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Hallo miteinander, ich bin neu hier, da meine Frau nach 25 Berufsjahren nun arbeitslos geworden ist. Muß mich daher nach und nach durchs Forum wursteln und hier meine erste Frage loswerden:
Im Erstgespräch mit der Vermittlerin vom AA wurde meiner Frau mitgeteilt, sie müsse 15 Std / Woche "zur Verfügung stehen", um überhaupt als arbeitslos zu gelten (und nicht nur als arbeitssuchend ohne Anspruch auf ALG). Meine Frau sucht schlicht und einfach eine Teilzeitstelle als Arzthelferin, möchte aber natürlich während dieser Zeit ALG beanspruchen, immerhin hat sie 25 Jahre ALV-Beiträge einbezahlt.
Nun soll sie erst mal einen Kurs besuchen als Maßnahme zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Was das soll, ist uns schleierhaft:
- "Individuelle Beratung und Coaching" braucht sie nicht, sie will einfach nur nen Teilzeitjob in der Gleitzone
- "Arbeitsmarktinformation / Profilerstellung / Chancenanalyse / Stärkung von Flexibilität und Mobilität" ist vielleicht toll, wenn sich jemand neu orientieren will oder einen anspruchsvollen Vollzeitjob sucht, aber doch nicht für eine "einfache" Arzthelferin, die einfach nur irgendwo nebenher unterkommen will
- "Bewerbungstraining" braucht sie nicht, ihre Musterbewerbung wurde vom AA als völlig OK bewertet, außerdem arbeite ich selber im Personalbereich und weiß, wie Bewerbungen aussehen müssen
- "Stilberatung / Assessment-Training / Selbstvermarktung"...Hallo??? Es geht um Röntgen, Anmeldung und Telefondienst, und um einen Arzt, der eine Teilzeitstelle frei hat. Das ist doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen...
In meinen AUgen handelt es sich hier einfach um eine Standardmaßnahme nach Schema F, um die Arbeitslose erst mal von der Straße zu haben. Meine Frau kann und wird Bewerbungen schreiben, ihre Kontakte spielen lassen und aktiv suchen - was soll es bringen, wenn sie ihren Hintern 2 Tage pro Woche auf einem lustigen Kurs plattdrückt, der sie keinen Millimeter weiterbringen wird??? :patsch: Kann das Amt Leistungen verweigern / kürzen, wenn meine Frau sich mit entsprechender Begründung "weigert", einen solchen Kurs zu besuchen, weil das einfach nur Zeitverschwendung ist?
Bin gespannt auf Eure Antworten!
LG Robin
spaceman
14.01.2010, 11:45
Wenn es ihr erster Besuch ist, wird sie besimmt auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen. Da steht auch der Besuch zur Maßnahme dabei.
Wenn eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ist( und das ist ziemlich sicher) dann muss sie da hin.
Wenn nicht gibt es entsprechende Sanktionen, ebenso wenn man nicht unterschreibt.
Das Ziel ist eben, so schnell wie möglich in Arbeit zu kommen. Da nehmen die Berater gerne diese Maßnahmen weil sie dann die Person erst mal los sind und die Quote wohl auch ziemlich gut ist.
Ich hab schon 3 hinter mir un djetzt kommt dann die vierte. Die 5te und 6te ist auch schon geplant
Ich würde mich da gar nicht so aufregen. 2 Tage pro Woche gehen noch.
Und sinnlos ist das sicher nicht. Irgendwo kann man immer etwas mitnehmen.
Ich hab mir das bisher immer angehört hab interessante Menschen kennengelernt und konnte Bewerbungen schreiben so viel ich wollte, für 0 Cent.
Und abschließend noch. Ja sie muss alles tun um in Beschäftigung zu kommen da zählen auch solche Maßnahmen dazu. Wenn man nicht wil muss man sich eben aus der Leistung abmelden.
Im Erstgespräch mit der Vermittlerin vom AA wurde meiner Frau mitgeteilt, sie müsse 15 Std / Woche "zur Verfügung stehen", um überhaupt als arbeitslos zu gelten (und nicht nur als arbeitssuchend ohne Anspruch auf ALG).Das ist so korrekt.
Meine Frau sucht schlicht und einfach eine Teilzeitstelle als Arzthelferin, möchte aber natürlich während dieser Zeit ALG beanspruchen, immerhin hat sie 25 Jahre ALV-Beiträge einbezahlt. War sie vorher Vollzeit beschäftigt? Wenn ja und sie möchte jetzt in Teilzeit vermittelt werden, dann wird sie weniger Arbeitslosengeld erhalten.
Nun soll sie erst mal einen Kurs besuchen als Maßnahme zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Was das soll, ist uns schleierhaft:Bloß keine Gedanken drum machen. Das sind bereits eingekaufte Kurse, die voll bekommen werden müssen. Da wird eigentlich jeder pauschal erstmal reingesteckt. Auch wenn das AA die Bewerbungen etc. für gut befunden hat, zählt das erst, wenn sich so ein Maßnahmeträger davon überzeugt hat und das dem Arebitsamt bestätigt hat. Außerdem ist sie wähernd der Maßnahme raus aus der Statistik.
In meinen AUgen handelt es sich hier einfach um eine Standardmaßnahme nach Schema F, um die Arbeitslose erst mal von der Straße zu haben. Das hast Du gut erkannt.
