Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Ausschnitt eines Telefonats in Sachen ALG II...
Hallöchen...
Hier mal ein kurzer Ausschnitt eines Telefonates, welches ich mit einer guten Bekannten meiner LG geführt habe, die selbst in der ALG II Antragsbearbeitung tätig ist.
Ursprungsgrund dessen ist, dass einem anderen Bekannten von mir von Seiten der ARGE Leistungen verweigert werden, und er mich gebeten hatte, mich mal kundig zu machen.
Ausschnitt des Telefonats...
MarkOh: Stehen Herrn XXX die Leistungen nun von Rechts wegen zu?
A: Von Rechtswegen würden ihm diese Leistungen auf jeden Fall zustehen, jedoch wird ihm diese leistung nicht bewilligt werden.
MarkOh: Wie nicht bewilligt werden? Entweder die Leistungen stehen ihm zu, oder sie stehen ihm nicht zu. Oder?
A: Da hast Du schon recht. Tatsache ist jedoch dass es interne Anweisungen gibt, die mir absolut verbieten, Herrn XXX auf seine Ansprüche hinzuweisen, oder ihm diese gar zu bewilligen.
MarkOh: Häää? Wie gibts denn sowas? Die ARGE hat doch ebenso eine Beratungs- sowie Fürsorgepflicht gegenüber den Antragstellern. Oder?
A: Das wäre schon richtig. Jedoch werden etliche Millionen allein dadurch eingespart, dass die Leute gar nicht wissen, was ihnen alles zusteht. Und wir dürfen sie keinesfalls darauf hinweisen. Recherchiert ein Antragsteller selbst diese Tatsache, so sind wir gezwungen, ihm ins Gesicht zu lügen, und die Ansprüche erstmal abzuwehren.
MarkOh: Und wenn Ihr sie doch bewilligt?
A: Dann kann ich meinen Antrag auf ALG II auch gleich abgeben. Laut interner Dienstanweisung sind wir zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Sonst droht Kündigung.
MarkOh: Das darf ja wohl nicht wahr sein. Aber gehen wir mal davon aus, dass sich derjenige selbst erkundigt. Der wird doch sofort Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen, wenn er die leistungen, die ihm zustehen, nicht bewilligt bekommt. Oder?
A: Sicher. Fakt ist aber, dass solche Sachen erstmal von Grund auf abgewürgt werden. Nur etwa 70% legen dann wirklich Widerspruch ein, welcher allerdings auch umgehend abgelehnt wird. Den Leuten bleibt dann nur noch der Weg zum Sozialgericht. Und den gehen nicht mehr als 10%, weil es die anderen für aussichtslos halten, andere so von Seiten der ARGE eingeschüchtert werden, dass sie sich gar nicht mehr getrauen, weitergehende Schritte zu unternehmen. Wenn man von unberechtigten Ansprüchen mal absieht, erhalten letztlich nur etwa 8% am Ende wirklich die Ihnen zustehenden Leistungen. Also 8% von den Ablehnungsfällen.
MarkOh: Und da kommt Ihr Euch nicht mies vor?
A: Hin und wieder schon. Manchmal finde auch ich es absolut zum kot..., wenn ich einer alleinstehenden Mutter die Hilfe verweigern muss, nur weil sie seit kurzem mit jemanden zusammen wohnt. Das nennt man dann eheähnliche Gemeinschaft, obwohl es dem Gesetz nach keine ist. Der Gesetzgeber hat da klare Richtlinien, jedoch sind wir selbst bei Androhung von Strafen gezwungen, erstmal alles abzuwürgen, was überhaupt geht...
MarkOh: Mir fehlen die Worte
A: Glaube ich Dir. Aber was soll ich machen. Mein Job ist mir mindestens ebenso wichtig, und mein 5 jährigen Sohn interessiert es nicht, ob ich meinen Job verliere, nur weil ich gegenüber den Leuten ehrlich sein wollte. Das kann ich mir einfach nicht leisten.
MarkOh: Ist schon klar, aber dennoch ungeheuerlich...
Den Rest schenke ich mir jetzt mal. Aber wenn man sowas hört, dann überlegt man schon, in welcher Art von Rechtsstaat wir leben.
Für den Fall, dass ich wirklich mal auf ALG II angewiesen sein sollte, sollte ich wohl besser meinen Rechtsanwalt gleich mit zur Antragsabgabe mitbringen.
Ich bin echt geplättet von diesem Telefonat gewesen...
LG MarkOh
StephanK
22.08.2005, 17:55
:welcome: MarkOh
Ich hoffe mal, dass die Gesprächspartnerin dieser Veröffentlichung zugestimmt hat - sonst wäre das leider nicht o.k.
