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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mögliche Rückforderungen für 2007 erzwingen?


Leistungsangelegenheit
14.01.2010, 17:16
Ich bin selbständig (Freiberufler) und Aufstocker. Das bedeutet, dass ich mein Einkommen schätzen muss, und auf Basis der Schätzung erhalte ich Unterstützung. Die Schätzungen stimmen natürlich nie genau, daher kommt es mal zu Rückforderungen, mal zu Nachzahlungen.

Seit Januar 2008 regelt das der zuständige Sachbearbeiter, "zeitnah", wie es so schön heißt …

Für den Zeitraum davor war die Rückforderungsabteilung zuständig. Und die war – ist? – heillos überfordert.

Mit dem Ergebnis, dass kein endgültiger Bescheid für viele Monate 2007 vorliegt.

Es wird zu Rückforderungen kommen, an denen nicht zu rütteln ist: Ich habe meine Honorarstelle ganz plötzlich bekommen, da ist ein volles Honorar auf eine volle Leistungszahlung getroffen. Klar, dass mir da nicht so viel zugestanden hat. Das Geld habe ich auch zurückgehalten.

Aber es gibt andere Posten, bei denen ich sehr wahrscheinlich mit der ARGE aneinanderrasseln werde: Es geht um meine Betriebsausgaben. In welchem Umfang die im "Normalbetrieb" liegen durften, darüber musste ich mit dem Sachbearbeiter schon heftig streiten. Aber 2007 lagen sie deutlich höher, weil ich eine ganz neue Tätigkeit angefangen habe und überhaupt zum ersten Mal investieren konnte.

Wenn die Rückforderungsabteilung die Ausgaben ganz anders bewertet als ich – also im großen Stil nicht anerkennt –, kann das zu einer Rückforderung über viele hundert Euro führen.

Klar, dass ich mich dagegen wehren muss. Oder genauer: wehren KÖNNEN muss.

Zur Zeit bin ich noch Aufstocker und habe Anrecht auf kostenlosen Rechtsbeistand, aber das kann sich bald ändern, dann würde ich knapp über der Grenze von 1100 Euro liegen.

Und das ist die Crux: Ich müsste eigentlich sofort eine Rechtschutzversicherung abschließen, damit ich mich notfalls auch vor Gericht wehren kann. Aber diese Versicherungen haben zum einen eine Wartezeit von einem Vierteljahr, außerdem sind sie teuer (Absicherung des Geschäfts von Selbständigen schlägt enorm auf). Zu teuer für jemanden, der eben nicht auf einmal gut verdient, sondern ganz knapp über Hartz IV hängt, in manchen Monaten vielleicht sogar darunter …

Was also tun?

Und ist es üblich, das Vorgänge, die irgendwo lang in den Schubladen verstauben, zügig bearbeitet werden, wenn der "Kunde" kein Leistungsempfänger mehr ist?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Seebarsch
14.01.2010, 19:32
Hallo Leistungsangelegenheit,
wenn die bisherigen Bescheide vorläufig festgesetzt worden sind, sollte umgehend ein Antrag auf endgültige Festsetzung, mit dem Hinweis auf die vorliegenden Unterlagen, gestellt werden.
Sind die bisherigen Leistungen nicht vorläufig festgesetzt worden, würde ich mich recht stillhalten.
Nach den Rückforderungsvorschriften der §§ 45 und 48 SGB X kann die Rückforderung nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnis durch die ARGE durchgeführt werden.
Also schön festhalten, welche Unterlagen wann eingereicht wurden und dann prüfen, ob mehr als ein Jahr vergangen ist.
Ist mehr als ein Jahr vergangen, kann eine Erstattung nicht gefordert werden!
:-P

Leistungsangelegenheit
14.01.2010, 21:26
Seit dem Zeitpunkt, da klar war, dass ich selbständig regelmäßiges aber schwankendes Einkommen erziele, sind die Bescheide vorläufig. Für jeweils sechs Monate wird geschätzt, was ich einnehme, monatlich reiche ich eine EÜR ein, und mehr oder weniger kurz darauf erhalte ich dann den endgültigen Bescheid.

Das hat, wie gesagt, ab Januar 2008 so funktioniert, vorher aber nicht.

Meine Nachweise, für Ausgaben wie für Einnahmen, habe ich immer im Folgemonat eingereicht, auch 2007 schon.