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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mehrbedarf


turanga
07.01.2010, 21:48
LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN PARAGR. 33 SGB IX ich habe einen schwerbeh-grad von 100%, merkzeichen g h rf . da ich meinen mehrbedarf gerne wahrnehmen möchte, muß ich ja eine LEISTUNG.ZUR TEILHABE... beziehen. da habe ich frage: paragr.33, 6.4 ist die VERMIETTLUNG ODER HILFE ZU EINER SELBSTHILFEGRUPPE. kann ich das selber bestimmen, welche art dieser leistungen ich möchte, oder bestimmt das die REHA-ABTEILUING der arge?? und noch, kann ich auch bei einem geringfügigien NEBENJOB nebebn meinem HARTZ4 hungerlohn NOCH DIESEN MEHRBEDARG behaltebn oder rechnet die arge ihn dann an ?? für antwort lieben dankl im voraus. turanga