Aber zum Inhalt: Das ist einerseits erschreckend - und andererseits wundere ich mich kaum.
Erschreckend ist es, weil jede Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist und zumindest diese Verwaltung - genauer: deren Leitung - sich in mehreren Hinsichten eindeutig rechtswidrig verhält. Man kann nur hoffen, dass die Betroffenen in noch größerer Zahl als bisher ihr Recht durch die Anrufung der Gerichte durchsetzen.
Ich wundere mich dennoch kaum, weil mancherorts in den Köpfen der Verantwortlichen (wozu auch die untere Ebene der Sachbearbeitung gehört) sich die Mär von den "Sozialschmarotzern" festgesetzt hat, die ein mehr oder weniger großer Teil der ALG II-Bezieher angeblich wäre. Das prägt eine Verfolgungs- und Ablehnungsmentalität, die die Bürgerinnen und Bürger nur noch als Menschen sieht, die einen unberechtigten Griff in die öffentlichen Kassen tun wollen. Das erklärt wohl manches - rechtfertigen oder entschuldigen kann es das freilich nicht.
Hallo @StephanK
Die Freundin meiner LG, mit welcher ich dieses Telefonat geführt hatte weiß, dass ich in verschiedenen Foren tätig bin.
Da eine namentliche Nennung nicht erfolgt ist, und private Gesprächsbestandteile entfernt wurden, ist die Veröffentlichung auch rechtlich okay...
Sagen wir mal, ich weiß es aus beruflicher Erfahrung...
Aber es stimmt, In meinen Augen grenzt das Verhalten der entsprechenden Stellen schon an den Sraftatbestand des Betruges. Die ARGE hat ebenso eine Beratungs- wie Fürsorgepflicht zu erfüllen, was in diesem Fall absichtlich vorenthalten wurde.
Vielleicht sollte es wirklich mal eine Sammelklage wegen Betruges in einem schweren Fall gegen entsprechende Behörden geben.
Unkenntnis? Würde ich mir im Falle so manchen Bearbeiters schon gerade noch eingehen lassen. Aber ein Verbot als interne Anweisung? Mit Kündigungsandrohung? Da wäre so ein Kasperheinz von Vorgesetzter bei mir gerade richtig, und würde sich schneller vor dem Sozialgericht wiederfinden, als ihm lieb wäre. Problem dabei ist jedoch, dass auch ich schon 2 gute Jobs verloren habe aus ähnlich gelagerten Gründen.
Wenn man nun aber Familie hat, 2 Kinder für die man verantwortlich ist, da fällt es dann schon schwer, sich aufzulehnen...
Hatte ein ähnliches Problem vor etlichen Jahren mal mit dem Sozi, die einer Freundin nicht weiterhelfen wollten. Ergebnis? Ich hatte Hausverbot, der Bearbeiter wurde strafversetzt, aber die Freundin hatte innerhalb 1 Woche ihr Geld übers Sozialgericht per Einstweiliger Anordnung.
LG MarkOh
Betroffener
22.08.2005, 21:39
Das wäre natürlich der Hammer, wenn sowas nachweisbar wäre.
Interessant wäre aber jetzt zu wissen:
(1) ob das eine bundesweite Anweisung der BA ist,
(2) das eine bayerische Anweisung ist oder
(3) eine ganz regionale interne Hausanweisung der ArGe
Gibt es dazu auch noch erhellendes?
knipperdolling
22.08.2005, 23:23
Eine gute Bekannte (mitarbeiter arge) sagte mir neulich
Arbeitsvermittlung ist zweitrangig
Verfehlungen suchen und wenn möglich herbeiführen
um kürzungen,sperren usw. auszusprechen
Die Jagt ist eröffnet :kotz:
Hallöle...
Also die Freundin meiner LG arbeitet auf einem AA in den neuen Bundesländern, ist also nicht bayerisch...
Diese genannte interne Dienstanweisung existiert angeblich in jedem Arbeitsamt / ARGE Deutschlands und kommt von ziemlich weit oben...
Anhaltspunkt dafür? Die Freundin hat rückgefragt bei einer anderen Freundin ihrerseits, die den gleichen Lehrgang besucht hat, und jetzt in einem anderen Bundesland in der ARGE tätig ist. Fazit? Sinngemäß gleiche Anweisung von oben. Natürlich auch inbegriffen die Kündigungsandrohung bei Nichteinhaltung. Also, ich mag kein Fachmann sein, aber das staatliche Einsparungspotential ist absolut enorm..., und macht die Arbeitsweise in dem Fall auch nachvollziehbar und glaubwürdig.
