Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Artikel 12 Grundgesetz
1. Alle deutschen haben das Recht,Beruf,Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. 3. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlichenangeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Also kann man sich ja wohl auf unser Grundgesetz beziehen um einen Ein Euro JOb abzulehnen. Oder haben wir kein Grundgesetz mehr?
StephanK
11.10.2006, 13:01
Ein 1-€-Job ist nach § 16 Abs. 3 SGB II gerade kein Arbeitsverhältnis: diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts
Das Thema ist äußerst umstritten, einschließlich der Frage, ob es sich um verbotene Zwangsarbeit handelt.
Wenn Du Dich intensiv damit auseinandersetzen möchtest, empfehle ich Dir die zahlreichen Hinweise und links auf der Seite von labournet (http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/niedriglohn.html) (trotz des englischen Titels deutschsprachig).
Trilogie
11.10.2006, 13:19
Jedenfalls haben wir keins, an das sich die Parteiendiktaur hält. Wohl jedes 2. neue Gesetz ist mehr oder weniger Verfassungswidrig.
Das Grundgesetz sollte nur eine „Übergangslösung“ darstellen. Lese dir mal den letzten Art. 146 durch. Hast du nach der Wende auch nur einen einzigen Politiker, egal welcher Partei, darüber sprechen gehört ?
Aber dann wären wir auch ein freies Volk, wie die Schweizer oder Franzosen, wenn es wie in Art. 20 (2) Volksabstimmungen geben würde.
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