Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entscheidung zwischen ALGII und Wohngeld möglich?
Hallo liebe Forengemeinde,
bei mir sieht es wie folgt aus:
Ich beziehe seit kurzen Elterngeld und Kindergeld.
Nun habe ich ein Antrag auf Wohngeld gestellt. Das Wohngeldamt hat mich aufgefordert, einen Bewilligungsbescheid über ALGII einzureichen. Ich habe denen mitgeteilt, dass wir kein ALGII beziehen (und wollen das eigentlich auch gar nicht). Die Bearbeiterin hat mich darauf hingewiesen, dass sie ohne einen Bescheid von ALGII meinen Antrag auf Wohngeld nicht bearbeiten kann bzw diesen dann ablehnen muss.
Nun sind wir erstmal "gezwungen" noch einen Antrag auf ALGII zu stellen. Ich weiss bereits, dass der Anspruch auf ALGII etwa 50 EUR höher liegen wird als der Anspruch auf Wohngeld.
Meine Frage wäre jetzt: Der Antrag auf ALGII würde einen Anspruch ergeben und der Antrag auf Wohngeld auch. Kann ich mich zwischen den beiden entscheiden dann? Gibt es hierzu auch eine rechtliche Grundlage? Wir möchten einfach kein ALGII beziehen und würden mit dem Wohngeld finanziell zurecht kommen, auch wenn dieses niedriger wäre als das ALGII.
Ich hoffe, Ihr könnt meine Frage nachvollziehen :)
Liebe Grüße
Peppi85
Hallo Peppi85,
mit welcher Begründung fordert euer Sachbearbeiter euch auf ALG II zu beantragen? Habt Ihr zu wenig Einkommen (Stichwort: Mindesteinkommen)?
Es zahlt in der Regel die Behörde wo ihr mehr bekommt was bei euch dann der ALGII-Träger wäre. Daher ist es richtig euch dorthin zu verweisen. Du müsstest Deinem Sachbearbeiter plausibel erklären können, dass und vor allem wie Du mit dem wenigeren Geld auskommst und warum Du auf 50 Euro verzichtest. Wenn das plausibel ist kann man auch Wohngeld bewilligen. Bei 50 Euro sollte das nicht das Problem sein. Ich würde an Deiner Stelle versuchen mit Deinem Sachbearbeiter ein offenes Gespräch zu führen in der Regel sollte er Verständniss haben, wenn Du ihm sagst warum Du kein ALG II möchtest.
Da Du Elterngeld beziehst, gehe ich davon aus, dass Du ein Kind hast. Du hast aber geschrieben, dass Du Elterngeld und Kindergeld bekommst. Was ist den mit dem Vater des Kinder? Wohnt der mit bei euch? Wenn nicht, was ist mit Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss. Die beiden zuletzt genannten Dinge sind vorrangig vor Wohngeld in Anspruch zu nehmen, auf die kann bzw. muss euer Sachbearbeiter euch verweisen.
Gruß,
Janet9
Der Vater wohnt auch mit bei uns...wir sind verheiratet, momentan hat er aber keine Arbeit, daher müssen wir zusätzliche Leistungen beantragen.
Der Bearbeiter vom Wohngeldamt hat uns nicht aufgefordert, ALGII zu beantragen, "er fordert nur einen Bescheid an". Er meinte, er darf mich nicht auffordern ALGII zu beantragen, aber ohne den Bescheid über ALGII lehnt er meinen Antrag auf Wohngeld ab. Also bin ich natürlich gezwungen, einen Antrag auf ALGII zu stellen.
Wir hätten etwa 300 EUR Anspruch auf Wohngeld. Das würde uns vollkommen reichen. Wir haben nicht sehr hohe Ausgaben, da wir sehr sparsam leben. Mit dem Elterngeld, Kindergeld und Wohngeld kommt in etwa das raus, was ich auch vorher verdient habe. Ich arbeite selber im JobCenter in der Leistungsabteilung und ehrlich gesagt, habe ich nicht wirklich "Lust", selber einen Antrag da stellen zu müssen jetzt, nur weil ich 1 Jahr in Elternzeit bin.
Habt ihr evtl. Anspruch auf KiZ (Kinderzuschlag) von der Familienkasse? Wenn ihr mit dem und Wohngeld keinen ALg II-Anspruch habt wäre das am besten.