In meinen Augen also Anstiftung zum gemeinschaftlichen Bertrug in besonderst schwerem Fall, gepaart mit Verletzung der dienstlichen Fürsorgepflicht und einem kleinen Schuss Unterschlagung im besonderst schweren Fall. Würde man da einen dran kriegen, kommen da schon ein paar Jährchen zusammen. Zumindest wenn man sich sowas in der freien Wirtschaft leisten würde.
Verfehlungen suchen und wenn möglich herbeiführen
um kürzungen,sperren usw. auszusprechen
Aus meinen persönlichen Erfahrungen heraus habe ich dieses 'herbeiführen' schon mehr als vermutet. Da unsere Bedarfsgemeinschaft aber auch noch ein wenig Glück zur Seite hatte, ließen sich Repressalien bislang vermeiden.
Diese "Dienstvorschriften" gab und gibt es auch auf Sozialämtern.
Ich hatte mal das "Glück" eine solche Dienstvorschrift bzw Arbeitsanleitung teilweise zu sehen. Oft sind diese sogar Jahre alt (incl. Daten zur Berechnung). Mir ist diesbezüglich zb die Verwendung des Mietspiegels von 2001 im Jahre 2004 aufgefallen *hust*.
Aber jeder der sich dies gefallen lässt und nicht weiter geht um endgültig zur Klärung zu kommen ist selber Schuld (so hart wie es klingt) und kann sich damit auch Stoibers Ausage annehmen. Dies sage ich nicht nur so in den Raum ! Im Sep. 2004 wollte man mir Fahrtkosten zum Umgangsrecht streichen. Nov. 2005 einigte sich das Sozialamt "aussergerichtlich" mit dem VG Gera und ich bekam diese Kosten. Atm habe ich eine Klage am SG und eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unfähigkeit, Nötigung und Amtsbeugung am laufen (nächster Termin am Do. - irgendwo freue ich mich schon drauf ... man muss ja was zu tun haben).
ALSO NIEMALS ZURÜCK STECKEN - FRAGT EUCH RUM - NUTZT DAS INTERNET ! google.de hilft auch schon ;-) ES GIBT MEIST EINEN WEG!
fraenki2005
25.10.2005, 19:12
Hallo Ich bin ja echt erschüttert was ich hier so lese aber eins weiss ich nun Ich kann mich auf mein Gefühl verlassen und finde es teilweise hier bestätigt.Ich rufe schon lange nicht mehr nur an sondern gehe persönlich vorbei um Dinge zu klären.So nehme ich dann auch immer Stunden von Wartezeit auf mich,die längste war über fünf Stunden.Beobachtet habe ich das keiner ohne eine grimmige Miene aus den Büros der AfA Bitburg wieder rausgeht und meist noch eine bissige oder drohende bemerkung ins Zimmer zurück schmeisst.Selber habe ich auch jedesmal einen Kampf zu fechten der mich langsam aber sicher zerfrisst.Ich möchte keine schlimmen Gedanken haben aber sie tauchen leider auf. :kotz: :-x Ich habe das Gefühl wenn man denen auf die Eier geht und sein Recht durchsetzt nach langem Hin und Her Dann...ja dann fangen Schikanen und was weiss ich noch alles an.Da ist dann auf einmal kein Geld da,ich stürme das Amt und erreiche mit viel Ausdauer das ich doch noch einen Scheck kriege.Vielleicht ist die Rückforderung der Grundsicherung ja auch ne Art Schikane...Ach ich weiss nichtWo soll das alles hinführen???Wiso haben eigentlich die Demos aufgehört?Wer hat was denn eigentlich für eine Macht so viele Menschen zu drangsalieren und einzuschüchtern?
MfG Fraenki
Hallöchen Ihr...
Da muss ich doch glatt weg nochmal einhaken, denn solch einen unrühmlichen Fall gibt es auch in meinem Bekanntenkreis selbst.
Eine Patchworkpärchen ( also jeder mit eigenen Kindern, aber keinen gemeinsamen ) wohnen seit gut einem Jahr zusammen. Sie Erziehungsurlaub und er Arbeitslosengeld. Nun gut, 2004 rückt näher und Antrag auf ALG II wird unumgänglich.
Also jeder mit eigenem Antrag auf die ARGE und gleich wieder abgewiesen worden. Antragsannahme nur gemeinsam. Und wenn nicht als WG Partnerschaft, dann ausschließlich als eheähnliche Gemeinschaft. Die Dümmerlis haben sich also überreden lassen, weil nach Rechnung der Bearbeiterin angeblich kein finanzieller Unterschied besteht und es auch keine rechtlichen Konsequenzen gibt.
:patsch: PUSTEKUCHEN
Einige Monate später war Erziehungsurlaub zu Ende, die Gutste im Halbtagsjob, und er hat keine Kohle mehr bekommen, da alles bis auf den letzten Cent angerechnet wurde.
