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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein-Euro-Jobs unterliegen nicht der Mitbestimmung


Forumadmin
11.10.2006, 03:41
Dem Personalrat steht wie dem Betriebsrat bei Neueinstellungen ein Mitbestimmungsrecht zu.

Dies gilt jedoch nicht bei der Besetzung so genannter Ein-Euro-Jobs.

Durch derartige Tätigkeiten werden keine Arbeitsverhältnisse begründet.

Bei Ein-Euro-Jobs handelt es sich vielmehr um rein sozialrechtliche Maßnahmen,
die der Wiedereingliederung der betroffenen Personen in den Arbeitsmarkt dienen.

Urteil des OVG Rheinland Pfalz vom 17.05.2006
5 A 11752/05
Handelsblatt vom 28.06.2006