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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulässigkeit einer Freistellung nach Kündigung


Forumadmin
11.10.2006, 03:38
Nach ständiger Rechtsprechung besteht grundsätzlich ein Anspruch
auf Beschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Hiervon ist jedoch dann abzuweichen, wenn das Arbeitsverhältnis "erheblich gestört" ist und die Freistellung
nicht länger als drei Monate dauert.

Das Arbeitsgericht Frankfurt bejahte die Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung im Fall eines Vertriebsmitarbeiters
eines Computerunternehmens, dem gekündigt wurde,
weil er Kunden nicht intensiv genug beraten hat.

Das Gericht wies den Eilantrag auf Fortbeschäftigung daher ab.

Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 12.06.2006
22 Ga 127/06
Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main