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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehrenamt


LineofFire
28.12.2009, 15:52
Hallo Leute

ab 01.01.10 bin ich leider arbeitslos :( Nun hab ich ALG1 Anspruch für 1 Jahr, und mir wurde gesagt ich darf 165 € im Monat Anrechnungsfrei dazu verdienen, maximal 15 Wochenstunden. Nun meine Frage:

Ich bin Rettungsassistent, und würde in meiner "freien" Zeit ehrenamtlich im Rettungsdienst fahren, um meine Jobaussichten zu verbessern und nicht ganz aus dem Beruf rauszukommen. Gibts da keine ausnahmeregelung, dass ich evtl mehr als 15 Stunden in der Woche fahren darf / mehr als 165 € Nebeneinkommen habe? Pro Schicht gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 70€ rum (brutto allerdings, wird noch was abgezogen).


Und grundsätzlich: Wenn ich mehr als 165 Euro dazuverdiene, hab ich sonst keinen Nachteil dadurch? Ausser dass die Agentur mir die differenz weniger zahlt?


Vielen Dank!

Ophelia
28.12.2009, 16:31
Hier findest Du alles:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Wissenswertes-zum-Thema-Nebeneinkommen.pdf

Pharao
28.12.2009, 16:38
Hi,

ich denke erstmal müsste man wissen ob dein "Rettungsdienst fahren" so einfach als Ehrenamt anerkannt wird. Denn Ehrenamt und Nebenjob ist ein Unterschied.


Arbeitslosigkeit und Ehrenamt

Die Ausübung eines Ehrenamts und der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) schließen sich grundsätzlich nicht aus. Unter den Voraussetzungen, dass das Ehrenamt kein „verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis" ist und die ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit beendet werden kann, hindert eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht den Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe. Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) können in Absprache mit ihrem Arbeitsvermittler 15 Stunden und mehr pro Woche einem Ehrenamt nachgehen, ohne ihren Leistungsanspruch zu verlieren. Voraussetzung ist allerdings, dass eine eventuelle berufliche Wiedereingliederung nicht behindert wird.
Immer wieder treten Fragen zu Wochenstunden und Aufwandsersatz / -entschädigung im Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und Ehrenamt auf. Grundsätzlich sollte zwischen Aufwandsersatz und Aufwandsentschädigung unterschieden werden, denn der Aufwandsersatz kann als Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen gegen Einzelnachweis weder der Einkommensteuer unterliegen noch auf Alg I oder Alg II angerechnet werden. Nachfolgende Informationen beziehen sich hier also immer auf pauschale Aufwandsentschädigungen.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld I gilt:

Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht diese der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich zum Beispiel auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich umfasst und der pauschalierte Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 154 Euro monatlich nicht überschreitet. Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.
Quelle : Internet (http://www.caritas-frankfurt-oder.de/FWZ/arbeitslose.htm)

LineofFire
28.12.2009, 16:44
Ich kann mir selbst aussuchen, wann und wieoft ich arbeite, das ist alleine meine Entscheidung.

Das Geld is wenig spektakulär was dabei rum kommt, macht sich halt in Bewerbugen gut, wenn man am Ball geblieben ist, darum gehts mir auch vordergründig.

Aber danke, jetzt muss ich das mit meiner Vermittlerin besprechen...

stummelbeinchen
28.12.2009, 16:58
Hi,

Hallo Leute

ab 01.01.10 bin ich leider arbeitslos :( Nun hab ich ALG1 Anspruch für 1 Jahr, und mir wurde gesagt ich darf 165 € im Monat Anrechnungsfrei dazu verdienen, maximal 15 Wochenstunden. Nun meine Frage:

Ich bin Rettungsassistent, und würde in meiner "freien" Zeit ehrenamtlich im Rettungsdienst fahren, um meine Jobaussichten zu verbessern und nicht ganz aus dem Beruf rauszukommen. Gibts da keine ausnahmeregelung, dass ich evtl mehr als 15 Stunden in der Woche fahren darf / mehr als 165 € Nebeneinkommen habe? Pro Schicht gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 70€ rum (brutto allerdings, wird noch was abgezogen).


Ehrenamt ist etwas anderes. Das "Gehalt" ist ja in diesem Fall auch eine Aufwandsentschädigung. Inwieweit das angerechnet werden kann, weiß ich nicht, musst Du mal fragen oder unsere schlauen ALG1-Experten antworten hier.

Für Dich wichtig ist § 119 Abs. 2 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/119.html) SGB III. Solange Du weiterhin alle Termine in der Agentur wahrnimmst, ggf. Maßnahmen absolvierst, ausreichend Bewerbungen unternimmst und auch keine Stelle ablehnst aufgrund Deines Ehrenamtes, kannst Du soviele Stunden arbeiten wie Du willst. Die Obergrenze von 15 Stunden gilt hier nicht.


Und grundsätzlich: Wenn ich mehr als 165 Euro dazuverdiene, hab ich sonst keinen Nachteil dadurch? Ausser dass die Agentur mir die differenz weniger zahlt?


Korrekt. Mehr als abziehen vom ALG1 passiert nicht.

LG