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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld für verheirateten Studenten


EgoMolares
11.01.2010, 11:50
Hallo,
ich würde gerne wissen, wie es in meinem Fall mit einem Wohngeldbezug aussieht.


Zu mir:

Beruf: Student/Teilzeitarbeit <20h
Einkommen:~700€ +Kindergeld
Bafögberechtigung im Grunde ja, aber 0, da Einkommen der Eltern zu hoch.


Zu meiner Frau:

Besucht derzeit einen VHS Sprachkurs, kein ALG Bezug
Einkommen:0

Kein weiteres Einkommen aus anderen Quellen.

Wohnung: 300€ Kalt + 97€ Nebenkosten
Keine zentrale Warmwasserversorgung oder Heizung

Dazu habe ich jetzt noch einige Fragen,

1.Haben wir überhaupt Anspruch auf Wohngeld??

2. Der Mietvertrag läuft auf den Namen meines Vater, der allerdings nicht bei uns lebt, muss das umgestellt werden??

3.Ist es egal, wer ob meine Frau oder ich den Antrag stellen??

4. Wie muss ich die Studiengebühren bei den Werbungskosten veranschlagen??

5.Laut Wohngeldrechner würden wir 273€ Wohngeld bekommen, kann das stimmen??

Vielen Dank im Vorraus

Janet9
11.01.2010, 17:49
Hallo EgoMolares,

zu 1. und 2. Das Du grundsätzlich einen Anspruch auf BAföG hast ist in diesem Fall egal, da Du nicht alleine wohnst. Das heißt Ihr seit aus dem Grund nicht ausgeschlossen. Ihr seit aber ausgeschlossen, da ihr nicht Mieter der Wohnung seit. Nur wer Mieter einer Wohnung ist, ist wohngeldberechtigt. Dazu kommt noch, da Ihr nicht Mieter der Wohnung seit müsst ihr auch keine Miete zahlen.

Eigentlich übrigt sich alles weitere dann ja schon, da ihr gar nicht erst wohngeldberechtigt seit.

Ich gehe trotzdem auf die weiteren Fragen ein:

3. Das ist egal.

4. Studiengebühren sind keine Werbungskosten. Werbungskosten sind nur Kosten die zur Sicherung des Einkommens benötigt werden z. B. Arbeitskleidung, Fahrtkosten. Diese müssen mit Deinem Einkommen zusammenhängen. Deine Studiengebühren sind aber keine Aufwendungen die Du benötigst um Dein Einkommen zu erhalten. Selbst wenn Du BAföG bekommen würdest wären diese kein Einkommen.

5. Kann schon, kommt darauf an was Du eingegeben hast.


Außerdem müsste man hier mal wegen dem Mindesteinkommen schauen... (Studiengebühren, KV?)
Und Deine Eltern müssten ja ggf. bzw. überhaupt laut BAföG-Bescheid noch Unterhalt zahlen...(oder zahlt dein Vater vlt. als Mieter der Wohnung die Miete, dann wäre es ja Unterhalt).

Gruß,
Janet9