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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erwerbsminderung kann widerrufen werden


Forumadmin
12.10.2006, 12:41
Bundessozialgericht
9 RV 15/96

Die Anerkennung als Schwerbehinderter gilt nicht unbedingt auf Lebenszeit, urteilte das Bundessozialgericht.
Wenn sich die als Erwerbsminderung anerkannten Körperschäden gebessert und die persönlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben,
können die Anerkennung widerrufen und die damit verbundenen Vergünstigungen gestrichen werden.

Die verbliebenen Köperschäden seien zusammenhängend zu bewerten, erklärte das Gericht.
Man müsse nicht für jedes Leiden eine einzelne Erwerbsminderung festsetzen und die Prozentpunkte dann addieren.

Damit blieb in letzter Instanz eine ältere Frau erfolglos, bei der 1988 eine Krebsgeschwulst aus der Blase entfernt worden war.
Nach fünf Jahren widerrief das Versorgungsamt wegen des anhaltenden Heilungserfolgs die Anerkennung als Schwerbehinderte
und stufte die Erwerbsminderung von 50 auf 30 Prozent herab.

Da die Frau auch an Migräne und anderen Krankheiten leidet,
erhöhte das von ihr angerufene Sozialgericht die Erwerbsminderung auf 40 Prozent.
Die Frau befand, ein Knieleiden sei mit 20 Prozent unzureichend berücksichtigt.
Sie wollte weiter als schwerbehindert gelten, wofür 50 Prozent Erwerbsminderung erforderlich sind.
Das Bundessozialgericht verwarf ihre Revision und erklärte, die Gesamteinstufung auf 40 Prozent sei nicht zu beanstanden.