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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : haben wir anspruch?


XxHannaxX
05.01.2010, 17:45
Hallo ihr,
ich únd mein Freund möchten sehr gern eine eigene Wohnung.
Unsere situation derzeit sieht so aus....

Ich: Schulischeausbildung die mich jeden Monat 350euro kostet.Bekomme deswegen schon Bafög und Bildungskrediet. 19jahre

Er: Ausbildung bekommt ca.420 ausgezahlt. 20jahre

Bei ihn ist das so, er kommt eig von weiter weg und macht hier bei mir in der Stadt seine ausbildung und wohnt deshalb bei mir und meinen Eltern.
Doch wir müssen uns ein sehr wirklich sehr kleines Zimmer teilen.Haben auch nur eine kleine 3Zimmer Wohnung.In mein zimmer ist ein großes Bett und ein schrank und schon ist es voll. Wir haben kein richtigen platz zum lernen und es ist auch so viel zu klein und eng alles. Doch mit Ämtern und so kennen wir uns gleich null aus.Haben wir irgendein anspruch aus was, haben wir überhaupt einen anspruch auf was?

Achja und einkommen unserer Eltern ist auch nicht so. Seine und meine Mutter gehen Putzen und mein Vater ist Gärtner bekommt auch nich so wirklich viel das er uns unterstützen kann.

weitere hilfe wäre echt nett.Denn es ist echt zu klein und eng alles

Janet9
05.01.2010, 19:26
Hallo,

Ihr müsst als erstes abklären ob Dein Freund einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ab dem Umzug (oder vlt. jetzt schon da er nicht mehr zu Hause wohnt) hat.

Wenn er einen Anspruch hat oder er keinen Anspruch hat weil sein Einkommen bzw. Vermögen oder das seiner Eltern zu hoch ist, habt ihr keinen Anspruch auf Wohngeld. Er hätte dann dem grunde nach einen Anspruch auf BAB und Du bekommst ja bereits BAföG damit seit ihr dann vom Wohngeldbezug ausgeschlossen wenn nur ihr zweit in der Wohnung lebt.

Erhälst Du Dein BAföG ausschließlich als Darlehen, könnte auch ein Wohngeldanspruch bestehen. Dann besteht der Ausschlussgrund nicht.

Solltet ihr also nicht ausgeschlossen sein, kommt es darauf an wieviel Einkommen ihr habt. Es darf weder zuviel noch zu wenig sein (Mindesteinkommen). Dann würde ich die genauen Zahlen benötigen und müsste auch wissen was die Wohnung den kosten soll.

Insofern das eure Erstausbildungen sind, sind eure Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und das Kindergeld müssten sie auch weiterleiten.

Gruß,
Janet9