Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung wegen zu hohem Vermögen
klappspaten
15.01.2010, 14:59
Hallo,
habe am 03.12.2009 einen Antrag auf ALG II gestellt, da am 31.12.2009 mein Anspruch auf ALG I abgelaufen ist.
Heute kam der Bescheid. Eine Ablehung wegen zu hohem Vermögen. Das übersteigende Vermögen beträgt 986,45 Euro.
Mein Anspruch auf Leistungen würde sich auf 670,84 Euro belaufen. Zusätzlich ist noch ein Krankenkassenbeitrag von 126,05 Euro berücksichtigt, so dass ein Gesamtbedarf im Januar 2010 in Höhe von 796,99 Euro besteht.
Damit besteht im Januar 2010 kein Anspruch mehr.
Im Februar ist noch der restliche übersteigende Vermögensbetrag von 189,46 Euro als Einkommen anzurechnen.
Was bedeutet das nun für mich? Bekomme ich ab Februar dann anteilig ALG II? Bin ich und vor allem mein Sohn krankenversichert?
Oder muss ich jetzt gleich nen neuen Antrag stellen?
Ich werde am Montag früh gleich zur Arge gehen, aber vielleicht könnte ich hier vorab schon ein paar Infos bekommen, wäre nett!
Vielen Dank
klappspaten
Eine Ablehung wegen zu hohem Vermögen. Das übersteigende Vermögen beträgt 986,45 Euro.
Hast Du denn geprüft, ob diese festgestellte Überschreitung korrekt ist?
An Vermögen hast Du einen Vermögensfreibetrag (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html) von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr, mindestend aber 3100 Euro zuzüglich 750 Euro für notwendige Anschaffungen.
klappspaten
15.01.2010, 16:18
Ja, hatte alles korrekt angegeben...
Mir war klar, dass ich etwas über dem Vermögensfreibetrag liegen werde, hatte aber gedacht, dass ich dann eben einen Monat oder so nichts bekomme und das ALG II dann für Februar bewilligt wird.
Mit dieser Ablehnung in der Hand kann ich jetzt nicht wirklich was anfangen, weil ich nicht weiß, ob ich jetzt einen Neuantrag stellen muss oder ob es quasi ab Februar einfach "läuft". :confused:
hamburgerjung2
15.01.2010, 16:18
Hallo das sehe ich aber anders...die paar Kröten und das Arsch-Amt will nicht zahlen? Montag bist du auf dem Amtsgericht und holst dir einen Gutschein für den 10 E Anwalt. Beratungsgespräch kostet erst mal garnix. Dann gehst du zu deinem SB oder FM und erzählst im mal von nen Freibetrag von gut 3000 E den du haben darfst, und wehe der spurt nicht, dann gleich wieder zum Anwalt und Klage vor Sozialgericht einreichen.:wut:
klappspaten
15.01.2010, 17:28
Aber Fakt ist ja, dass ich über den im Bescheid angegebenen 6.600 Euro Vermögensbeitrag liege. Nur ergeben bei mir 34 x 150 Euro 1.500 Euro und nicht 6.600 Euro. Wie berechnen die denn das? Allmählich kapier ich garnix mehr.... :?
Aber Fakt ist ja, dass ich über den im Bescheid angegebenen 6.600 Euro Vermögensbeitrag liege.
Sind die 6600 Euro das Vermögen oder der von der ARGE zugrundegelegte Freibetrag, den Du überschritten haben sollst?
Nur ergeben bei mir 34 x 150 Euro 1.500 Euro34 x 150 ergeben bei mir aber 5100 Euro (Zahlendreher?), zuzüglich des Anschaffungsfreibetrages von 750 Euro ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 5850 Euro.
Du solltest den Betrag, den Du überschreitest, möglichst bis Ende Februar verwerten, denn wenn er bei der nächsten Antragstellung noch da ist, wird er Dir ggf. wieder angerechnet, weil m.W. Vermögen solange angerechnet werden darf, wie es vorhanden ist.