Also Widerspruch eingelegt, noch einen Widerspruch, und noch einen Widerspruch. Ergebnis? NULL !
Also Knatsch mit der Gutsten und Knatsch mit dem Amt. Wie sollte sie auch für Ihn und seine Kinder aufkommen. Absolut unmöglich.
Beide also definitiv der Annahme einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft widersprochen und durchaus plausible Begründungen vorgebracht. Gleichzeitig hat er noch einen Neuantrag auf ALG II eingereicht.
Ergebnis? NULL !
Er also auf ARGE gefahren und Terror gemacht. Entweder sofort Kohle her, oder die letzten paar Kröten fließen in den Tank seines Autos um zum Sozialgericht zu fahren. Er also beim Chef der hiesigen ARGE gelandet. In der Tasche einige Grundsatzurteile in Sachen eheähnliche Lebensgemeinschaft ...
Diesbezüglich habe ich der Antragsgegnerin eine Entscheidung des SG Düsseldorf zur Einsichtnahme vorgelegt ( Az: S35 AS 107/05 ER (SGB II, EA ) )mit dem Tenor…, dass es nicht angehen könne, dass ein Hilfebedürftiger auf Leistungen eines Dritten verwiesen wird, die dieser tatsächlich nicht erbringt, und auch rechtlich nicht erbringen muss. Es besteht kein einklagbarer Unterhaltsanspruch des Antragstellers gegenüber seinem Lebenspartner.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluss des 1. Senats vom 02. September 2004, Aktz.: 1 BvR 1962/04) ist eine "eheähnliche Lebensgemeinschaft" allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die weitere Lebensgemeinschaften gleicher Art nicht zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen.
Der Schluss der Antragsgegnerin, bei Bestehen einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft sei vom Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen, ist schon deshalb erkennbar nicht gerechtfertigt.
Im Übrigen erfüllt das Zusammenleben von XXX mit XXX schon deswegen nicht die Voraussetzungen für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, weil es an einem entsprechenden Zeitablauf fehlt, der den Rückschluss zulässt, es handele sich um eine auf Dauer angelegte Beziehung. Nach der Rechtsprechung der Kammer kommt die Annahme einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in der Regel nur in Betracht, wenn die Partner dieser Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre lang zusammenleben. XXX hat hier jedoch ein allenfalls zweijähriges Zusammenleben ermittelt, wobei XXX bis vor kurzem daneben noch eine eigene Wohnung besessen hat.
Das Gericht hat im Übrigen erhebliche Bedenken, ob sich die Frage, ob eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt, anhand von vordergründigen, objektiven Kriterien - wie hier dem Zusammenleben - ermitteln lässt. Dies wird auch im vorliegenden Fall deutlich. XXX soll - nach dem Willen der Antragsgegnerin - auf (Unterhalts-)Zahlungen des XXX verwiesen werden. Auf diese Zahlungen hat XXX jedoch keinen Rechtsanspruch, d.h. XXX kann derartige Zahlungen von XXX nicht verlangen und schon gar nicht einklagen. Insoweit hat sie auch vorgetragen, XXX sei nicht bereit, sie zu unterhalten. Kommt also die Antragsgegnerin - entgegen der Angaben der "Partner" - zu der Erkenntnis, es liege eine "eheähnliche Gemeinschaft" vor, so ist der vermögenslose Partner dieser Gemeinschaft völlig rechtlos gestellt. Er hat keinen Anspruch gegen die Behörde und keinen Anspruch gegen den vermeintlichen Partner.
Dieser Konflikt lässt sich sachgerecht nur lösen, wenn den Stellungnahmen der Partner zur Frage der "eheähnlichen Lebensgemeinschaft" entscheidende Bedeutung zukommt. Eine "eheähnliche Gemeinschaft" kann daher nur angenommen werden, wenn die Partner ausdrücklich bestätigen (finanziell) - auch in Zukunft - füreinander einstehen zu wollen, denn nur dann ist das Kriterium der "Eheähnlichkeit", das in Anlehnung an § 1360 BGB ein gegenseitiges "Unterhalten" fordert, erfüllt (BverwG NDV-RD 1996,38 = N JW 1995,2802; Münder ZfSH/SGB 1986,198ff; LK-Kommentar zum BSHG,6. Aufl. § 122 Anm 8 m.w.N). Es kann nämlich nicht angehen, dass ein Hilfebedürftiger auf Leistungen eines Dritten verwiesen wird, die dieser tatsächlich nicht erbringt und auch rechtlich nicht erbringen muss.
