Forumadmin
11.10.2006, 11:52
Arbeitslose, die im Eigenheim leben, haben unter Umständen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II.
Aktuelles Urteil:
Betroffene können die Kosten für die Finanzierung bis zur Höhe einer Vergleichsmiete und die
vollen Betriebs- und Nebenkosten für ihr Wohneigentum als Unterstützungsleistung verlangen.
Ein Ehepaar aus Brandenburg hatte geklagt, weil die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ihnen die Zahlung von 800 Euro
monatlicher Kostenbeteiligung für ihr Haus verweigerte.
Die Richter vertreten jedoch die Auffassung, dass ihr Eigentum unter das geschützte Vermögen falle.
Die ARGE wurde somit verpflichtet, die vollen Betriebs- und Nebenkosten für das bewohnte Haus zu übernehmen,
die Kosten der Finanzierung seien jedoch auf eine Vergleichsmiete beschränkt.
Wegen der Bedeutung des Falles hat das Landessozalgericht Berlin-Brandenburg die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen
(AZ: L 10 AS 103/06)
Aktuelles Urteil:
Betroffene können die Kosten für die Finanzierung bis zur Höhe einer Vergleichsmiete und die
vollen Betriebs- und Nebenkosten für ihr Wohneigentum als Unterstützungsleistung verlangen.
Ein Ehepaar aus Brandenburg hatte geklagt, weil die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ihnen die Zahlung von 800 Euro
monatlicher Kostenbeteiligung für ihr Haus verweigerte.
Die Richter vertreten jedoch die Auffassung, dass ihr Eigentum unter das geschützte Vermögen falle.
Die ARGE wurde somit verpflichtet, die vollen Betriebs- und Nebenkosten für das bewohnte Haus zu übernehmen,
die Kosten der Finanzierung seien jedoch auf eine Vergleichsmiete beschränkt.
Wegen der Bedeutung des Falles hat das Landessozalgericht Berlin-Brandenburg die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen
(AZ: L 10 AS 103/06)