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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II-Neuantrag, weil Familienangehörige wieder Arbeiten???


lipnik
22.08.2005, 17:32
Hallo

Ich hätte da mal eine Frage. Ich wohne mit meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten in einer Wohnung. Meine Mutter und ihr Lebensgefährte machten zusammen einen Antrag für ALG II (daher Bedarfsgemeinschaft), ich machte meinen Antrag für ALG II als Einzelperson, da ich diesen ca. 6 Monate später beantragte. Da ich angab, meiner Mutter 50 Euro / Monat zur Miete zu geben, wurde die Miete nachher durch 3 geteilt (Mutter, ihr Lebensgefährte und ich).

Jetzt meine Frage: Wenn wir zusammen in eine andere Wohnung (75qm²) ziehen und der Lebensgefährte meiner Mutter auf Steuerkarte arbeiten geht, dann bekommen beide ja kein ALG II mehr vom JobCenter /Arbeitsagentur, da sie ja dann als Erwerbstätig gelten und meine Ma nur die Witwenrente bekommt, die sie bezieht, seit dem mein Vater verstorben ist.

Muss ich dann einen neuen Antrag für ALG II stellen für mich oder wie genau ist das, wenn Familienangehörige / Lebensgefährte von Familienangehörigen wieder Erwerbstätig sind und kein ALG II mehr beziehen und man mit in der gemeinsamen Wohnung wohnt???

Hoffe, ihr versteht meine Frage / n und könnt mir helfen!!!

Danke euch im Voraus.

Gruß Lipnik

StephanK
22.08.2005, 21:01
Hallo Lipnik,
Du bist und bleibst Deine eigene 1-Frau-(oder 1-Mann?)-Bedarfsgemeinschaft; insofern ändert sich für Dich gar nichts. Wegen der häuslichen Gemeinschaft spielt das Einkommen Deiner Mutter eine Rolle, aber das wird Dir nicht neu sein, weil Ihr ja schon bisher zusammen wohnt, und dieses ändert sich ja nicht, wenn der Lebensgefährte eine neue Arbeit hat. Es geht also nicht so weit, dass wegen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft Deiner Mutter ihr Partner als Dein "Quasi-Vater" betrachtet würde - das wäre auch abwegig, weil Du ja keinerlei Unterhaltsansprüche gegen ihn hast. Da Du mit ihm nicht verwandt bist, kommt auch die "Haushaltsgemeinschaft" nicht zum tragen. Für Dich wird sich also insofern nichts ändern.

Ein Problem könnte aber aus dem Umzug folgen, wenn die Miete oder Dein Anteil daran in der neuen Wohnung höher ist. Dann "mauern" die meisten Ämter. Du solltest also rechtzeitig vorher abklären, dass die neue Miete übernommen wird.