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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbstkündigung wegen Arbeitszeiten und Kinder


henry001
20.01.2010, 08:58
Erst einmal einen schönen guten Morgen an alle,und eine gesundes neues jahr.:razz:

So ich habe mal ne Frage...also meine Freundin abeitet in einen Großhandel und fängt jeden tag früh um 3 uhr mit Arbeiten an...ich Arbeite im 4 schicht-system...wir haben einen kleine sohn der is 2 jahre alt...

So wir würden gerne noch ein 2tes kind haben wollen...

Jetzt meine Frage:
1. wenn meine freundin bei ihren jetzigen Arbeitgeber selbstkündigt bekommt sie da eine sperre vom Arbeitsamt...???:confused:

2. und wie würde es mit einer Abfindung ausehen,weil sie ist da schon über 13 jahre....

Unsere sohn übernachtet bei seinen großeltern wenn ich 1.Sicht und Nachtsicht habe...und das is ja auch nix auf die dauer..aber anders geht es ja nicht...:(

uns geht es Hauptsächlich darum das meine freudin keine Sperre bekommt wenn sie da Kündigt..mann kann ja denn kleine nicht alleine zuhause lassen und die Kita macht ja och nicht früh um 3 Uhr auf...

ich Danke euch schon mal in Voraus!!!!!

VIERZEHNNOTHELFER
20.01.2010, 09:51
gar nicht kündigen,
wenn das zweite Kind kommt, in Elternzeit gehen.

ela1953
20.01.2010, 10:27
Ich weiß zwar jetzt nicht genau, ob während der Schwangerschaft Nachtschichtarbeit verboten ist, aber es gibt einige Arbeiten, die dann nicht mehr gemacht werden dürfen.

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html

ela1953
20.01.2010, 10:28
Ich weiß zwar jetzt nicht genau, ob während der Schwangerschaft Nachtschichtarbeit verboten ist, aber es gibt einige Arbeiten, die dann nicht mehr gemacht werden dürfen.

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html


doch keine Nachtarbeit,

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html

VIERZEHNNOTHELFER
20.01.2010, 10:37
und wenn das Kind kommt, wird ihr Elterngeld nach ihrem
Verdienst berechnet, da kommt sie günstiger weg und
muß nach drei Jahren weiterbeschäftigt werden. Wenn sie
nicht will, dann kommt die Abfindung.

henry001
20.01.2010, 11:25
mit Elternzeit gehen, das is klar...aber nach der elternzeit...?! Da müsste sie ja wieder dort anfangen...und da mÜssten glei 2 kids bei denn großeltern schlafen wenn ich 1te oder nachtschicht habe und sie wieder um 3uhr anfangen muss..und das arbeitsamt kann doch ne verlangen das die großeltern auf die 2 kids aufpassen sollen...:confused: versteht ihr wie ich das meine...???

VIERZEHNNOTHELFER
20.01.2010, 11:31
da das noch 9 Monate Schwangerschaft und
dann noch eins bis drei Jahre Zeit hat, würde
ich mich nicht aufregen. Es könnte ohne weiteres
sein, daß der Großhandel ihr bessere Arbeitszeiten
gibt, die familienfreundlicher sind. Ich kenne zwei
Fälle, wo ein gutes Angebot gemacht wurde,
unter der Bedingung, daß die Mutter nach einem Jahr
wiederkommt und nicht nach drei. Das Angebot
war in beiden Fällen wirklich kinderfreundlich, man
wollte eine gute Arbeitskraft behalten.
Ich kenne auch zwei Großhandelsfirmen, die eine
Krippe AM ARBEITSPLATZ haben, die haben so gut
wie keine Fluktuation bei den Arbeitskräften, weil sie
anständig zu den Familien sind.

dragonflyer
20.01.2010, 14:14
Desweiteren kann sie in den 3 Jahren Erziehungszeit immer noch überlegen, ob sie kündigen möchte, falls keine familienfreundlichen Arbeitszeiten angeboten werden können.

Ausserdem kann sie sich dann von der Firma kündigen lassen, weil sie keine Arbeitszeiten anbieten können, die mit kleinen Kindern kompatibel sind.

Da gibt es noch so viele verschiedene Möglichkeiten im Rahmen der 3 Jahre Erziehungszeit, die sie sich überlegen kann.

Ihren Anspruch auf ALG 1 sollte sie nicht einfach nur wegen einer Schwangerschaft aufzehren.