Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensanrechnung bei Lohnnachzahlung
Also ich fang mal einfach hier an und zwar ist mein Lebenspartner noch bis 31.8 in einen Arbeitsverhältniss und ab dem 1.9.05 arbeitslos,er bekommt am 15.9 rückwirkend nochmal denn Lohn für August und Ende September vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld,nun wollen die beim Jobcenter denn Lohn und das Alg beides für September berechnen so das ich dadurch kein Anspruch hätte,ich denk nicht das das so rechtens ist??was denkt ihr dazu,ich hab mich schon an das Sozialgericht gewendet was können die da noch tun bitte helft mir mal weiter lg peg
Betroffener
22.08.2005, 14:34
:welcome: peg,
Sorry - aber so richtig herauslesen kann ich da nicht, um was es geht bei Dir und bei ihm.
Ich vermute mal, Dein Freund hatte Arbeit und bezieht demnächst ALG I (Versicherungsleistung) und Du beziehst schon länger ALG II.
Das ganze spielt sich in einer Bedarfsgemeinschaft ab, weil Du /Ihr das so angegeben habt als "eheähnliche Gemeinschaft" oder das Amt Euch so eingestuft hat aufgrund Eurer Angaben im Fragebogen ?
Vielleicht schaust Du erstmal hier hinein:
eheähnliche Verhältnisse (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3481#3481)
Bedarfsgemeinschaften bei ALG II SGB II (Eheähnlich, Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=b022aef7c86acfd9439ea2a3d0801246#22)
ja wir sind eine bedarfsgemeinschaft mit 5 personen 2 erwachsene und 3 kinder,mein partner ist beschäftigt bis 31.8 bekommt sein lohn vom august im september und arbeitslosengeld 1 ende september,lg peg
Betroffener
22.08.2005, 15:53
Hallo peg,
ja und weiter?
Hast Du Dir die angegebenen Links mal angeschaut?
Alles gemeinsame Kinder oder nur zum Teil oder nur Deine Kinder?
Lass Dir bitte nicht alles einzeln aus der Nase ziehen ...
Solange ihr in einer Bedarfsgemeinschaft steckt, wird alles, was (in diesem Fall) Dein Freund verdient auf den "amtlichen" Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Sind die Kinder nicht von ihm, müssen diese aus der Anrechnung ausgeklammert werden. Wenn Du dann schlussendlich kein ALG II bekommst, geht es auch noch um die Krankenversicherung für Dich und die Kinder (rund 300 Euro monatlich). Das war ein Grund der plötzlichen Heiratswelle im Osten zum Jahreswechsel 2004/2005 - wobei der Hintergrund eigentlich mehr in bewußt falscher Information lag zu Lasten der Antragsteller.
ja er bekommt alg 1 dann bewilligt ab 1.9 was er erst ende september für september bekommt und ich wahr die ganze zeit im hartz drinn bis august halt da haben die es so gemacht das sie z.b denn lohnzettel von juli für die august berechnung genommen habn mir geht es jetz aber darum zu wissn ob die beides denn lohn und halt auch das alg geld von ihm zur berechnung september heranziehn dürfn???lg peg
Betroffener
22.08.2005, 21:08
@peg,
wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid - JA
Deshalb war die Frage nach den Kindern - gemeinsam, teilweise gemeinsam oder sind es nur Deine Kinder.
Wenn es keine gemeinsamen Kinder sind, gehören die nicht mit in die Bedarfsgemeinschaft und deren Bedarf darf dann auch nicht vom Gehalt / Arbeitslosengeld Deines Freundes angerechnet werden.
Vor allem - wenn es keine gemeinsamen Kinder sind, dann gibt es eigentlich auch keinen Grund für die Zusammenfassung als "eheähnliche Gemeinschaft" in eine Bedarfsgemeinschaft mit all den Nachteilen wie der Anrechnung der Gelder Deines Freundes und möglicherweise dem Zwang für Dich und die Kinder vielleicht noch eine separate Krankenversicherung abschliessen zu müssen.
Aber solange Du nicht klar sagst, wie die Verhältnisse sind, kann Dir keiner so richtig weiterhelfen.
Aber ich habe das Gefühl, dass Du nicht so recht verstehst, was ich von Dir möchte und worauf ich Dich hinweisen will und auch die beiden Links, die ich weiter oben gegeben habe (das sind die fetten Texte in blauer Farbe) aufgerufen hast. Wenn Du da auf die Texte klickst, sollten weitere Informationen angezeigt werden)
so aso 1 kind is aus ner vorigen beziehung 2 sind von ihm,lg peg
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