PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bzgl. Bildungsgutschein


Cybercat07
07.01.2010, 21:08
Hallo und frohes Neues euch allen noch. :)

Also folgendes:
Mein Freund lebt mit mir zusammen, ich bekomme derzeit Bafög da ich ein Kolleg besuche und er wieder ALG2 nachdem wir leider erst einen Anwalt hinzuziehen mussten.

Sein SB bei der Agentur für Arbeit meinte letztes Jahr schon, dass er ihm einen Bildungsgutschein für den Rettungsassistenten geben würde, Problem ist nur der Führerschein. So wir also kräftig gespart und er ist fast fertig.
Als er Ende letzten Jahres da war, meinte der SB, dass er froh ist wie es sich entwickelt,bis darauf dass er wegen mir ja eine Zeit kein ALG2 bekommen hat, und deswegen könnte er ihm den Bildungsgutschein grade nicht geben. War ja nicht so schlimm, da er bis Februar noch Zeit hat.
So und nun bekommt er nachdem das geklärt ist wieder ALG2. Aber sein SB meinte,er müsste auch weiterhin im Bezug stehen,da er ja eine EV bekommen muss und an die müsste er sich ja nicht halten, wenn er nichtmehr im Bezug steht.
Ist das so richtig?
Soweit uns bekannt kann er Antrag auf Bafög stellen, würde aber nicht genug bekommen um seine Kosten zu decken, deshalb müsste er wohl Antrag auf Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft stellen, aber das zählt ja an sich garnicht zum ALG2 bezug oder? Meine das gelesen zu haben ("Der Zuschuss selbst ist keine Leistung im Rahmen der Grundsicherung des Arbeitslosengeldes II.").

Ich habe nur nichts diesbezüglich gefunden, kann es mir aber irgendwie auf der einen Seite vorstellen und dann wieder nicht.
Immerhin müssen die sich absichern, aber anderere Seits müssten die sich auch anders absichern können,denn man muss ja eine andere Leistung beantragen wenn sie möglich ist und das wird ja nicht die einzigste Ausbildung sein die Bafögförderungsfähig ist.

Hat einer von euch eine Ahnung ob das so ist und wenn ja,wie das denn geregelt ist?
Und wenn ja,wenn was man da machen könnte? der SB war sich selbst nicht sicher,nur das er ihm den Schein nicht geben könnte solang er keinen ALG2 bezug hat.

Dankeschön für Eure Hilfe :)

LG