Und siehe da... Schon lagen 250 Euro Vorschuss auf dem Tisch und der positive Bescheid der ARGE folgte promt innerhalb weniger Tage. Okay, die Nachzahlung zwecks der eingelegten Widersprüche erfolgte erst Monate später, aber es ging zumindest wieder einmal ein paar Schritte vorwärts. Macht schon einen Unterschied, ob er nur 36 Euro im Monat von der ARGE bekommt, oder 728 Euro...
Oder???
Und für alle, die jetzt zwecks des Zusammenlebens doch etwas zu mosern haben... Würde es Ihm nicht zustehen, hätte es die ARGE sicher auch nicht angewiesen. Auch nicht unter Drohung mit dem Sozialgericht.
Und mal ehrlich... Nach einem oder zwei Jahren partnerschaftlichen Zusammenlebens kann man ja wohl nicht davon ausgehen, dass der Eine für den Anderen und dessen Kinder aufzukommen hat. Oder? Glaube, das würde schon arg übers Ziel hinausschießen...
LG MarkOh
... der sich für die ellenlange Ausarbeitung entschuldigt.
Bismarck
10.12.2005, 17:20
Hallöchen...
Hier mal ein kurzer Ausschnitt eines Telefonates, welches ich mit einer guten Bekannten meiner LG geführt habe, die selbst in der ALG II Antragsbearbeitung tätig ist.
Ursprungsgrund dessen ist, dass einem anderen Bekannten von mir von Seiten der ARGE Leistungen verweigert werden, und er mich gebeten hatte, mich mal kundig zu machen.
Ausschnitt des Telefonats...
MarkOh: Stehen Herrn XXX die Leistungen nun von Rechts wegen zu?
A: Von Rechtswegen würden ihm diese Leistungen auf jeden Fall zustehen, jedoch wird ihm diese leistung nicht bewilligt werden.
MarkOh: Wie nicht bewilligt werden? Entweder die Leistungen stehen ihm zu, oder sie stehen ihm nicht zu. Oder?
A: Da hast Du schon recht. Tatsache ist jedoch dass es interne Anweisungen gibt, die mir absolut verbieten, Herrn XXX auf seine Ansprüche hinzuweisen, oder ihm diese gar zu bewilligen.
MarkOh: Häää? Wie gibts denn sowas? Die ARGE hat doch ebenso eine Beratungs- sowie Fürsorgepflicht gegenüber den Antragstellern. Oder?
A: Das wäre schon richtig. Jedoch werden etliche Millionen allein dadurch eingespart, dass die Leute gar nicht wissen, was ihnen alles zusteht. Und wir dürfen sie keinesfalls darauf hinweisen. Recherchiert ein Antragsteller selbst diese Tatsache, so sind wir gezwungen, ihm ins Gesicht zu lügen, und die Ansprüche erstmal abzuwehren.
MarkOh: Und wenn Ihr sie doch bewilligt?
A: Dann kann ich meinen Antrag auf ALG II auch gleich abgeben. Laut interner Dienstanweisung sind wir zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Sonst droht Kündigung.
MarkOh: Das darf ja wohl nicht wahr sein. Aber gehen wir mal davon aus, dass sich derjenige selbst erkundigt. Der wird doch sofort Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen, wenn er die leistungen, die ihm zustehen, nicht bewilligt bekommt. Oder?
A: Sicher. Fakt ist aber, dass solche Sachen erstmal von Grund auf abgewürgt werden. Nur etwa 70% legen dann wirklich Widerspruch ein, welcher allerdings auch umgehend abgelehnt wird. Den Leuten bleibt dann nur noch der Weg zum Sozialgericht. Und den gehen nicht mehr als 10%, weil es die anderen für aussichtslos halten, andere so von Seiten der ARGE eingeschüchtert werden, dass sie sich gar nicht mehr getrauen, weitergehende Schritte zu unternehmen. Wenn man von unberechtigten Ansprüchen mal absieht, erhalten letztlich nur etwa 8% am Ende wirklich die Ihnen zustehenden Leistungen. Also 8% von den Ablehnungsfällen.
MarkOh: Und da kommt Ihr Euch nicht mies vor?
A: Hin und wieder schon. Manchmal finde auch ich es absolut zum kot..., wenn ich einer alleinstehenden Mutter die Hilfe verweigern muss, nur weil sie seit kurzem mit jemanden zusammen wohnt. Das nennt man dann eheähnliche Gemeinschaft, obwohl es dem Gesetz nach keine ist. Der Gesetzgeber hat da klare Richtlinien, jedoch sind wir selbst bei Androhung von Strafen gezwungen, erstmal alles abzuwürgen, was überhaupt geht...
