Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : umzug v. berlin nach wilhelmshaven wg. hyperaktivem ADS-Kind
der heimkehrer
22.08.2005, 09:23
hallo, hoffe auf tipps bzw. ratschläge in folgender situation :
ich wohne als algII-empfänger mit meiner bedarfsgemeinschaft (frau und 7-jähriges Kind) noch zur zeit in berlin.
eltern und geschwister von mir und frau sind in wilhelmshaven (niedersachsen) beheimatet, wo ich und meine frau bis vor 9 jahren auch noch gewohnt haben.
unser sohn besucht hier in berlin die sonderschule (schwerpunkt sprache)
vor wenigen monaten wurde zusätzlich bei ihm "ads mit hyperaktivität" diagnostiziert. eine mündliche empfehlung des neurologen zwecks umzug an die nordseeküste könnte weitergegeben werden.
wir würden gerne zum ende des schulhalbjahres (ende 01/2006) nach wilhelmshaven umziehen, aber
- kein geld für umzug
- kein neuer arbeitsplatz in wilhelmshaven zu geplantem zeitpunkt in sicht
wie solls weitergehen...?
Biberzahn
22.08.2005, 10:08
:welcome: Heimkehrer,
hast du schon einmal mit deinem zuständigen Sachbearbeiter bei dem für dich zuständigem Amt über diese Angelegenheit gesprochen? Wenn sogar der Neurologe bescheinigen kann das der Umzug besser für dein Kind ist, dann wird sich doch vielleicht auch eine Möglichkeit finden wie dieser Umzug und die damit verbundenen Kosten in den Griff zu bekommen sind. Meine Freundin hat ein Mädchen mit der selben Krankheit. Die Kleine ist gerade in den Heilpädagogischen Kindergarten gekommen. Ich weiss also wovon du sprichst.
Versuch am besten so schnell wie möglich einen Termin bei deinem Sachbearbeiter zu bekommen und schildere ihm den Sachverhalt und die Dringlichkeit.
Ich wünsche dir und deiner Familie viel Glück und drücke die Daumen. Wär schön wenn du uns auf dem laufenden hälst.
Gruß
Biberzahn
der heimkehrer
22.08.2005, 12:02
:danke: :Respekt: @ Biberzahn :danke:
zuerst möchte ich mich für diese sehr schnelle antwort auf mein posting bedanken.
auch meine frau war von dieser "warmherzigen"(honig um bart schmier ;-) ) begrüssung sehr positiv überrascht.
selbstverständlich werde ich euch über diesen vorgang auf dem laufenden halten.
innerhalb der nächsten 24 stunden werde ich mich um einen schnellstmöglichen gesprächstermin bei dem für mich zuständigen jobcenter in berlin bemühen, in der hoffnung, dass dieses sich für mich auch zuständig
fühlt.
...in den nächsten tagen mehr dazu, versprochen !!!
nochmals mit herzlichstem Gruss
verbleibt der, vielleicht bald überglückliche, heimkehrer
Biberzahn
22.08.2005, 14:30
Hallo Heimkehrer,
wenn du deinen Termin bei dem Sachbearbeite hast, dann würde ich auch mit anführen das du bzw. ihr durch den Umzug nach Wilhelmshaven, und damit in die Nähe eurer Familie, zeitlich viel flexibler bist.
Da ich weiss wie Zeitintensiv die Betreunung eines solchen Kindes ist, denke ich mal das ihr sicher auch Hilfe bei der Betreuung usw. von eurer Familie bekommt. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, da du dann viel eher die Möglichkeit hast dich intensiv zu bewerben.
Was natürlich auch noch wichtig ist, das euer Kind in Wilhelmshaven die selbe Förderung erhält wie jetzt in Berlin. Ich denke und ich hoffe es für euch das das so klappt wie Ihr euch das vorgenommen habt.
Bin schon gespannt was bei rauskommt.
