Schnatterinchen
07.01.2010, 11:30
Moin moin,
ich habe mal eine Frage, die ich aber in erster Linie für einen guten Freund stelle.
Ich fahre Ende Januar mit meiner Frau eine Woche in einen Centerparc in den Urlaub. Wir sind nur zu zweit haben aber einen größeren Bungalow gemietet, da es dort nur Bungalows ab 4 Personen gibt.
Nun haben wir uns überlegt besagten Freund einzuladen diese Woche mit uns zu verbringen, da er sich finanziell im Moment keinen Urlaub leisten kann und wir (und er auch) der Meinung sind, dass so eine Woche Centerparcs und damit die Chance auf einen kurzen Tapetenwechsel, zumal umsonst, eine willkommene Abwechslung im (in seinem Fall) tristen Alltag eines ALG2 Empfängers ist.
Nun steckt er allerdings in einer Massnahme die an 3 Tagen pro Woche stattfindet (Mo,Mi,Do). Die Qualität dieser Massnahme im speziellen erschliesst sich mir nicht, allerdings steht mir natürlich auch nicht zu die Entscheidungen und Bemühungen des Arbeitsamtes in Frage zu stellen.
Ich bin auch kein Freund davon selbst eine augenscheinlich fragwürdige Massnahme zu schwänzen, noch finde ich es angebracht sich durch vortäuschen falscher Tatsachen ein Attest zu erschleichen.
Deswegen meine Frage: gibt es eine Möglichkeit ganz offiziell 2 Tage einer solchen Massnahme (Montags könnte er sogar noch teilnehmen um dann später nachzureisen) durch Beurlaubung fernzubleiben? Oder ist man in jedem Fall auf Ermessen und guten Willen des jeweiligen Sachbearbeiters angewiesen?
Der Urlaub ist es in keinem Fall Wert sich durch Fehlverhalten Sanktionen auszusetzen, aber es wäre schon schön, wenn er mitfahren könnte.
Vielen Dank fürs Lesen und auch Danke im voraus für die Mühe einer Antwort,
Schnatterinchen aka Olli
ich habe mal eine Frage, die ich aber in erster Linie für einen guten Freund stelle.
Ich fahre Ende Januar mit meiner Frau eine Woche in einen Centerparc in den Urlaub. Wir sind nur zu zweit haben aber einen größeren Bungalow gemietet, da es dort nur Bungalows ab 4 Personen gibt.
Nun haben wir uns überlegt besagten Freund einzuladen diese Woche mit uns zu verbringen, da er sich finanziell im Moment keinen Urlaub leisten kann und wir (und er auch) der Meinung sind, dass so eine Woche Centerparcs und damit die Chance auf einen kurzen Tapetenwechsel, zumal umsonst, eine willkommene Abwechslung im (in seinem Fall) tristen Alltag eines ALG2 Empfängers ist.
Nun steckt er allerdings in einer Massnahme die an 3 Tagen pro Woche stattfindet (Mo,Mi,Do). Die Qualität dieser Massnahme im speziellen erschliesst sich mir nicht, allerdings steht mir natürlich auch nicht zu die Entscheidungen und Bemühungen des Arbeitsamtes in Frage zu stellen.
Ich bin auch kein Freund davon selbst eine augenscheinlich fragwürdige Massnahme zu schwänzen, noch finde ich es angebracht sich durch vortäuschen falscher Tatsachen ein Attest zu erschleichen.
Deswegen meine Frage: gibt es eine Möglichkeit ganz offiziell 2 Tage einer solchen Massnahme (Montags könnte er sogar noch teilnehmen um dann später nachzureisen) durch Beurlaubung fernzubleiben? Oder ist man in jedem Fall auf Ermessen und guten Willen des jeweiligen Sachbearbeiters angewiesen?
Der Urlaub ist es in keinem Fall Wert sich durch Fehlverhalten Sanktionen auszusetzen, aber es wäre schon schön, wenn er mitfahren könnte.
Vielen Dank fürs Lesen und auch Danke im voraus für die Mühe einer Antwort,
Schnatterinchen aka Olli