Kann das Amt Leistungen verweigern / kürzen, wenn meine Frau sich mit entsprechender Begründung "weigert", einen solchen Kurs zu besuchen, weil das einfach nur Zeitverschwendung ist?Hat sie das schon schriftlich mit Rechtsfolgenbelehrung bekommen? Wenn ja, dann wird eine Sperrzeit geprüft und höchstwahrscheinlich auch verhängt. Selbst wenn sie die überstanden hat, wird sie in den nächsten Kurs gesteckt.
Einzige Möglichkeit da sanktionslos rauszukommen ist leider wirklich die Arbeitsaufnahme.
Wenn es ihr erster Besuch ist, wird sie besimmt auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen.
Nicht unbedingt. Das ist erst beim ALG2 üblich. Es kann beim ALG1 zwar auch verlangt werden, aber das wird wohl unterschiedlich gehandhabt. Ich z.B. habe bis heute keine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekomen.
spaceman
14.01.2010, 16:02
Ich hab schon die dritte bei ALG 1, meine Maßnahmen sind ja schon im Voraus geplant das finde ich toll.
stummelbeinchen
14.01.2010, 16:42
Hallo,
Im Erstgespräch mit der Vermittlerin vom AA wurde meiner Frau mitgeteilt, sie müsse 15 Std / Woche "zur Verfügung stehen", um überhaupt als arbeitslos zu gelten (und nicht nur als arbeitssuchend ohne Anspruch auf ALG). Meine Frau sucht schlicht und einfach eine Teilzeitstelle als Arzthelferin, möchte aber natürlich während dieser Zeit ALG beanspruchen, immerhin hat sie 25 Jahre ALV-Beiträge einbezahlt.
Nun die Einzahlungen in das Arbeitslosengeld begründen ihren Anspruch auf ALG1. Um das ausgezahlt zu bekommen, müssen aber noch zusätzlich Kriterien erfüllt werden. Diese sind im §119 SGB III zu finden. Deine Frau muss sich mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen, mitwirken und Eigenbemühungen tätigen. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung ist auch ein Kriterium der Arbeitslosigkeit.
Und wenn Deine Frau eine Teilzeitstelle sucht, dann ist das doch im Rahmen von mind. 15 Wochenstunden.
Nun soll sie erst mal einen Kurs besuchen als Maßnahme zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Was das soll, ist uns schleierhaft:
- "Individuelle Beratung und Coaching" braucht sie nicht, sie will einfach nur nen Teilzeitjob in der Gleitzone
- "Arbeitsmarktinformation / Profilerstellung / Chancenanalyse / Stärkung von Flexibilität und Mobilität" ist vielleicht toll, wenn sich jemand neu orientieren will oder einen anspruchsvollen Vollzeitjob sucht, aber doch nicht für eine "einfache" Arzthelferin, die einfach nur irgendwo nebenher unterkommen will
- "Bewerbungstraining" braucht sie nicht, ihre Musterbewerbung wurde vom AA als völlig OK bewertet, außerdem arbeite ich selber im Personalbereich und weiß, wie Bewerbungen aussehen müssen
- "Stilberatung / Assessment-Training / Selbstvermarktung"...Hallo??? Es geht um Röntgen, Anmeldung und Telefondienst, und um einen Arzt, der eine Teilzeitstelle frei hat. Das ist doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen...
In meinen AUgen handelt es sich hier einfach um eine Standardmaßnahme nach Schema F, um die Arbeitslose erst mal von der Straße zu haben. Meine Frau kann und wird Bewerbungen schreiben, ihre Kontakte spielen lassen und aktiv suchen - was soll es bringen, wenn sie ihren Hintern 2 Tage pro Woche auf einem lustigen Kurs plattdrückt, der sie keinen Millimeter weiterbringen wird??? :patsch:
Ich versteh Deine Bedenken gegen diese Maßnahme nicht. Bewerbungen sind nicht so einfach wie sie vielleicht klingen. Ich habe auch den Eindruck, dass Du eine Teilzeitstelle und die Bewerbungen darauf irgendwie als nicht so wichtig und anspruchsvoll findest wie Vollzeitstellen und die Bewerbungen darauf. Überaschung! Auch die Arbeitgeber auf eine Teilzeitstelle suchen ihre Arbeitnehmer mit äußerster Sorgfalt aus. Und für jemanden, der 25 Jahre nicht im Bewerbungsprozess war, finde ich diese Maßnahme doch sehr passend.
Die Selbsteinschätzung, das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen in Verbindung mit den aktuellen Anforderungen von Arbeitgebern, das Messen mit Mitbewerbern (die zahlreich vorhanden sind), sind Grundlagen für das Erstellen von passenden Bewerbungen und das Verkaufen der eigenen Arbeitskraft im Vorstellungsgespräch.
Was betone ich? was lasse ich weg? wie stelle ich mich am Besten dar? Das alles muss auch eine "einfache" Arzthelferin können, um es mit Deinen Worten zu sagen.
Kann das Amt Leistungen verweigern / kürzen, wenn meine Frau sich mit entsprechender Begründung "weigert", einen solchen Kurs zu besuchen, weil das einfach nur Zeitverschwendung ist?
Ja, kann es. Ist die Zuweisung mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen, dann kann eine 3wöchige Sperrzeit eintreten.
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