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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Urlaubsanspruch in der Probezeit


Forumadmin
11.10.2006, 11:08
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/) (BUrlG) haben Mitarbeiter in der Probezeit grundsätzlich erst
nach sechs Monaten vollen Anspruch auf den gesamten Urlaub.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Mitarbeiter in der Probezeit gar keinen Anspruch auf Urlaub erwirbt
– im Gegenteil: Ihm steht für jeden rechnerisch vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
ein Zwölftel seines Jahresanspruchs zu.
Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, diesen so genannten Teilurlaub zu gewähren.