MarkOh: Mir fehlen die Worte
A: Glaube ich Dir. Aber was soll ich machen. Mein Job ist mir mindestens ebenso wichtig, und mein 5 jährigen Sohn interessiert es nicht, ob ich meinen Job verliere, nur weil ich gegenüber den Leuten ehrlich sein wollte. Das kann ich mir einfach nicht leisten.
MarkOh: Ist schon klar, aber dennoch ungeheuerlich...
Den Rest schenke ich mir jetzt mal. Aber wenn man sowas hört, dann überlegt man schon, in welcher Art von Rechtsstaat wir leben.
Für den Fall, dass ich wirklich mal auf ALG II angewiesen sein sollte, sollte ich wohl besser meinen Rechtsanwalt gleich mit zur Antragsabgabe mitbringen.
Ich bin echt geplättet von diesem Telefonat gewesen...
LG MarkOh
Vorweg: Ich habe KEIN Verständnis für Deine Bekannte!
Es ist lobenswert, dass sie an ihr Kind denkt, aber sie denkt nicht weiter!
Das Ganze ist so: ich kenne solche Berichte auch aus meinem Bekannten- und Verwandtenkreis. Ich habe eine Verwandte, die in einer Krankenversicherung arbeitet und mir ähnliches erzählt hat (VORSICHT, denn sowas gibt es überall!). Man hat ihr auf Seminaren und Schulungen eingebläut, wie sie sich den Versicherten gegenüber zu benehmen hat, nämlich absolut GESETZLOS! Man riet ihr (und allen anderen Kursteilnehmen), die Gesetze zu mißachten und den Versicherten lieber sogar noch Märchen aufzutischen, sie also bewußt anzulügen, statt sie über ihre Rechte aufzuklären. Das verstößt aber gegen deren Rechte und somit gegen das Gesetz!
Meine Verwandte hat Haare auf den Zähnen. Sie gehört nicht zu der Sorte, die sich vor Karren spannen lassen, oder über Leichen gehen, so wie Deine Bekannte von der Agentur. Darum hat sie dieses Spiel nicht mitgespielt und hält sich nach wie vor an die gesetzlichen Vorschriften, in dem sie die Versicherten sehr wohl über deren Rechte ganz genau aufklärt, aber auch die Pflichten niemals versäumt!
Andere wiederum, die sich feige an diese gesetzlosen Abmachungen hielten und die Versicherten anlogen, bekamen plötzlich eine Vorladung vom Sozialgericht, weil sich eben nicht jeder Versicherter alles gefallen lässt. Sie gingen zum Vorgesetzten, zeigten ihm diesen Brief und was bekamen sie zu hören? "Dann sehen sie mal zu, wie sie da wieder raus kommen!" Mittlerweile sind viele von diesen Mitarbeitern entlassen, weil sie sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften hielten! Meine Verwandte arbeitet noch immer da, weil sie sich gegen die rechtsbrecherischen Methoden ihrer Vorgesetzten durchsetzt!
Ein ähnliches Beispiel könnte ich nun noch mit einer Bekannten von der AA erzählen, doch das führt jetzt zu weit.
Ich rate Deiner Bekannten, dass sie sich keinesfalls darauf verlassen sollte, dass ihre Vorgesetzten noch hinter ihr stehen werden, wenn es hart auf hart kommt! Dann kann sie wirklich den ALGII-Antrag abgeben, solange sie sich aber an die Vorschriften und das Gesetz hält, kann NIEMAND ihr irgendetwas anhaben!
Allen Betroffenen rate ich folgendes: Legt Widerspruch ein, lieber einmal mehr als zuwenig!
Aus eigener Erfahrung kann ich Euch berichten, was mir einmal von einem Ministerium nach einer Beschwerde mitgeteilt worden ist: dass gewisse Anträge sogar grundlos abgelehnt werden dürfen, man jedoch das Recht auf einen Widerspruch hat. Dieser Widerspruch muss dann, wenn er wieder abgelehnt werden, rechtskräftig begründet werden! Und dies, so teilte mir ein Freund mit, der ebenfalls Beamter ist, ist der Grund, warum wirklich die meisten Widersprüche im Staat Deutschland bewilligt werden! Denn für Unrecht gibt es keine Begründung, aber man kann es ja zunächst einmal versuchen, denn meistens klappt es ja...! Lasst Euch nicht für dumm verkaufen! Wehrt Euch dagegen, denn ihr habt auch als Arbeitslose Rechte!
Es widert mich an, dass es Beamte gibt, die für ihre Karriere andere Menschen verraten und verkaufen. Sie haben am Beispiel anderer nicht erkannt, dass sie einmal selbst dann dafür die gerechte Strafe erhalten! Ich habe dagegen nichts gegen Beamte, die nur an Weisungen gebunden sind und ihre Pflicht erfüllen, solange sie sich auch wirklich an die Vorschriften halten!
