Chris1964
11.10.2006, 14:58
Hallo,
ich habe Alg2 beantragt, er wurde aus verschiedenen Gründen abgelehnt.
Meine Frage hier ist: wie wird der Zuschlag nach §24 geregelt?
Die Situation:
Ich habe bis 31.12.2005 Alg1 in Höhe von 706 Euro und 179 Euro Wohngeld für mich und meine Tochter erhalten ( Alleinerziehend). Der Anspruch auf ALG1 ist erlöschen.
Anfang 2006 bin ich mit meiner Freundin, die nicht die Mutter des Kindes ist, zusammengezogen (in eine neue Wohnung) Bis September gearbeitet, aber keinen neuen Anspruch auf Alg1 erhalten.
Im September habe ich Alg2 beantragt. Wir werden als Bedafsgemeinschaft geführt meine Freundin hat regelmäßiges Einkommen.
Nun wird der Zuschlag nach §24 nicht gewährt, weil wir jetzt ja mehr Geld hätten (Es wird ein Erwerbsgesamteinkommen von 1169 Euro ( einschl. Kindergeld berücksichtigt)
Wer kann mir erklären wie dieses, berechnet wird?
Da mein Bescheid noch mehre Fehler hat, geht bitte davon aus das ich grundsätzlich Alg2 bekomme
Vielen Dank für die Antworten
Chris
ich habe Alg2 beantragt, er wurde aus verschiedenen Gründen abgelehnt.
Meine Frage hier ist: wie wird der Zuschlag nach §24 geregelt?
Die Situation:
Ich habe bis 31.12.2005 Alg1 in Höhe von 706 Euro und 179 Euro Wohngeld für mich und meine Tochter erhalten ( Alleinerziehend). Der Anspruch auf ALG1 ist erlöschen.
Anfang 2006 bin ich mit meiner Freundin, die nicht die Mutter des Kindes ist, zusammengezogen (in eine neue Wohnung) Bis September gearbeitet, aber keinen neuen Anspruch auf Alg1 erhalten.
Im September habe ich Alg2 beantragt. Wir werden als Bedafsgemeinschaft geführt meine Freundin hat regelmäßiges Einkommen.
Nun wird der Zuschlag nach §24 nicht gewährt, weil wir jetzt ja mehr Geld hätten (Es wird ein Erwerbsgesamteinkommen von 1169 Euro ( einschl. Kindergeld berücksichtigt)
Wer kann mir erklären wie dieses, berechnet wird?
Da mein Bescheid noch mehre Fehler hat, geht bitte davon aus das ich grundsätzlich Alg2 bekomme
Vielen Dank für die Antworten
Chris