habe ich gerade eine Ahnung wer Du bist, dem ich gerade antworte. Ja der Admin anscheinend. Hmm.
Ist vielleicht besser, wenn ich mich wieder verabschiede, in der Hoffnung, dass meine Ursprungsfrage auch so vom Amt gesehen wird, wie hier beantwortet.
LG Günter
Was soll man dir dazu schreiben???
Am besten man lässt deinen Text unkommentiert auf sich beruhen und jeder soll sich zu deinem Text seinen dazu Teil denken.
Ich wünsche Dir obwohl ich gar nicht weiß wer DU bist, UNBKANNTER WEISE alles Gute und viel Erfolg weiterhin :P
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Frage mich allen ernstes was damit beabsichtigt wirdß Ging es nun darum herauszufinden was man machen kann bis zur ersten Lohnzahlung oder darum über dieses Forum zu meckern und dann abzuhauen.
Ich denke manch einer sollte froh sein das es soetwas gibt und die Bearbeitung und Aufarbeitung eines solch intensiven Forums braucht Zeit, Geduld und viel Arbeit.
Wenn ich eh nicht arbeiten gehe, dann habe ich m.E. auch genug Zeit mich hier durchzuforsten im Forum es sei denn ich werde per Minute Online abgerechnet.
Und was mir auffällt ist der Umstand, dass genau solche User ein solches Forum unübersichtlich machen, weil hier nun wieder vollkommen am Thema vorbei diskutiert wird. Denn der Ursprung war etwas ganz anderes und nicht das bemängeln des Forums.
Im übrigen war es bei mir als ALG I Empfänger so, dass ich einen Antrag stellen konnte für ein Darlehen bis zur ersten Lohnzahlung. Es war ein Darlehen und es muss zrück gezahlt werden. Hier aber denke ich auch der Umstand das ALG I im Nachhinein gezahlt wird also ALG für August erst im September. Beim ALG II ist es wie mir bekannt ist so, dass es im vorraus gezahlt wird also ALG II für August auch Anfang August. Berichtigt mich wenn ich falsch liege. Und vielleicht ist hier dann der Umstand das ALG II weiter zu beziehen bis zum ersten Lohn auch begründet und wird nicht als Darlehen angesetzt.
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