luepchen2
16.01.2010, 15:51
Guten Tag.
Ich bin neu hier und muß sagen, Euer Forum gefällt mir.
Deshalb auch gleich eine Anfrage von mir.
Ich erwäge Wohngeld zu beantragen... Habe mir diesbezüglich auch schon alle Hinweis-und Merkblätter dazu, durchgelesen.
mein Problem ist folgendes:
Meine Tochter und ich, haben aus Kostengründen zusammen eine Wohnung gemietet.
D.h. wir sind beide namentlich als Mieter im Mietvertrag stehend, mit gleichen Rechten und Pflichten.
Jeder zahlt zur Hälfte die Warmmiete, ansonsten wirtschaftet jeder für sich selbst.
Die Tochter ist zwar unter 25, aber wirtschaftlich Selbständig mit einem guten Nettoverdienst. Sie könnte sich durchaus eine eigene Wohnung leisten, will sie aber noch nicht, da für uns beide die Miete dadurch viel günstiger ist.
Ich dagegen verdiene 662 € Netto und möchte für mich Wohngeld beantragen. Hartz4 möchte ich vermeiden.
Das Mindesteinkommen habe ich ja erreicht, nachdem, was ich hier gelesen habe. Aber.....
Jeder Wohngeldrechner sagt aus, das ich kein Wohngeld erhalte, weil das Einkommen der Tochter mit einbezogen wird..und wir dadurch über der Einkommengrenze liegen.
Das verstehe ich nun wirklich nicht. :patsch:
Muß ich denn nun in eine andere, eigene Wohnung ziehen, damit ich Anspruch auf Wohngeld erlangen kann ??
oder wird es in meinem Fall anders berechnet, wie im Wohngeldrechner vorgegeben ??
Wäre toll wenn mir jemand dazu etwas mitteilen kann..
LG luepchen
Ich bin neu hier und muß sagen, Euer Forum gefällt mir.
Deshalb auch gleich eine Anfrage von mir.
Ich erwäge Wohngeld zu beantragen... Habe mir diesbezüglich auch schon alle Hinweis-und Merkblätter dazu, durchgelesen.
mein Problem ist folgendes:
Meine Tochter und ich, haben aus Kostengründen zusammen eine Wohnung gemietet.
D.h. wir sind beide namentlich als Mieter im Mietvertrag stehend, mit gleichen Rechten und Pflichten.
Jeder zahlt zur Hälfte die Warmmiete, ansonsten wirtschaftet jeder für sich selbst.
Die Tochter ist zwar unter 25, aber wirtschaftlich Selbständig mit einem guten Nettoverdienst. Sie könnte sich durchaus eine eigene Wohnung leisten, will sie aber noch nicht, da für uns beide die Miete dadurch viel günstiger ist.
Ich dagegen verdiene 662 € Netto und möchte für mich Wohngeld beantragen. Hartz4 möchte ich vermeiden.
Das Mindesteinkommen habe ich ja erreicht, nachdem, was ich hier gelesen habe. Aber.....
Jeder Wohngeldrechner sagt aus, das ich kein Wohngeld erhalte, weil das Einkommen der Tochter mit einbezogen wird..und wir dadurch über der Einkommengrenze liegen.
Das verstehe ich nun wirklich nicht. :patsch:
Muß ich denn nun in eine andere, eigene Wohnung ziehen, damit ich Anspruch auf Wohngeld erlangen kann ??
oder wird es in meinem Fall anders berechnet, wie im Wohngeldrechner vorgegeben ??
Wäre toll wenn mir jemand dazu etwas mitteilen kann..
LG luepchen