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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Freies Wohnrecht bei..." = Fallstrick?


igel
22.08.2005, 17:57
Hallo,

habe eine Frage bzüglich der Mietkosten:
Da ich keine wirkliche Miete zahle, sondern nur Telefon-, Strom- und Wasserrechnungen begleiche, habe ich Schwierigkeiten einen Mietvertrag geschweige denn Mietzahlungen nachzuweisen.
Formal habe ich insofern eher ein "freies Wohnrecht", da die Kosten relativ gering sind.
Ich habe eher die Befürchtung, dass mir dies sogar als Wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft ausglegt wird.
Was passiert, wenn man "Freies Wohnrecht bei..." ankreuzt und auf Geld für Mietkosten verzichtet??

Was tun??

igel

StephanK
22.08.2005, 20:40
:welcome: igel,
Deine Frage ist anhand Deiner Angaben kaum zu beantworten, weil Du nicht verraten hast,
- ob Du alleine wohnst oder nicht
- ob Dir das freie Wohnen in irgendeiner Weise förmlich zugesichert ist.
Prinzipiell gibt es natürlich keine Probleme mit Kosten, die man nicht hat. Man könnte das - je nach den konkreten Gegebenheiten - unter Umständen als geldwerte Zuwendung sehen, die Dir als Einkommen angerechnet oder, falls Du mit jemand zusammen wohnst und weitere Voraussetzungen gegeben sind, als Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft.

igel
23.08.2005, 13:20
:-) Hallo StephanK,

danke für die Antwort. Des Rätsels Lösung:

- ich wohne nicht alleine sondern zu zweit, ich (m) mit w.
- förmlich zugesichert ist mir das Wohnrecht (bisher) nicht.

Wie kann mir etwas als Geldwerte Zuwendung (=Einkommen???) angerechnet werden, wenn ich doch Kosten habe (Strom, Wasser, etc)?

Was sind weitere Voraussetzungen, die ein Indiz für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft sind?

StephanK
23.08.2005, 13:39
:mrgreen: Mir selbst täte es - wie auch vielen Fragestellenden hier - gelegentlich ganz gut, mal wieder in die Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II einen Blick zu werfen.
Auf Seite 10 findest Du dort nämlich mit Bezug auf das Zusatzblatt 1 zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung folgenden schönen Satz: „Ich/wir habe(n) freiesWohnrecht bei: …“
(Punkt 3) - Eine Angabe, bei wem Sie freies Wohnrecht genießen, ist freiwillig."
Das ist für mein Juristenhirn zwar etwas merkwürdig, aber antragstellerfreundlich und datenschutzgerecht.
Also gibst Du nur Deine Energieverbrauchs- usw. -kosten an.

Was sind weitere Voraussetzungen, die ein Indiz für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft sind? Dazu findest Du ausführliche Informationen bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22).

igel
23.08.2005, 14:05
Danke für den "Juristenhirnschmalz", werde mich durch die Erläuterungen kämpfen... :D