Liebe Grüße aus dem sonnigen Norden
Biberzahn
der heimkehrer
05.09.2005, 11:43
:sad: :sad: :sad:
...hallo, es gibt neue Info's !!!
Heute hatte ich den Arbeitsvermittler-Termin im Jobcenter Berlin-Lichtenberg
Nach Schilderung des Sachverhalts teilte man mir wortwörtlich mit "die
Umzugskosten nach Wilhelmshaven können von uns nur bei vorgelegtem unterschriebenen Arbeitsvertrag" übernommen werden. Für ALG II - Empfänger können wir da sowieso nur sehr wenig tun."
Meine Sachbearbeiterin schrieb nach meiner Frage für eine Terminvergabe beim Jobcenter in Wilhelmshaven, damit ich dort vorsprechen könnte,
folgende "bundesweit agierende, in Berlin ansässige Servicecenternummer" auf :
0180 100 260 116 001
Bei wiederhoten Anrufen unter o.g. Nummer in einem Zeitraum von
mehreren Stunden erhielt ich die Ansage "...dieser Anschluß ist vorüber
gehend nicht erreichbar.Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt..."
Als ich dann endlich durchkam, einer freundlichen Frau mein Problem schilderte, sagte sie "Einen Moment bitte.",ich wartete ca. 1 min und dann ertönte das Besetztzeichen :evil: .
.. ich bin sehr sauer und meiner Problemlösung keinen Schritt näher :evil: :evil: :evil:
der :evil: heimkehrer
Biberzahn
05.09.2005, 12:09
Hallo Heimkehrer,
na das sind ja keine guten Info´s. Aber das sollte dich nicht entmutigen. Als erstes, diese Hotline-Nr. kannst du vergessen. Kostet viel Geld und Nerven, und bringen tut es auch nix, weil im Endeffekt die Damen und Herren am anderen Ende auch nur dein Anliegen aufnehmen und an deine ARGE weiterleiten. Was erschwerend hinzukommt ist die Tatsache das die oftmals selber keine Ahnung haben.
Ich würde dir raten dir einen Termin beim Leiter des zuständigen Jobcenters zu holen und den ganzen Sachverhalt mit ihm besprechen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt das es immer besser ist wenn man unten nicht weiterkommt, sich nach oben durchzuschlagen.
Du solltest auch mal schauen ob du die Möglichkeit hast dich in Wilhelmshaven bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben oder mal in die Jobsuche bei Meine Stadt.de zu gehen. Es zeigt auf jeden Fall deine Bereitschaft dich dort um einen Job zu bemühen. Ich würde auch ganz konkret auf die Situation mit eurem Kind eingehen und die Vorteile die du durch den Umzug zur Familie hättest, allein schon in Bezug auf die Betreuung deines Kindes etc.
Lass dich nicht abwimmeln und bleib hartnäckig. Das machen die wenigsten und darauf spekulieren die Damen und Herren vom Amt. Ich weiss das kostet sehr viel Nerven und Kraft. Aber da muss man dann durch und wenn´s geklappt hat, dann gibt es einem wieder richtig Auftrieb. Das kannst du mir glauben, ich spreche da aus Erfahrung :wink:
Ich wünsch Euch viel Glück und Kraft für euer Vorhaben.
Gruß
Biberzahn
der heimkehrer
06.09.2005, 17:52
:-o :sad: hallöle ,ich habe bei http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic591.html
eine ähnliche Situationschilderung gefunden (umzug aus nicht gesundheitlichen Gründen).
In diesem Artikel wird auch die Problematik mit der Neuanmeldung/ Bestätigung der neu anzumietenden Wohnung behandelt.
Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
1.Frage: Wenn ich in Wilhelmshaven bei der AA/Jobcenter vorspreche und mich
dort arbeitsuchend melde, einen Mietvertag mit Beginn 01.02.06 vorlege,
der natürlich den KdU-Richtlinien der dortigen Kommune entspricht, müsste doch in dem Moment der Umstand greifen, dass ich berechtigt bin, ALG II
zu beantragen, oder ???
