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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weil ich nicht gefragt habe: 100,- € Abzug


uhkr1959
04.01.2010, 18:36
Hallo zusammen.

Da ich mich gerade wegen einer anderen Angelegenheit hier angemeldet habe möchte ich die Gelegenheit nutzen, diese Frage einmal stellen.

Vor gut zweieinhalb Jahren mußte ich meine ehemalige Wohnung mehr oder weniger überstürzt aufgeben. Es handelte sich um eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Der im Haus wohnende Eigentümer und Vermieter ist schwer an Krebs erkrankt und wurde vom Tag der Diagnose an ungenießbar und der totale Choleriker. Mehrfach am Tag schikanierte er seine Ehefrau, was ich bis in meiner Wohnung hören konnte oder er stand vor meiner Wohnungstür und schikanierte mich. Ein Zusammenleben in diesem Haus war für mich nach mehreren Wochen dieser Zustände nicht mehr tragbar und bei einem erneuten schikanösen Besuch drückte ich ihm, selbst inzwischen etwas genervt, sofort die fristlose Kündigung in die Hand, ohne bereits eine neue Bleibe zu haben.

Durch Zufall ergab es sich, das in 300 m Entfernung eine Wohnung angeboten wurde. Gleiche Größe, gleiche Miete u. NK. In meiner Not habe ich sofort zugeschlagen. Das ich die ARGE hätte informieren müssen war mir weder bekannt noch habe ich in diesem Moment an die ARGE gedacht.

Fakt ist: Der Umzug, die Renovierung usw. hat die ARGE nicht einen Cent gekostet. Auch benötigtes Mobiliar (die alte Wohnung war mit Küche und teilmöbiliert) habe ich nicht geltend gemacht und hätte so glaub ich, sowieso nichts bekommen. Wohl dem, der gute Freunde hat. Die Wohnungsgröße, die Miete und die Nebenkosten sind absolut identisch zur alten Wohnung. Und dennoch forderte die ARGE mich auf, innerhalb von 6 Monaten umzuziehen, sonst würde mir 100,- € vom Mietzuschuß abgezogen. Jeglicher Widerspruch und jede logische Erklärung nutzten nichts. Nun habe ich inzwischen über 3000,- € Schulden angehäuft, denn die 100,- € fehlen natürlich und ich muß mir das Geld in der Familie und bei Freunden leihen.

Nun meine Fragen:
War dies korrekt von der ARGE oder hätte ich massiver dagegen vorgehen müssen/können?

Ist da jetzt, zweieinhalb Jahre später, noch irgendetwas zu machen? Ich komme ja nach wie vor finanziell nicht klar. Der Abzug besteht weiter.

Herzliche Grüße,
Uwe

Janet9
04.01.2010, 19:11
Die Wohnungsgröße, die Miete und die Nebenkosten sind absolut identisch zur alten Wohnung. Und dennoch forderte die ARGE mich auf, innerhalb von 6 Monaten umzuziehen, sonst würde mir 100,- € vom Mietzuschuß abgezogen.

Warum wurdest Du aufgefordert umzuziehen? Ist die Wohnung nicht angemessen (zu teuer, zu groß etc.)? Mit Deinem Umzug hat das ganze sicherlich nichts zu tun. Deine ehemalige Wohnung war dann sicherlich auch nicht angemessen. Vlt. wurde das nur damals von Deinem Sachbearbeiter übersehen und Du hättest schon damals die Aufforderung zum Umzug bekommen müssen. Wenn Du den Umzug rechtzeitig bei der Arge gemeldet hättest bzw. das Angebot dort vorgelegt, hätte man Dir sagen können ob die neue Wohnung angemessen ist... aber bei einem eigenmächtigen Umzug war das ja nicht möglich.

uhkr1959
04.01.2010, 19:44
Deine ehemalige Wohnung war dann sicherlich auch nicht angemessen. Vlt. wurde das nur damals von Deinem Sachbearbeiter übersehen und Du hättest schon damals die Aufforderung zum Umzug bekommen müssen.

Hallo ..

ich hatte bis dato noch gar keine Aufforderung bekommen.
Sowohl die erste als auch die zweite Wohnung war/ist 48 qm. Die Kosten für die alte Wohnung 330,- + 120,- NK. Diese Wohnung wurde sogar zweimal ohne Beanstandung überprüft. Neue Wohnung 300,- + 150,- NK. In beiden Fällen ist der Mietzins ortsüblich bzw. bei der neuen Wohnung sogar niedriger.

Die erst- und einmalige Aufforderung zum Umzug kam erst, nachdem ich der neuen Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung den Umzug mitgeteilt habe und ich mir anhören mußte, das ich vor dem Umzug erst eine Erlaubnis hätte einholen müssen.

Gruß, Uwe

Janet9
04.01.2010, 20:41
In beiden Fällen ist der Mietzins ortsüblich bzw. bei der neuen Wohnung sogar niedriger.


Ortsüblich heißt aber nicht das die Miete angemessen nach den Richtlinien Deiner Arge ist. Was steht den in Deiner Aufforderung zum Umzug warum Du umziehen sollst? Sicherlich das Deine Wohnung nicht angemessen ist oder?

restart
04.01.2010, 21:18
Hallo uhkr1959,

du wohntest sicherlich bereits bei deinem Eintritt ins ALG II in der unangemessenen Wohnung und da wird das mit der Angemessenheit ggf. etwas lockerer gesehen.

Durch den Umzug ist der "Bestandsschutz" endgültig weggefallen und du wurdest dazu aufgefordert die angemessenen Wohnraum zu suchen. Was du leider nicht getan hast.

Ich denke du kannst hier nur mit der ARGE sprechen, ob sie jetzt einen weiteren Umzug zustimmen würden und die Kosten dafür übernehmen. Erkläre denen genau und ehrlich deine Situation. Siehe dazu auch: Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)

Sollte die ARGE dem nicht nachkommen, wirst du wahrscheinlich irgendwann auf Grund der Mietschulden gekündigt und die ARGE muss dir dann helfen. Allerdings würdest du dann auf noch mehr Schulden sitzen belieben.

Ophelia
05.01.2010, 01:55
Also - an der Wohnungsgröße kann's nicht liegen, an den Kosten mit Sicherheit. Bei uns (130000 Einw., Bayern) liegt die zugestandene Miete für eine Person bei 315€ incl. Nebenkosten (ohne Strom, Heizung...) Ich kann mir nicht vorstellen, dass die qm-Preise so variieren, dass eine Differenz von - in diesem Fall -135 € herauskommt. Wahrscheinlich liegt die übernehmensfähige Miete bei 350€....et voilà.