Grüß Deine Bekannte, sag ihr, was ich geschrieben habe! Sie soll darüber nachdenken, sonst ist sie schneller weg vom Fenster, als ihr lieb sein kann! Und wenn sie sich von ihren Vorgesetzten einschüchtern läßt, ist sie nichts anderes als dumm und naiv!
Hallöle...
Mhmmm, was soll man auch dazu sagen... Sicher kann ich da einigen Punkten zustimmen. Andererseits redet es sich leicht, wenn man selbst vielleicht nicht in dieser Situation ist. Kind, Erziehungsurlaub, Arbeitslos, und dann endlich eine Chance zumindest befristet in der ArGe tätig zu werden.
Und dann den großen Maxe spielen, und sich gegen die Vorgesetzten auflehnen? Mit dumm und naiv hat dies sicher nichts zu tun. Nein, dem kann ich nun wirklich nicht zustimmen. Vielleicht feige, ja. Aber dumm und naiv sicherlich nicht.
Vom große Reden schwingen hat sich noch keine Miete bezahlt, kein Kindergartenplatz und auch keine Autoversicherung, telefon und Lebensunterhalt. Glaube, da sollte man dann schon etwas vorsichtiger sein mit solchen Äußerungen...
LG MarkOh
Bismarck
11.12.2005, 15:56
Hallöle...
Mhmmm, was soll man auch dazu sagen... Sicher kann ich da einigen Punkten zustimmen. Andererseits redet es sich leicht, wenn man selbst vielleicht nicht in dieser Situation ist. Kind, Erziehungsurlaub, Arbeitslos, und dann endlich eine Chance zumindest befristet in der ArGe tätig zu werden.
Und dann den großen Maxe spielen, und sich gegen die Vorgesetzten auflehnen? Mit dumm und naiv hat dies sicher nichts zu tun. Nein, dem kann ich nun wirklich nicht zustimmen. Vielleicht feige, ja. Aber dumm und naiv sicherlich nicht.
Vom große Reden schwingen hat sich noch keine Miete bezahlt, kein Kindergartenplatz und auch keine Autoversicherung, telefon und Lebensunterhalt. Glaube, da sollte man dann schon etwas vorsichtiger sein mit solchen Äußerungen...
LG MarkOh
Glaubst Du also, es ist klüger, mehrfach gegen geltendes Recht und Gesetze zu verstoßen, als einem korrupten Vorgesetzten einfach nicht nach dem Mund zu reden? Dann ist es kein Wunder, dass Lüge und Betrug in dieser Welt inzwischen schon mehr zählen als Anstand und Sitte...
Ich seh das ganz anders, aber dass ist vielleicht alles Auslegungssache. Wenn man nur befristet angestellt wird, ist das vielleicht auch noch einmal etwas anders anzusehen...diese neue Art der befristeten Arbeitsverträge zeigt ja wieder einmal mehr den Verfall dieser Gesellschaft...
Sicher ist jeder Mensch auf seine Art anders, aber er muss dann auf jeden Fall auch damit rechnen, dass er auch dafür einmal die Konsequenzen im Leben zu tragen hat...und darf sich am Ende nicht wundern!
Dem möchte ich so ja nicht einmal widersprechen... Dennoch verstößt es ja nicht einmal gegen geltendes Recht. Und es geht dabei auch nicht um Anweisungen des nächsthöheren Vorgesetzten, sondern um landesweite Anweisungen von ganz oben. Und die sind schon rechtlich abgesichert. Keine Sorge. Und gleichzeitig *leider*...
Bei den verschiedenen ArGe's mag dieses oder jenes auch unterschiedlich gehandhabt werden, dennoch gibt es durchaus auffällige Ähnlichkeiten in Sachen Unterstellung eheähnliher Lebensgemeinschaften, Sonderaufwendungen, Ersattung von Umzugskosten usw. Die Beschwerden scheinen sich grundsätzlich zu ähneln, und die Entscheidungen der Sozialgerichte häufen sich.
Warum nur?
LG MarkOh
Bismarck
11.12.2005, 17:33
Dem möchte ich so ja nicht einmal widersprechen... Dennoch verstößt es ja nicht einmal gegen geltendes Recht. Und es geht dabei auch nicht um Anweisungen des nächsthöheren Vorgesetzten, sondern um landesweite Anweisungen von ganz oben. Und die sind schon rechtlich abgesichert. Keine Sorge. Und gleichzeitig *leider*...
Bei den verschiedenen ArGe's mag dieses oder jenes auch unterschiedlich gehandhabt werden, dennoch gibt es durchaus auffällige Ähnlichkeiten in Sachen Unterstellung eheähnliher Lebensgemeinschaften, Sonderaufwendungen, Ersattung von Umzugskosten usw. Die Beschwerden scheinen sich grundsätzlich zu ähneln, und die Entscheidungen der Sozialgerichte häufen sich.