Ansonsten würde ich sagen, daß Du ab Februar ganz normal ALG2 wie berechnet bekommst und das dann für den Bewilligungszeitraum automatisch weitergezahlt wird. Den KV-Beitrag mußt Du wahrscheinlich auch selbst zahlen. Da solltest Du bei der ARGE oder/und der Krankenkasse nochmal nachfragen. Versichert bist Du auf jeden Fall, da Krankenversicherungspflicht besteht.
klappspaten
15.01.2010, 18:49
Ja klar.. war ein Zahlendreher.. :oops:
Laut Bescheid der Arge hab ich einen Vermögensfreibetrag von 6.600 Euro, den ich um besagte 986,45 Euro überschritten hab.
Was mich stutzig macht ist halt, dass es garkeinen Bewilligungszeitraum gibt.
Im Betreff steht nur "Ablehnung der Leistungen wegen Einkommen und Vermögen" und in der Einleitung "Ihrem Antrag vom 03.12.2009 kann nicht entsprochen werden".
Naja, ich frag am Montag einfach nochmal nach, bleibt mir ja nix anderes übrig... :?
LG und danke
klappspaten
Ich vermute, dass du einen neuen Antrag stellen musst, da du ja bei Antragstellung nicht bedürftig warst.
Aber ich verstehe dein Handeln nicht. Du schreibst, dass dir bewusst war, dass du über dem Freibetrag liegst.
Warum hast du dann keine notwendigen Anschaffungen gemacht?
z.B. Fahrrad, TV, Kleidung, Schuhe, Brille usw. . Denn für diese Dinge kannst du mit ALG II erst mal 20 Jahre lang ansparen.
trinity4
15.01.2010, 19:43
Aber Fakt ist ja, dass ich über den im Bescheid angegebenen 6.600 Euro Vermögensbeitrag liege. ...
Wie berechnen die denn das?
Einmal Deine 5.100 € Grundfreibetrag und dazu Dein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 € und der Freibetrag Deines Kindes für notwendige Anschaffungen, weil es diesen selbst nicht ausgeschöpft hat. Ausschließlich dieser zweitgenannte Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 kann von Eltern auf die Kinder und umgekehrt übertragen/zugerechnet werden, der Grundfreibetrag (vollendete Lebensjahre x 150 € etc.) nicht.
5.100 € + 750 € + 750 € = 6.600 €
Gruß
Trinity
klappspaten
15.01.2010, 23:16
Tja.. jetzt wär ich auch schlauer... :wut:
klappspaten
15.01.2010, 23:17
Vielen Dank für deine Antwort :)
Ich vermute, dass du einen neuen Antrag stellen musst, da du ja bei Antragstellung nicht bedürftig warst.
Ich denke nun auch, es muß ein neuer Antrag gestellt werden, denn offensichtlich hast Du ja noch mehr Vermögen über dem Freibetrag, als im Januar angerechnet.
und der Freibetrag Deines Kindes
Uups....völlig überlesen...da ist ja noch das Kind :oops:
Naja, ich frag am Montag einfach nochmal nach, bleibt mir ja nix anderes übrig... :?
Ja, mach das am besten. Die sollen Dir auf jeden Fall erklären, wie die auf den Freibetrag kommen. Frage unbedingt auch nach, wie es sich mit der Krankenkasse verhält und ab wann Du bei einem Neuantrag bedürftig wärst. Ich vermute mal, erst ab März.
klappspaten
17.01.2010, 22:20
Vielen lieben Dank, werd da morgen früh gleich hindackeln... :?
augustus_meyer
23.02.2010, 22:26
Hi,
was hast Du rausgefunden ?
Ich habe gleiches Problem, Antrag vom 15.12.2009 wurde abgelehnt; überschüssiges Vermögen reicht für die Deckung des Bedarfs bis Ende Januar. Da ich erst letzten Samstag die Ablehnug erhieltt, muß ich noch eine Lebensversicherung kündigen und mit dem Erlös Dispositionskredit abbauen. Dauert also noch etwas.
Also: Mußt Du neuen Antrag abgeben ?
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