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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf nach §21 (Von Alg1 zu ALg2) abgelehnt


Chris1964
11.10.2006, 14:58
Hallo,

ich habe Alg2 beantragt, er wurde aus verschiedenen Gründen abgelehnt.
Meine Frage hier ist: wie wird der Zuschlag nach §24 geregelt?
Die Situation:
Ich habe bis 31.12.2005 Alg1 in Höhe von 706 Euro und 179 Euro Wohngeld für mich und meine Tochter erhalten ( Alleinerziehend). Der Anspruch auf ALG1 ist erlöschen.
Anfang 2006 bin ich mit meiner Freundin, die nicht die Mutter des Kindes ist, zusammengezogen (in eine neue Wohnung) Bis September gearbeitet, aber keinen neuen Anspruch auf Alg1 erhalten.
Im September habe ich Alg2 beantragt. Wir werden als Bedafsgemeinschaft geführt meine Freundin hat regelmäßiges Einkommen.
Nun wird der Zuschlag nach §24 nicht gewährt, weil wir jetzt ja mehr Geld hätten (Es wird ein Erwerbsgesamteinkommen von 1169 Euro ( einschl. Kindergeld berücksichtigt)
Wer kann mir erklären wie dieses, berechnet wird?
Da mein Bescheid noch mehre Fehler hat, geht bitte davon aus das ich grundsätzlich Alg2 bekomme
Vielen Dank für die Antworten


Chris

StephanK
11.10.2006, 17:06
:welcome: Chris,
ich werde nicht so ganz schlau aus der Frage.

Anspruch auf den Zuschlag für Alleinerziehende hast Du nicht, weil Du ja inzwischen mit Deiner Freundin zusammenwohnst. Damit ist der Gesamtbedarf geringer, nämlich

345 x 2 x 0,9 = 621 für beide Erwachsene
345 x 0,6 = 207 für Deine Tochter, wenn sie unter 14 ist
+ anerkennungsfähige Kosten der Unterkunft

Falls Ihr seit Auslaufen Deines Alg I-Anspruches in unmittelbarem Anschluss daran Alg II bezogen habt, kommt allerdings noch der befristete Zuschlag dazu; er beträgt zwei Drittel des Unterschiedes zwischen Alg I + Wohngeld und dem ohne Zuschlag errechneten Alg II.

Wenn das anzurechnende Einkommen Deiner Freundin über diesem Betrag liegt, besteht kein Anspruch auf Alg II. Wie das anzurechnende Einkommen berechnet wird, kannst Du hier über die Hilfefunktion (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) nachlesen.

Chris1964
11.10.2006, 17:30
Hallo Stefan,
ich habe mich mit dem Mehrbedarf und Zuschlag vertan, naürlich bekomme ich keinen Mehrbedarf.