lipnik
22.08.2005, 17:32
Hallo
Ich hätte da mal eine Frage. Ich wohne mit meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten in einer Wohnung. Meine Mutter und ihr Lebensgefährte machten zusammen einen Antrag für ALG II (daher Bedarfsgemeinschaft), ich machte meinen Antrag für ALG II als Einzelperson, da ich diesen ca. 6 Monate später beantragte. Da ich angab, meiner Mutter 50 Euro / Monat zur Miete zu geben, wurde die Miete nachher durch 3 geteilt (Mutter, ihr Lebensgefährte und ich).
Jetzt meine Frage: Wenn wir zusammen in eine andere Wohnung (75qm²) ziehen und der Lebensgefährte meiner Mutter auf Steuerkarte arbeiten geht, dann bekommen beide ja kein ALG II mehr vom JobCenter /Arbeitsagentur, da sie ja dann als Erwerbstätig gelten und meine Ma nur die Witwenrente bekommt, die sie bezieht, seit dem mein Vater verstorben ist.
Muss ich dann einen neuen Antrag für ALG II stellen für mich oder wie genau ist das, wenn Familienangehörige / Lebensgefährte von Familienangehörigen wieder Erwerbstätig sind und kein ALG II mehr beziehen und man mit in der gemeinsamen Wohnung wohnt???
Hoffe, ihr versteht meine Frage / n und könnt mir helfen!!!
Danke euch im Voraus.
Gruß Lipnik
Ich hätte da mal eine Frage. Ich wohne mit meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten in einer Wohnung. Meine Mutter und ihr Lebensgefährte machten zusammen einen Antrag für ALG II (daher Bedarfsgemeinschaft), ich machte meinen Antrag für ALG II als Einzelperson, da ich diesen ca. 6 Monate später beantragte. Da ich angab, meiner Mutter 50 Euro / Monat zur Miete zu geben, wurde die Miete nachher durch 3 geteilt (Mutter, ihr Lebensgefährte und ich).
Jetzt meine Frage: Wenn wir zusammen in eine andere Wohnung (75qm²) ziehen und der Lebensgefährte meiner Mutter auf Steuerkarte arbeiten geht, dann bekommen beide ja kein ALG II mehr vom JobCenter /Arbeitsagentur, da sie ja dann als Erwerbstätig gelten und meine Ma nur die Witwenrente bekommt, die sie bezieht, seit dem mein Vater verstorben ist.
Muss ich dann einen neuen Antrag für ALG II stellen für mich oder wie genau ist das, wenn Familienangehörige / Lebensgefährte von Familienangehörigen wieder Erwerbstätig sind und kein ALG II mehr beziehen und man mit in der gemeinsamen Wohnung wohnt???
Hoffe, ihr versteht meine Frage / n und könnt mir helfen!!!
Danke euch im Voraus.
Gruß Lipnik