Oder wenn ich jetzt also selbst (wie auch immer) die Kosten für
den Umzug und die Kaution aufbringe, da ich ja gemäß SGB III § 53 Mobilitätshilfen keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen kann
und dem "alten Jobcenter" per Veränderungsmitteilungs diesen Umzug
mitteile, meine Leistungen in Berlin dann nur noch bis 31.01.2006 erhalten
würde, müsste ich doch ebenso einen neuen Antrag auf ALG II mit Bitte
um KdU-Übernahme erhalten, oder ?
Das SGB II Kap.3 Abschnitt2 Unterabschnitt 3 § 31 (1) sagt doch:
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn
1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,
a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
b) in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen, oder
d) zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,
2. der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat.
Dies gilt nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist
2.Frage: Wer muss bzw. kann entscheiden, dass ein kindesgesundheitlicher Grund
kein wichtiger Grund ist ?? :patsch:
voller Hoffnung auf Antworten auf diese Fragen
verbleibt
mfG
Der Heimkehrer... :sad:
StephanK
07.09.2005, 11:50
Hallo Heimkehrer,
zu Deiner 1. Frage: Die Zuständigkeit des ALG II-Trägers richtet sich nach Deinem "gewöhnlichen Aufenthalt" (§ 36 SGB II). Diese Formulierung hat vor allem den Zweck, auch für wohnungslose und nichtsesshafte Menschen zu gewährleisten, dass jemand für sie zuständig ist, spielt aber auch bei Umzügen eine Rolle, die sich in die Länge ziehen. Bis zum 1.2.06 fließt natürlich noch einiges Wasser die Spree und die Jade runter, und die Wilhemshavener sind für Zahlungen so lange nicht zuständig, wie Du Dich nicht überwiegend dort aufhältst (bzw. Deine Famlie). Also: es richtig, dass bis 31.1. die Berliner zuständig sind und zahlen müssen, ab 1.2. die WHVer, wenn nicht einer von Euch eine "Vorhut" bildet. Den Neuantrag in WHV solltest Du natürlich rechtzeitig stellen (schätzungsweise Mitte Dezember). Warte nicht, bis Dir irgendjemand vielleicht Antragsformulare zuschickt. Da diese bundesweit gleich sind, kannst Du die Formulare vom ALN-Portal oder der BA-Seite herunterladen und ausfüllen. Persönliche Abgabe des Antrags ist nicht vorgeschrieben, aber - trotz der Reisekosten - empfehlenswert, um Rückfragen sofort und unmittelbar zu klären.
zu Deiner 2. Frage: Mit § 31 SGB II hat das alles nichts zu tun; § 31 beschäftigt sich mit Sanktionen, die in den dort aufgezählten Fällen verhängt werden und den "Ausweg", den ein "wichtiger Grund" bieten kann. Aber bei Euch geht es doch nicht um irgendwelche Sanktionen. Euren Umzug als solchen musst Du auch niemandem gegenüber begründen oder rechtfertigen. Ein Problem werden nur die Umzugskosten bereiten, weil das SGB II nur auf Umzüge innerhalb einer Stadt eingerichtet ist. (Das ist weltfremd und eine bedauerliche Folge dessen, dass für die Kosten der Unterkunft die Kommunen zuständig sind und deren Zuständigkeit an der Gemeinde- oder Kreisgrenze endet)
Da hilft nur die richtige Mischung von hart verhandeln und mit Druck auf die Tränendrüse (d.h. Hinweis auf die Gesundheitsprobleme Eures Kindes) betteln. Ist hart formuliert, aber mir scheint, dass es anders nur selten funktioniert.
