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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ziehe ab 1.9. mit meinem Freund zusammen eheähnliche Gemein.


MexxundMaus
22.08.2005, 15:48
Hallo ich habe ein Problem das hier sicherlich einige haben. Ich ziehe ab 1.9. offiziell mit meinem Freund zusammen, der auch arbeiten geht (rund 1500 brutto) nur ich beziehe Alg II und jetzt hat mir eine nette Dame am Telefon erklärt das wir eine eheähnliche Gemeinschaft sind. Das heißt für mich das sein volles Gehalt angerechnet wird und in meinen Augen die Leute nix mehr für mich zahlen und ich auch alles von Ihm vorlegen muss.

Die Sache ist die wir haben einen Untermietvertrag gemacht und laut meinen Informationen sind wir das erst nach 3Jahren des Zusammenlebens und nun suche ich nach Beweisen dafür damit ich das der netten Dame vorlegen kann und sein Gehalt nicht angerechnet wird.

vielen Dank schon im Vorraus.

Lieben Gruß Maus

StephanK
22.08.2005, 16:28
:welcome: Maus,
Du musst gar nix beweisen, sondern die ARGE muss. Wenn Ihr bisher nicht zusammen gewohnt habt, ist es sowieso hanebüchener Unsinn, von einer "eheähnlichen Gemeinschaft" zu sprechen.
Schau Dir bitte mal in Ruhe und ausführlich den entsprechenden Abschnitt in Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22) an. Du bist also weiterhin alleinstehend und teilst eben die Miete mit Deinem Mitbewohner, der auch nicht verpflichtet ist, Angaben zu seinem Einkommen zu machen, wenn er Dir keinen Unterhalt leistet.

MexxundMaus
22.08.2005, 17:08
Nur das Problem sieht ja so aus ich habe vorher in Niedersachsen gewohnt und ziehe ja nach NRW und die fragen dann warum bin ich dort weggezogen und zu wem und wieso das wollen die doch immer genau begründet haben was kann ich denn da machen :-x

StephanK
22.08.2005, 17:23
Dazu bitte zwei Dinge auseinanderhalten, nämlich den Umzug als solchen und die Umzugskosten.

Was den Umzug als solchen angeht, brauchst Du nur kalt lächelnd Artikel 11 Absatz 1 unseres Grundgesetzes zu zitieren: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet." Mit anderen Worten: Dass und warum Du umziehst ist Deine ganz persönliche Sache und geht keinen ALG II-Träger etwas an und Du bist darüber auch keine Rechenschaft schuldig. Das Einwohnermeldeamt fragt ja auch nicht, warum Du weg- oder zuziehst.

In Begründungszwang kommst Du nur, wenn Du Umzugskosten erstattet haben willst, denn das ist eine Ermessensentscheidung, und vermutlich wirst Du dabei wenig Chancen haben. Das einzige Argument wäre eigentlich, dass Deine persönlichen Chancen auf einen neuen Job am neuen Wohnort wesentlich besser wären, aber das wird man nur selten wirklich plausibel machen können.

MexxundMaus
22.08.2005, 19:15
also muss ich nur sagen ich bin da hin gezogen. und wer er ist (bekannter Freund wie auch immer) muss ich nichts sagen. Und wenn die das prüfen auch mit hausdurchsuchungsbefehl (haben ein gemeinsames Schlafzimmer)kann ich mich auf die entscheidung vom Duisburger Sozialgericht berufen?? kann ich dich nachher mal über icq anschreiben??

Betroffener
22.08.2005, 20:13
Also einen "Hausdurchsuchungsbefehl" kann und wird es nicht geben - es sei denn die Polizei ist euch mit dringendem Verdacht auf den Fersen und ein Richter hat das angeordnet.

Ein "Hausbesuch" durch einen sogenannten "Sozialdetektiv" ist eine ganz andere Hausnummer.

MexxundMaus
23.08.2005, 09:05
Sicherlich werden Sie fragen wer er ist was soll ich denn da antworten und bei dem Harz 4 Antrag soll ich also nur den Namen eintragen von ihm und das keine Verwandschaftsverhältnisse bestehen nur dann wollen die ja eigentlich laut Antrag auch alles andere über Ihn wissen und in dem Antrag steht leider nicht ein Häckchen für einen Untermietvertrag.