Warum nur?
LG MarkOh
Oh doch...es geht sehr wohl um geltendes Recht! Nur die vielzitierte Fürsorgepflicht allein wird heutzutage leider schon unterschätzt. Und auch wenn die Anweisungen vom Wasserkopf kommen, sind sie deswegen lange nicht rechtlich abgesichert! Es hat zwar nen guten Grund, dass Du nicht mehr so ganz an den Rechtsstaat glauben willst (was ich wirklich sehr gut verstehen kann!), dennoch existiert er und das lebende Beispiel sind meine Verwandte und meine Bekannte, die sich nicht beugen lassen, aber schon seit Jahren in ihrem Job tätig sind!
Dass das bei den unterschiedlichen ARGEs so verschieden ist, hab ich nicht behauptet, im Gegenteil: ich denke, dass diese illegalen Vorschriften überall gleich gültig sind.
NOCH haben wir zumindest einen Rest an Rechtsstaat. Aber wenn bald niemand sich mehr wehrt, sind wir den auch bald los...
Betroffener
11.12.2005, 18:56
Hallo Ihr zwei Streithähne,
grundsätzlich begrüsse ich solche Diskussionen, aber wir sollten doch versuchen, hier die Kirche im Dorf zu lassen.
Ich fand es ganz toll, dass hier das Vorhandensein solcher Verweigerungsstrategien öffentlich gemacht wurden und auch die Hinweise, dass es nicht nur bei Hartz IV so ist, sondern z.B. auch bei den Krankenkassen und sehr wahrscheinlich auch in diversen anderen Behörden.
Es wird schlicht auch von den "Gesetzesmachern" einkalkuliert, das es verschiedene Rechtsauslegungen gibt (selbst wenn diese schon vorher durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes als gesetzeswidrig klargestellt sind) und das dann über die Pyramide nach unten als "rechtsgültige Verfahrensvorschrift" weitervermittelt wird.
Auch der jetzt geplante Versuch der Umkehrung der Beweislast bei den "eheähnlichen Gemeinschaften" wird die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes nicht umstülpen.
Hierbei kann ich durchaus nach voll ziehen, dass sich nicht jeder Mensch innerhalb dieser Hierarchie entziehen kann - wünsche mir aber, dass er trotzdem fair bleibt.
Und anders kann ich manche (mehr oder weniger schnippisch formulierte) Aussagen nicht bewerten: "Dann müssen Sie Widerspruch einlegen oder zum Sozialgericht gehen". Denn dahinter steckt oft auch die Hoffnung, dass die Leute es dann auch wirklich tun, um zu Ihrem Recht zu kommen und auch, dass sich vielleicht auch in der ArGe Dinge ändern.
Leider sind halt (nicht nur) viele ALG II Bezieher so gestrickt, dass sie sich viel zu viel gefallen lassen, keinen Widerspruch einlegen oder nach einem abgelehnten Widerspruch dann auch nicht zum Gericht gehen.
Dieses Verhaltensmuster ist klar einkalkuliert und spart massiv Geld.
Es ist wie im normalen Leben auch:
Wer nicht auf sich selbst aufpasst und sich nicht kümmert, sich nicht informiert, der wird nunmal leider oft von seiner Umwelt mehr oder weniger ausgenutzt - egal wie ich oder andere darüber denken.
In diesem Sinne noch einen schönen Advent
fraenki2005
12.12.2005, 01:10
:Respekt: Hallo Sehr gut erkannt Kalkulation ist ein sehr gutes Stichwort.Das erklärt mir auch Warum die Dame auf der Arge sich so an den unbefristeten Arbeitsvertrag ,,geklammert``hat,den ich vorlegte und um Hilfe bat diese Stelle antreten zu können.Mir schien Sie war total irretiert und wusste nicht so recht was oder wie sie es anfangen sollte mir da bissel beizustehen.Von Bitburg nach Trier Fahrtkosten Unterkunft,Ich bekam falsche Auskünfte was Busse betrifft Habe letztendlich 60 euro von meiner Grundsicherung investiert Stress gehabt ohne Ende...Ach je eine lange Geschichte und muss nun damit rechnen Sanktionen zu bekommen Ich sage nur Mich kotzt das ganze total an und ich bitte den lieben Gott mich zu bewahren vor falschen Reaktionen und Unachtsamkeit und davor einen Fehler zu begehn.Bin froh das es sowas wie hier gibt aber was nutzt es letztendes für den Einzelnen...Mit freundlichen Grüssen
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