Da Ihr in WHV Anspruch auf eine Erstausstattung habt, solltet Ihr vielleicht auch überlegen, das Umzugsgut und damit die Umzugskosten dadurch möglichst klein zu halten, dass Ihr Euch noch in Berlin von einigen "großen Brocken", die schon in die Jahre gekommen sind, trennt.
der heimkehrer
07.09.2005, 12:17
:shock::shock: die zahl der stattgefunden hits auf meinen letzten beitrag lässt mich vermuten, dass man meine fragen vielleicht gelesen hat, aber nicht beantworten konnte
@StephanK
...du hast mich trotz meiner "geschwollenen Schreibweise" genauso verstanden, wie ich es wollte.
:patsch: bei meiner zweiten frage ist mir ein fehler unterlaufen, den du aufgedeckt hast, danke :-)
meine erste frage hast du zu 150 prozent beantwortet, dafür :Respekt: :Respekt: :Respekt: , ich bin mir sicher, das diese antwort
mir sehr viel mehr schub in die richtige richtung gibt.
alles in allem ---> SUPER FORUM !!!!! :Respekt:
... ein :D heimkehrer
der heimkehrer
07.09.2005, 13:37
Hallo Heimkehrer,
...Da Ihr in WHV Anspruch auf eine Erstausstattung habt, solltet Ihr vielleicht auch überlegen, das Umzugsgut und damit die Umzugskosten dadurch möglichst klein zu halten, dass Ihr Euch noch in Berlin von einigen "großen Brocken", die schon in die Jahre gekommen sind, trennt.
@StephanK ... :shock: :-o wo steht das geschrieben ???
Was wäre, wenn ich der Behörde "anbieten" würde, auf diese zu verzichten ?
Mein Problem wäre dann noch die Übernahme der Kaution !?
:-o :-) der heimkehrer
StephanK
07.09.2005, 14:23
Erstausstattung: Das steht in § 23 Abs. 3 SGB II - Abweichende Erbringung von Leistungen (3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, (...) sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. (...) Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
Mietkaution: Das ist in Eurem Fall leider so 'ne Sache: Nach § 22 Abs. 3 SGB II kann sie (nur!) bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger (also die ARGE) übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn man auf Veranlassung des ALG II-Trägers umzieht oder der Umzug aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.. D.h. es müsste Dir gelingen, auch die ARGE WHV von der Notwendigkeit Eures Umzuges "aus anderen Gründen" zu überzeugen. Ich kann Dir nur wünschen, dass Du dann schon aus den Verhandlungen mit der ARGE Bln so kampfgestählt bist, dass Du die Wilhelmshavener auch davon überzeugen kannst. Als Nordlicht wirst Du dort ja den richtigen Ton treffen... :-)
der heimkehrer
16.09.2005, 10:19
:Moin!: und hallöle an alle !
Gute neue Nachrichten...
Nach dem gestrigen telefonischen Gespräch (ca. 20 min!:shock:) mit dem Teamleiter des für mich seinerzeit zuständigen Serviceteams der Leistungsabteilung wurde mir von ihm nach Schilderung des aktuellen Sachverhalts eine vorab mündliche Zusage zur unbürokratischen Abwicklung meines Umzugs gemacht.
Wortlaut:"...es ist ja klar, dass die Gesundheit Ihres Kindes im Vordergrund steht... das kriegen wir schon hin... !)
:D :D :D
Jetzt muss ich Anfang Oktober nur noch die ARGE Wilhelmshaven überzeugen,aber der Teamleiter in Berlin sagte, er würde sich mit darum kümmern... :D :D
ich halte Euch auf dem Laufenden... :lol:
StephanK
16.09.2005, 12:03
Wortlaut:"...es ist ja klar, dass die Gesundheit Ihres Kindes im Vordergrund steht... das kriegen wir schon hin... !) Freut mich, wenn das Winken mit Zaunpfählen geholfen hat :lol:
Ich drücke die Daumen, dass dann auch noch der Rest dieser Großunternehmung gut über die Bühne geht!