Das Problem wird sein, dass ihr das Mindesteinkommen nicht erreicht und Wohngeld nur bewilligt werden kann wenn ihr plausibel erklärt wie ihr mit dem derzeitigen Einkommen auskommt. Mach am besten mal eine Aufstellung über alle Einnahmen und Ausgaben und gib die Deinem Sachbearbeiter. Wenn die Aufstellung glaubhaft ist sollte einer Bewilligung nichts im Weg stehen. Zur Not könnt ihr wenn ihr schon einen (besser mehrere Monate) mit dem Einkommen gelebt habt das auch mit den entsprechenden Kontoauszügen nachweisen.
Eine andere Idee als das ihr das Mindesteinkommen nicht erreicht habe ich für die Forderung eines ALG II-Bescheides nicht. Ich würde euren Sachbearbeiter mal nach der Begründung fragen. Wenn ihr das ALg II nicht beantragen wollt, dann eben nicht da kann er nichts machen außer das er aufgrund der fehlenden Plausibilität ablehnt.
trinity4
11.01.2010, 23:31
Hallo
Bin gerade etwas durcheinander, weil ich heute in einem anderen Fall gelesen habe, dass eine Familie, die noch ca. 50 € aufstockendes Alg II erhält, lieber Wohngeld beziehen würde.
Der Wohngeld-SB hat den Antrag abgelehnt, weil er eine "Abmeldung" von der ARGE benötigt bzw. braucht er das Aufforderungsschreiben der ARGE an diese Familie, dass sie Wohngeld beantragen soll. Solch ein Schreiben gibt es aber nicht; sie wurden nicht aufgefordert, sondern möchten von sich aus den Wohngeldantrag stellen, zumal Wohngeld ja auch eine vorrangige Leistung ist und nach dem neuesten Wohngeldgesetz heißt es ja auch, man wäre berechtigt, wenn man MIT Wohngeld keine Leistungen nach dem SGB II mehr beziehen muss (so ähnlich).
Nun weiß die Familie nicht mal, wie hoch das eventuelle Wohngeld wäre. Ich meine, man hat Anspruch darauf, sich das vorab ausrechnen zu lassen, oder? Wie soll man sonst entscheiden, ob man auf das eine verzichtet, um das andere zu beantragen??
Und hier nun in diesem Thread von Peppi verlangt ein Wohngeld-SB einen Alg-II-Bewilligungsbescheid (ich schätze mal, dann ginge das gleiche Spiel wie bei der anderen Familie los) ... und im von mir geschilderten Fall wird ein "Alg-II-Aufhebungsbescheid" benötigt ... Da soll noch einer der Hilfebedürftigen mit klar kommen. Ich jedenfalls nicht! :?
Gruß
Trinity
Hallo Trinity,
die Ablehnung ist schon richtig. Einen Antrag auf Wohngeld bei laufendem ALG II-bezug sollte man nur stellen, wenn das mit der Arge und der Wohngeldstelle abgesprochen ist. Ok der SB der Wohngeldstelle könnte mal ausrechnen ob das Wohngeld höher ist als das ALG II. Vlt. hat er das auch bereits ausgerechnet und es ist nicht der Fall? Dann ggf. mit Kiz und Wohngeld? Ist das bereits abgeklärt wurden? Wenn ALG II immer höher ist muss der Antrag abgelehnt werden, es sei den die Arge stellt die Leistungen ein aufgrund eines Verzichtes.
Die Familie hat folgende Möglichkeiten wenn alle Stellen richtig miteinander arbeiten:
Die Familie lässt sich von der Wohngeldstelle und Familienkasse vorab berechnen wie hoch das Wohngeld und ggf. Kiz ist. Ist das Wohngeld und / oder Kiz höher als das ALG II könnte sie auf das ALG II verzichten und mit dem darauf folgenden Einstellungsbescheid der Arge den Wohngeldantrag stellen. Besser ist aber das ganze dem Arge SB zu sagen damit der einen EA geltend macht: Vorteil ALG II wird bis zur laufenden Wohngeld bzw. Kiz-zahlung gezahlt.
Ist das Wohngeld und ggf. Kiz nicht höher als das ALG II geht nur noch die Version mit dem Verzicht, aber nur wenn es dann nicht Probleme mit dem Mindesteinkommen gibt.
Und die Version das die Arge zur Antragstellung auffordert gibt es natürlich auch noch.
Immer aufpassen: Einen Anspruch überschlägig ausrechnen lassen kann man sich bei einer persönlichen Vorsprache immer ohne einen Antrag zu stellen. Und das sollte in solchen Fällen gemacht werden. Dann kann man sich danach entscheiden und hat keinen Problem weil der Antrag abgelehnt wird.
trinity4
12.01.2010, 22:04
Danke Dir! :)
Gruß
Trinity
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