Gruß Maus

StephanK
23.08.2005, 09:50
Im Hauptformular Seite 1 Abschn. "II. Persönliche Verhältnisse" rechte Spalte "Partner" bleibt frei, ebenso Seite 3 Abschn. III, weil dort nur nach Angehörigen gefragt wird; nur oben das Kästchen "nein" wird angekreuzt.
Abschn. VI bleibt frei, weil auch er sich nur auf Angehörige bezieht, ebenso die zweite Frage im Abschnitt VII und der ganze Abschnitt VIII. Nur im Zusatzblatt 1 zu den Kosten der Unterkunft muss der Vermieter genannt werden.

MexxundMaus
23.08.2005, 10:27
da hätte ich beinah ein fehler gemacht hab nämlich den Namen eingetragen und Verwandschaftsverhältnisse keine hingeschrieben also muss ich ihn als Vermieter angeben. weil er ja der untervermieter ist.

MexxundMaus
23.08.2005, 10:54
aber in Abschnitt 3 steht doch persönliche Verhältnisse mit dem Antragstellerin in einem haushalt lebenden weiteren Person!! und wir leben doch zusammen wir haben doch nur nen untermietvertrag mit mir gemacht.wir teilen uns doch die wohnung.

Biberzahn
23.08.2005, 11:25
Hallo MexxundMaus,

"Ihr teilt euch die Wohnung" das hast du richtig erkannt. Du bist die Untermieterin und mehr nicht. PUNKT! Schon mal was von WG gehört? Nur weil ihr beide in einem Bett schlaft, heisst das nicht das ihr ein eheähnliches Verhältnis habt. Dein "Mitbewohner" zahlt seinen Teil der Miete und du deinen. Mehr interessiert garnicht.

Gruß
Biberzahn

StephanK
23.08.2005, 11:45
aber in Abschnitt 3 steht doch persönliche Verhältnisse mit dem Antragstellerin in einem haushalt lebenden weiteren Person!! und wir leben doch zusammen wir haben doch nur nen untermietvertrag mit mir gemacht.wir teilen uns doch die wohnung.Du musst genau und auch das kleiner Gedruckte lesen.
Es stimmt: Der Abschnitt III. ist überschreiben "Persönliche Verhältnisse der mit dem Antragsteller/der Antragstellerin in einem Haushalt lebenden weiteren Personen" und man kann deswegen auf die Idee kommen, damit seien alle im Haushalt lebenden Personen gemeint. Wenn Du aber weiter liest, steht darunter die Frage: "Leben weitere Angehörige im gemeinsamen Haushalt?" und weiter unten wird nach dem Verwandtschaftsverhältnis gefragt. Ein WG-Genosse ist aber kein Angehöriger und ein Verwandtschaftsverhältnis besteht auch nicht. Deswegen gehört dort wahrheitsgemäß NEIN angekreuzt.

MexxundMaus
23.08.2005, 13:31
Bei Zusatzblatt 1 zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung steht unter Punkt 7 In der Wohnung leben folgende Personen + das Verwandschaftsverhältnis muss ich da was eintragen??

StephanK
23.08.2005, 13:47
Leute, liest denn keiner die Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II? Jedenfalls die aktuelle Auflage, die überall ausliegen sollte und die auch von der Arbeitsagentur-website heruntergeladen werden kann, ist doch nun gar nicht (mehr) so schlecht.
Seite 10
Wohnverhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der im Haushalt lebenden Personen
Hier sind nicht nur die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzuführen, sondern alle in einem Haushalt lebenden Personen, weil diesen eine entsprechender Mietanteil zugerechnet wird. Nicht anzugeben sind hingegen Mitglieder einer Wohngemeinschaft.Alles klar? 8) (Der sprachliche Fehler steht dort im Original so und stammt nicht von mir... :P )

MexxundMaus
23.08.2005, 14:41
jawohl hab ich doch gelesen blos für manche menschen ist dieses gequirlte Beamten deutsch nicht zu verstehen und wenn es nicht dieses forum gäbe dann hätte ich das einfach so hingenommen das wir angeblich eine eheähnliche gemeinschaft sind. :shock:

Danke Maus^^

stohle28
12.09.2005, 10:59
Hallo,

Ich hab eben eure seite im Netz gefunden und hätte da eine frage zu diesem Thema!

Und zwar:
Ich bin bekomme Hartz4 und meine freundin arbeit und bekommt 1400€ brutto!
Wir wollen zum 1.10 zusammen ziehen, vorher hatten wir beide eine eigene Wohnung.
Der neue Mietvertrag läuft auf unseren beiden Namen. Ich hab dann heute beim Arbeitsamt angegeben, das es nur eine Wohngemeinschaft (WG ) und mehr nicht.
Die frage nun, können wir da schwierigkeiten bekommen, oder ist es besser wenn ich sie mit Ihren einkommen mit an gebe???