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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaften bei Arbeitslosengeld II


BieneMV
10.01.2010, 12:36
Hallo zusammen.
ich brauche dringend euren rat. ich habe schon in sämtlichen foren gestöbert allerdings habe ich keinen beitrag gefunden der wirklich auf meine situation passt.
Ich befinde mich gerade in der lehre zur fachverkäuferin(2. lehrjahr) wo ich recht gutes geld verdiene.(tarif+provision und einmalzahlungen) ich möchte ab 1. märz diesen jahres mit meinem Freund zusammenziehen. er bezieht allerdings zur zeit alg 2. wir wollen versuchen das ganze als karrenjahr durchzuboxen das im ersten jar nichts angerechnet wird. wenn das nicht klappt müssen wir in den sauren apfel beissen-aber das nur nebenher. da ich weiß dass das leben manchmal hart und ungerecht sein kann möchte ich nicht unbedingt in mein verderben laufen. deswegen bin ich ja hier. ich werde dieses jahr meine ausbildung abschließen und ich weiß jetzt schon das ich, trotz super leistungen, nicht übernommen werde. da ich zwei jahre gearbeitet habe, habe ich falls ich anschließend keine arbeit habe anspruch auf arbeitslosengeld 1. so und nun zu meiner frage: was passiert wenn ich nach meinem einem jahr arbeitslosengeld immernoch keine arbeit habe? bekomme ich dann arbeitslosengeld 2? theoretisch sind meine altern dann ja nicht mehr unterhaltsverpflichtet weil ich eine abgeschlossene ausbildung habe und dann seit über einem jahr nicht mehr bei meinen eltern wohne....ich möchte zwar nicht von vorneherein davon ausgehen das ich keine arbeit finde aber ich möchte mir über die kosequenzen meines handelns bewusst sein.
vielen dank schonmal im vorraus

Pharao
10.01.2010, 15:12
Hi BieneMV,

hier mal ein Link aus der Hilfe dazu ==> Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_eltern_und_unterhalt) (insbesondere der 2.Mechanismus)

Ansonsten evtl auch noch mal den Link über Bedarfsgemeinschaften bei Arbeitslosengeld II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) (gerade was Punkt 1 & 9 angeht und die gesetzliche Vermutung)

BieneMV
10.01.2010, 18:12
also: wenn ich das jetzt richtig verstanden habe würde ich im fall der fälle arbeitslosengeld 2 bekommen. ich bin dann zwar unter 25 aber da ich meine ausbildung zu diesem zeitpunkt schon abgeschlossen habe sind meine eltern nicht mehr zur zahlung von unterhalt verpflichtet und ich somit bedürftig.....ist das so richtig?

Pharao
10.01.2010, 21:17
Hi,

ja so lese ich das auch :)

Aber das sollte natürlich net dein Ziel sein, denn um so länger du AL bist um so schwerer wird es wieder einen Job zu finden der einen evtl auch Spaß macht & der Verdienst einigermaßen passt.

Außerdem wie schon gesagt, gibt es diese "gesetzliche Vermutung" und dann müsste evtl dein Freund für dich trotzdem gerade stehn oder umgekehrt. Zudem musst du bei ALG2 alles annehmen was zumutbar ist und das ist meistens net das was man gerne machen will !

Das dich dein Betrieb evtl net übernimmt, ist nix ungewöhnliches mehr. Aber schaue rechtzeitig nach neuen Stellen und bewerbe dich auch rechtzeitig sobald du ganz sicher weist das es mit einer Übernahme nix wird.

Dein Freund sollte auch irgendwie sehn das er Arbeit findet, den sonst mußt du evtl trotzdem für ihn gerade stehn und das sollte auch net euer Ziel sein.

BieneMV
11.01.2010, 08:48
dem bin ich mir bewusst. ich will nur wissen was im fall der fälle passiert wenn es wirklich schief geht. wenn ich wirklich keine arbeit habe ob ich dann arbeitslosengeld zwei bekomme. nicht das ihr mich falsch versteht, ich bin ja nicht untätig, ich schreibe bewerbungen und bemühe mich, aber wenn das alles ins leere läuft bekomm ich dann geld vom amt oder muss ich dann trotz abgeschlossener lehre zu meinen eltern zurück?