BieneMV
10.01.2010, 12:36
Hallo zusammen.
ich brauche dringend euren rat. ich habe schon in sämtlichen foren gestöbert allerdings habe ich keinen beitrag gefunden der wirklich auf meine situation passt.
Ich befinde mich gerade in der lehre zur fachverkäuferin(2. lehrjahr) wo ich recht gutes geld verdiene.(tarif+provision und einmalzahlungen) ich möchte ab 1. märz diesen jahres mit meinem Freund zusammenziehen. er bezieht allerdings zur zeit alg 2. wir wollen versuchen das ganze als karrenjahr durchzuboxen das im ersten jar nichts angerechnet wird. wenn das nicht klappt müssen wir in den sauren apfel beissen-aber das nur nebenher. da ich weiß dass das leben manchmal hart und ungerecht sein kann möchte ich nicht unbedingt in mein verderben laufen. deswegen bin ich ja hier. ich werde dieses jahr meine ausbildung abschließen und ich weiß jetzt schon das ich, trotz super leistungen, nicht übernommen werde. da ich zwei jahre gearbeitet habe, habe ich falls ich anschließend keine arbeit habe anspruch auf arbeitslosengeld 1. so und nun zu meiner frage: was passiert wenn ich nach meinem einem jahr arbeitslosengeld immernoch keine arbeit habe? bekomme ich dann arbeitslosengeld 2? theoretisch sind meine altern dann ja nicht mehr unterhaltsverpflichtet weil ich eine abgeschlossene ausbildung habe und dann seit über einem jahr nicht mehr bei meinen eltern wohne....ich möchte zwar nicht von vorneherein davon ausgehen das ich keine arbeit finde aber ich möchte mir über die kosequenzen meines handelns bewusst sein.
vielen dank schonmal im vorraus
ich brauche dringend euren rat. ich habe schon in sämtlichen foren gestöbert allerdings habe ich keinen beitrag gefunden der wirklich auf meine situation passt.
Ich befinde mich gerade in der lehre zur fachverkäuferin(2. lehrjahr) wo ich recht gutes geld verdiene.(tarif+provision und einmalzahlungen) ich möchte ab 1. märz diesen jahres mit meinem Freund zusammenziehen. er bezieht allerdings zur zeit alg 2. wir wollen versuchen das ganze als karrenjahr durchzuboxen das im ersten jar nichts angerechnet wird. wenn das nicht klappt müssen wir in den sauren apfel beissen-aber das nur nebenher. da ich weiß dass das leben manchmal hart und ungerecht sein kann möchte ich nicht unbedingt in mein verderben laufen. deswegen bin ich ja hier. ich werde dieses jahr meine ausbildung abschließen und ich weiß jetzt schon das ich, trotz super leistungen, nicht übernommen werde. da ich zwei jahre gearbeitet habe, habe ich falls ich anschließend keine arbeit habe anspruch auf arbeitslosengeld 1. so und nun zu meiner frage: was passiert wenn ich nach meinem einem jahr arbeitslosengeld immernoch keine arbeit habe? bekomme ich dann arbeitslosengeld 2? theoretisch sind meine altern dann ja nicht mehr unterhaltsverpflichtet weil ich eine abgeschlossene ausbildung habe und dann seit über einem jahr nicht mehr bei meinen eltern wohne....ich möchte zwar nicht von vorneherein davon ausgehen das ich keine arbeit finde aber ich möchte mir über die kosequenzen meines handelns bewusst sein.
vielen dank schonmal im vorraus