Biberzahn
16.09.2005, 13:07
Hallo Heimkehrer,
das sind ja mal richtige good news. Da kann ich mich Stephan nur anschliessen. Drücken wir mal weiter die Daumen.
Viel Glück und weiterhin alles Gute für Dich, Deine Family. Ich hoffe das euer Kind in Wilhelmshaven genausogut betreut wird wie in Berlin :laola:
Liebe Grüße aus dem Norden
Biberzahn
der heimkehrer
12.10.2005, 10:08
...einen :sensationell: sonnig-kühlen guten Morgen aus Berlin an ALLE !!!
vor ca. 1 Stunde habe ich uns in Wilhelmshaven unsere neue Wohnung zum
01.02.2006 reservieren lassen. Gestern habe ich die Kündigung für unsere jetzige Wohnung eingereicht... :D :D
:laola:
ich befürchtete erst, dass ich bei meinem Besuch in Wilhelmshaven vor der dortigen ARGE-Leitung hätte :anbet2: müssen, aber nein.. :lol:
Im Detail:
...ich habe die Zusage,dass ich bei Antragsabgabe dort Mitte Dezember bei bestätigter Veränderungsmitteilung von Berlin mit Wir-
kung vom 01.02.2006 ALGII-Leistungen erhalte.
Desweiteren erhielt ich im Zeitraum von 5 Tagen alle für Berlin erforderlichen ARGE-Bescheinigungen (Mietspiegel usw. :shock: :-o)
Kostenvoranschläge von sowohl Umzugsfirmen (2 Ex.) als auch LKW-
Vermietungen(2 Ex.) liegen mir bis zum 14.10.2005 vor.(sowie die AA
Berlin Ost es erwünscht :P ).
Besonders :D ist, dass die ARGE in WHV eine Abtretungserklärung von
der dortigen hiesigen WBG bestätigt, so dass ich keine Kaution
für die Wohnung bezahlen muss... :-o.
Ausserdem habe ich von WHV schon 3 Vollzeit-Arbeitsangebote erhalten, von denen mir eines so zugesagt hat,dass ich momentan beim
Schreiben der Bewerbung zugange bin... :lol: :lol: (Ausserdem erkennt man so meine Bemühungen an !!)
Tja , jetzt ist nächste Woche Dienstag noch die Umzugskostenhürde zu nehmen, aber das kriegen die 3 Noch-Berliner auch in den Griff...
8) Details folgen... 8)
... :merci: der heimkehrer
P.S.:
:nostoiber: (ich verweise auf meine Signatur:-))
Biberzahn
17.10.2005, 13:43
Hallo Heimkehrer,
Ja super was man da so liest!!! Da ist ja Nomen Omen :wink: Ich freue mich für euch drei und hoffe das auch deine Bewerbung noch ein positives Ergebnis bringt.
Ich hoffe und denke mal das dein Kind dort auch so gut betreut und gefördert wird wie in Berlin.
Tja, da kann man ja nur noch mal gratulieren und euch für euren neuen Lebensabschnitt alles Gute wünschen und das alles so positiv weiter verläuft.
Liebe Grüße
Biberzahn
der heimkehrer
11.11.2005, 12:26
:D (Fast) Alles hat ein gutes Ende :D
:Moin!: (auch) an alle (,die sich mit mir freuen...)
:lol: Ich habe vor ca. einer Stunde den Bescheid bekommen, daß meine Umzugskosten übernommen werden.
Genauere Informationen erhält man bei Mail an mich :smile:
Nichtsdestotrotz werde ich dieses Forum weiterhin besuchen, um ggf. weiteren Rat einzuholen oder vielleicht sogar Rat zu geben
:Respekt: Und ich möchte Euch nochmals für die wertvollen Antworten auf meine Fragen danken,die mir sehr hilfreich waren.
:engel: der heimkehrer :engel:
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