Neo_GsP
20.01.2010, 19:16
Guten Abend liebe Community,
bin 25.Jahre alt und stehe gerade vor einer etwas unklaren Situation.
Zur Zeit mache ich eine Umschulung auf Basis eines Bildungsgutscheines, mit dem Ziel Gesellenbrief.
Bestandteil dieser Umschulung ist ein 6 monatiges Praktikum in einem fachbezogen Betrieb .
Dieses endet jedoch Anfang Februar.
Danach habe ich noch 3 Monate Abschlussprüfungsvorbereitung.
Nun schildere einfach mal mein Problem:
In der Zeit der 3. monatigen Prüfungsvorbereitung, möchte mich mein Betrieb gerne weiterhin beschäftigen, in dem ich 14 Stunden monatlich von zu Hause aus arbeite und gegebenenfalls, wenn mal zuviel an Arbeit ansteht, ich mich vom Unterricht beim Bildungsträger freistellen lassen kann.
Übernahme nach der Ausblidung/Umschulung (Juni 2010) steht auch schon fest, dadurch das ich schon meinen eigenen Aufgabenbereich usw. habe.
Wäre es für meinen Betrieb wirtschaftlich negativ, da die Arbeit liegen bleiben würde.
Leider besteht bei dem Bildungsträger in den 3.Monaten Anwesenheitspflicht.
Jetzt kommt die große Frage!
Was darf ich, was darf ich nicht, in welchem Rahmen darf ich mich da bewegen bzw welche Art Vertag abschließen?
Was darf ich verdienen?
Mein Bildungsträger argumentierte das, wenn ich diese Art Nebentätigkeit /Nebdenverdienst in der Zeit der Ausbildung ausüben würde, mich Strafbar machen würde und sich damit so automatisch die Umschulung/Ausbildung mit sofortiger Wirkung beendet.
Jedoch meinte der Bildungsträger ich solle mal bei meinem aktuellen Sachbearbeiter nachfragen.
Dies habe ich auch Morgen vor.
Jedoch vieleicht habt Ihr da schon Erfahrungen sammeln können und könnt mir weiterhelfen.
Mfg M.G
bin 25.Jahre alt und stehe gerade vor einer etwas unklaren Situation.
Zur Zeit mache ich eine Umschulung auf Basis eines Bildungsgutscheines, mit dem Ziel Gesellenbrief.
Bestandteil dieser Umschulung ist ein 6 monatiges Praktikum in einem fachbezogen Betrieb .
Dieses endet jedoch Anfang Februar.
Danach habe ich noch 3 Monate Abschlussprüfungsvorbereitung.
Nun schildere einfach mal mein Problem:
In der Zeit der 3. monatigen Prüfungsvorbereitung, möchte mich mein Betrieb gerne weiterhin beschäftigen, in dem ich 14 Stunden monatlich von zu Hause aus arbeite und gegebenenfalls, wenn mal zuviel an Arbeit ansteht, ich mich vom Unterricht beim Bildungsträger freistellen lassen kann.
Übernahme nach der Ausblidung/Umschulung (Juni 2010) steht auch schon fest, dadurch das ich schon meinen eigenen Aufgabenbereich usw. habe.
Wäre es für meinen Betrieb wirtschaftlich negativ, da die Arbeit liegen bleiben würde.
Leider besteht bei dem Bildungsträger in den 3.Monaten Anwesenheitspflicht.
Jetzt kommt die große Frage!
Was darf ich, was darf ich nicht, in welchem Rahmen darf ich mich da bewegen bzw welche Art Vertag abschließen?
Was darf ich verdienen?
Mein Bildungsträger argumentierte das, wenn ich diese Art Nebentätigkeit /Nebdenverdienst in der Zeit der Ausbildung ausüben würde, mich Strafbar machen würde und sich damit so automatisch die Umschulung/Ausbildung mit sofortiger Wirkung beendet.
Jedoch meinte der Bildungsträger ich solle mal bei meinem aktuellen Sachbearbeiter nachfragen.
Dies habe ich auch Morgen vor.
Jedoch vieleicht habt Ihr da schon Erfahrungen sammeln können und könnt mir weiterhelfen.
Mfg M.G